344 Views | 10.05.2011 | 10:00 Uhr
geschrieben von Dorothee Schneider

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Keine Endabrechnung und Erstattung Guthaben

Bestell-/Kundennummer: 2504043

Wir haben unseren Strom-Vertrag mit der TelDaFax zum 30.11.2010 fristgerecht gekündigt und den Anbieter gewechselt. Leider warten wir bis zum heutigen Tag auf eine Endabrechnung sowie die Gutschrift der 200,- EUR Einmaleinlage und eines Guthabens aus zu viel gezahltem Abschlagszahlungen.

SCHLAGWORTE

Regelmäßige Anrufe bei der TelDaFax-Hotline haben keinerlei Effekt, man gewinnt eher den Eindruck, dass die Personen dort mit keinerlei Kompetenzen (mal abgesehen vom professionellen Abwimmeln) ausgestattet sind bzw. erhält man nur noch freche Antworten.

Ein Online-Zugriff auf den Kunden-Account ist sowie so seit mehreren Monaten nicht mehr vorhanden.

Da es den Anschein hat, dass es keine Einigung mehr "auf dem kleinen Dienstweg" mit der TelDaFax gibt, versuche ich es auf diesem Weg. Sollte die Frist ohne entsprechende Reaktion von TelDaFax verstreichen, wird es mir ein Vergnügen sein, rechtliche Schritte gegen TelDaFax einzuleiten und bin auch gerne bereit, meine Eigenbeteiligung bei der Rechtschutzversicherung zu erbringen. Hier geht es ums Prinzip!

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Erstellung der Endabrechnung und Überweisung des Guthabens bis zum 17.05.2011


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Kommentare und Trackbacks (9)


10.05.2011 | 13:46
von ReclaBoxler-1212128 | Regelverstoß melden
1) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

2) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

3) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

4) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

5) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu dem die Endabrechnung und der Guthabenbetrag spätestens erstattet werden soll.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

10.05.2011 | 20:46
von Bild De | Regelverstoß melden
Bild kämpft für Sie!

www.bild.de/news/bild-kaempft/strom/stromlieferant-hat-lieferprobleme-17731668.bild.html

11.05.2011 | 10:59
von Walter Stegner | Regelverstoß melden
Handelsblatt vom 11.05.2011:

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bei-teldafax-werden-boecke-zu-gaertnern/4156742.html

17.05.2011 | 15:45
von Dorothee Schneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben heute den 17.05.2011 und wie nicht anders zu erwarten, gibt es außer einer Standardantwort per eMail außerhalb von Reclabox ("bla bal tut uns leid bla bal, werden die Fachabteilung auf die Dringlichkeit hinweisen bla bal" ) keine Reaktion von Teldafax. Diese Standardschreiben beinhaltet nichts anderes als das Gesülze der Callcenter-Damen.


17.05.2011 | 20:51
von ReclaBoxler-5461287 | Regelverstoß melden
de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

18.05.2011 | 09:18
von ReclaBoxler-3122128 | Regelverstoß melden
Kommentar vom 17.05.11, 20.58 Uhr, zur Teldafax-Beschwerde "Teldafax zahlt Kaution nicht aus" beachten:

de.reclabox.com/beschwerde/39933-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-kaution-nicht-aus#comment68927

21.05.2011 | 11:47
von ReclaBoxler-2819128 | Regelverstoß melden
Eine Kundin hat heute mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier die "Erfolgsstory":

de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484

11.06.2011 | 13:24
von Dorothee Schneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hier wird Salamitaktik angewendet. Abrechnung am 18.05. erhalten, bis heute kein Geldeingang. Dann werden wir jetzt mal eine Mahnbescheid beantragen. Was ich am allerwenigsten Verstehe, dass eine Plattform wie Verivox diesen Stromanbieter allen Ernstes noch empfiehlt.


15.06.2011 | 19:32
von ReclaBoxler-4125128 | Regelverstoß melden
Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“

www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html

Zitat:

„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansrprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.

Können Überweisungen von der Bank zurückgebucht werden?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.

Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?

Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)

In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen 3 Teldafax-Gesellschaften):

Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)

Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php



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