Durch XOOL gelöste Beschwerde. | 4901 Views | 23.05.2011 | 16:08 Uhr
geschrieben von Hans-dieter Voß

XOOL GmbH (Münster)

Gasabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 100006831

Super, freier Markt für Gasanbieter. Habe über die Werbung der Bildzeitung zu Bild Energie "Der Gastarif" XOOL GMBH am 01.03.2010 gewechselt. Lief alles sehr schnell und reibungslos.

SCHLAGWORTE

Nun habe ich mich entschlossen, den freien Markt zu nutzen, um wiederum einen günstigeren Gasanbieter zu nutzen. Gesagt, getan, Kündigung fristgerecht über neuen Gasanbieter wurde versendet, war auch ganz einfach. Neuer Gasanbieter liefert seit 01.03.2011.

Eigentlich hatte ich nun erwartet, dass ich eine Endabrechnung von der XOOL bekomme. Aber hier habe ich mich wohl gründlich getäuscht. Zuerst habe ich versucht, über E-Mail eine Zusage zu bekommen, wann ich meine Abrechnung bekomme und dies nicht nur einmal. Keine Antwort ist auch eine Antwort!

Als nächstes habe ich dann den Kundenservice angerufen. Hier habe ich dann folgende Antworten erhalten, " Bei uns dauert eine Abrechnung ca. vier Wochen", dann wurde gesagt, "es fehlen Ihnen noch Daten von Netzbetreiber", dann, "Sie hätten ja noch Zeit, die Frist sei noch nicht abgelaufen, in den nächsten zehn Tagen kommt die Abrechnung" und heute sind es wieder irgendwelche neuen Probleme aufgetreten, welche könne man mir nicht sagen.

Ich habe nun im letzten Gespräch der netten Dame mitgeteilt, dass ich einen Anwalt einschalten werde und mir die unnötigen Kosten mit Sicherheit der XOOL GMBH in Rechnung stellen werde. Ob es nun an der mangelnden Buchführung oder an der zu erwarteten Rückerstattung liegt, das weiß ich nicht, aber hierüber sollte jeder sich so selber seine Gedanken machen, bevor er zu BILD ENERGIE_DER GASTARIF XOOL wechselt. KN 100006831

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Meine Forderung an XOOL GmbH: Gasendabrechnung und sofortige Rückzahlung des zu viel bezahlten Abschlags


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Kommentare und Trackbacks (10)


26.05.2011 | 12:33
von Robert Teubner | Regelverstoß melden
Hallo, der Beitrag von Herrn Voß beschreibt die gleiche Situation, die ich aktuell auch erfahre. Meine Schlussabrechnung steht allerdings schon seit 01.01.2011 aus. Ich empfehle: Mit harten Bandagen herangehen und mit dem Rechtsweg nicht zögern. Dies kann für Interessenten dieses Anbieters nur heißen: Meiden.

26.05.2011 | 19:56
von Michael Behutsam | Regelverstoß melden
Ich erlebe gerade genau den gleichen Ablauf. Bei mir ist jedoch schon seit dem 01.12.2010 der Liefervertrag beendet. Auch ich erwarte eine Rückzahlung. Wenn dieses Unternehmen man nicht schon insolvent ist?

30.05.2011 | 09:37
von ReclaBoxler-1021813 | Regelverstoß melden
Gute Nachricht
Habe am 27.05.2011 meine Abrechnung bekommen. Restguthaben soll überwiesen werden. Mal sehen, ob es klappt. KN, 100006831

31.05.2011 | 23:45
von Hans-dieter Voß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Abrechnung angekommen, Auszahlung von Restguthaben steht noch aus.


15.06.2011 | 06:44
von Hans-dieter Voß gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 14.06.2011 Restguthaben erhalten.
MfG H.-D.Voß


15.06.2011 | 09:45
von Sonja Falder-Scholl | Regelverstoß melden
Ich warte seit dem 19.01.2011, immer wieder das Gleiche, ich rufe an und man verspricht, dass die Abrechnung kommt. Sind mehrere Hundert Euro Guthaben dort. Und bis jetzt nur heiße Luft erhalten.

21.06.2011 | 17:43
von Sonja Falder-Scholl | Regelverstoß melden
Super! Abrechnung kam heute. :-) Jetzt wurde der monatliche Beitrag gesenkt und Guthaben ist auch noch da.

20.07.2011 | 14:16
von Wendelin | Regelverstoß melden
Hallo, ich bin seit einem Jahr bei Xool Gas. Ich kann nur jeden warnen vor so einem arglistigen Anbieter. Ein Vertrag mit List des Anbieters. Erst soll man als Neukunde einen Jahresverbrauch von zwölf Monaten angeben, um einen günstigen Berechnungswert zu erhalten. Nach dem Jahr schickt Xool seine Ableser erst nach 13 Monaten zum Ablesen der Verbrauchswerte zu seinen Kunden, um dann diesen erhöhten Verbrauchswert zur Berechnung zu Grunde eines Jahresverbrauchs von zwölf Monaten laut Vertrag zu berechnen. Da man nun mehr Gas verbraucht hat, Verbrauch von 13 Monaten, als im Vertrag angegeben, wird man nun mit einem höheren Verbrauchswert bestraft. Dies teilt nun auch der Anbieter Xool ohne Anstand seinen Kunden mit, dass man die abgeschlossenen Vertragswerte nicht einhalten kann, da man mehr Gas verbraucht hat, als im Vertrag angegeben wurde. Nach meinem Widerspruch sagte man nur: ,Es ist nicht möglich, genau nach zwölf Monaten eine Ablesung erfolgen zu lassen". Nun streite ich mich mit dem Anbieter, die Verbrauchswerte laut Vertrag zur Berechnung meines Verbrauchs zu Grunde zu legen.

21.11.2011 | 17:19
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

10.02.2012 | 16:47
von Jörg Rothenstein | Regelverstoß melden
Hallo

Auch ich warte seit über acht Wochen auf meine Endabrechnung.Am Telefon immer die gleiche Laier.
Am besten finde ich immer das ich auf die Prioritätenliste komme. Was für ein Hohn. Werde auch mal eine machen für meine Rechnungen. Das ganze hatte ich schon einmal bei der Jahresabrechnung.
Ob es wohl daran liegt das ich Geld wieder bekomme? Würde mich mal interessieren ob es schneller ging wenn ich etwas nachzahlen müsste?
Werde mich jetzt mal an die Beschwerdestelle für Energie wenden. Vieleicht erreichen die etwas.
Die Zeitschriften des Verlages die Werbung für Xool machen kaufe ich schon lange nicht mehr.

Viele Grüße



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