2853 Views | 28.09.2011 | 20:55 Uhr
geschrieben von René Wölfer

efox-shop.com (Shenzhen)

Handy vom Zoll beschlagnahmt

Bestell-/Kundennummer: 17N45364UY654591A

Ich habe im Mai dieses Jahres ein Handy bei eFox bestellt und damit auch bezahlt.

Ende Juni habe ich vom Zoll ein Schreiben bekommen, dass die Ware sich in vorübergehender Verwahrung befindet. Anfang September bekam ich vom Zoll die Information, dass das Handy aus Sicherheitsgründen, wegen gefälschter Gütesiegel nicht in Deutschland eingeführt werden darf und zurück gesendet wurde.

Seitdem werde ich von eFox bezüglich der Rückerstattung des Kaufpreises hingehalten.

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Meine Forderung an efox-shop.com: Erstattung des Kaufpreises in Höhe von


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Kommentare und Trackbacks (8)


29.09.2011 | 23:31
von RS | Regelverstoß melden
Auszug aus den Geschäftsbedingungen von Efox-shop:
"Sie stimmen zu, dass Sie willigen darin ein, dass die Rechtmittel bei Efox-shop gemäß geeignet Gesetz aufgrund jeglichen Bedrohungen unzureicheichend wäre, und dass Efox-shop.com der effektiver Vertragserfüllung oder der Unterlassungsverfügung, oder beides zusteht, außerdem die Schadenersatz Efox-shop.com nach der Rechtegültigkeit auch mit notwendiger Auslagen, die jegliche Schlichtung inklusive oder ohne Begrenzung, Anwaltskosten entschädigen sollte.
Keine Berechtigung oder Rechtsschutz bei Efox-shop.com werden jeglich, in der Rechtegültigkeit oder Billigkeit inklusive oder ohne Begrenzung, Unterlassungsverfügung, Schadenersatz, Anwaltskosten und andere Kosten ausgeschlossen."

Alles klar?

30.09.2011 | 08:07
von RS | Regelverstoß melden
Da der Name efox inzwischen solch einen miesen Ruf hat, entschlossen sich die Betreiber, einen Nachfolger ins Netz zu stellen. Dieser Webshop trägt den schönen Namen berlinberry.de.

www.berlinberry.de/Nutzungsbedingung.htm

30.09.2011 | 14:26
von ReclaBoxler-2801981 | Regelverstoß melden
Ich kann hier weder Beleidigungen noch Überprüfungsvermerke entdecken. Alles sachbezogene Kommentare. Mein Vorredner leidet wohl an Halluzinationen.

04.10.2011 | 02:32
von Bla Blubb | Regelverstoß melden
Ohne eine gewisse Willkürlichkeit lässt sich so eine Seite gar nicht betreiben. Was hier allerdings abgeht, ist oft mehr als unglücklich. Seit mir ebenfalls Kommentare und auch Beschwerden, für die ich viel Mühe investiert habe, auf die Weise wie vom Vorposter beschrieben abhanden gekommen sind, beteilige ich mich hier nur noch, wenn ich schlechte Laune habe, mit entsprechenden Folgen für die Trolligkeit der Kommentare.

13.10.2011 | 22:55
von René Wölfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider immer noch keine Reaktion von eFox.


28.10.2011 | 20:01
von René Wölfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EFox ignoriert weiterhin die Tatsache, dass das Handy nicht nach Dt. eingeführt werden durfte. Da man angeblich die Ware von der Dt. Post nicht zurückgeschickt bekommen hat, gibt es auch kein Geld zurück. E-Mails werden mit einer Proforma-Antwort beantwortet.


18.11.2011 | 21:59
von René Wölfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EFox verweigert Rückzahlung mit der Begründung, dass die Rücksendung nicht bei Ihnen angekommen ist.


18.11.2011 | 22:48
von Ein Internet Anfänger | Regelverstoß melden
Ausriss, bei eFox und berlinberry gelesen: Reklamation

„Sie haben das Recht innerhalb von 14 Tagen durch eine schriftliche Mitteilung (z. B. Fax, E-Mail) vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt spätestens mit dem Erhalt der Ware. Die Rücksendung hat per Einschreiben und als Geschenk zu erfolgen.“

Hat der Satz seine Richtigkeit? Ich verschenke die bezahlte Ware.

Wer klärt einen Anfänger auf?

Für Sie ist das unglücklich gelaufen. Hoffe, der finanzielle Schaden hält sich in Grenzen.



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