915 Views | 09.12.2011 | 18:30 Uhr
geschrieben von Ingeborg Wiebe
Habe heute Wärmflasche "fashy" gekauft, die mit Euro 5,99 von Werksseite ausgezeichnet war. An der Kasse verlangte man von mir Euro 6,45, was ich abgelehnt habe.
Habe mich auf die Preisauszeichnung bezogen und die Verkäuferin sagte mir in einem frechen Ton, der Artikel sei falsch ausgezeichnet. Ich bestand auf dem im Etikett ausgewiesenen Preis von Euro 5,99, anderenfalls würde sie von mir hören.
Daraufhin sagte die Verkäuferin in einem nicht kundenfreundlichen Ton, dann geben sie mir Euro 6. Ist das ihr Service?
Meine Forderung an SCHLECKER:
Keine Forderung - sondern nur Beschwerde
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
2. Es wird zwar der Kaufvertrag an der Kasse gemacht, aber falsche Auszeichnung des Preises eines Artikels ist Kundentäuschung, Vorspiegelung falscher Tatsachen. Es ist verboten, mit falschen Preisen Kunden zu werben.
1. Es geht nicht um 46 Cent, sondern um das Prinzip. In einem anderen Fall könnte dder differenzbetrag viel höher liegen, als hier in diesem Sachverhalt.
2. Es ist verboten, Kunden mit falschen Preisen zu locken. Das Ausstellen einer Ware mit der Auszeichnung eines Preises ist Werbung. Also wäre das Kundentäuschung, Vorspiegelung falscher Tatsachen. Jeder muss sein Geld hart verdienen, also erwartet man auch Ehrlichkeit.
Der Kunde kann nichts dafür, wenn die Verkäuferin nicht imstande ist, ihre Ware ordnungsgemäß anzubieten. Unter Anbieten einer Ware fällt auch die Preisauszeichnung eines Artikels im Regal.
Aber der Markt regelt das schon: Weniger Kunden = weniger Umsatz = der Gang wie Quelle- Karstadt damals, nämlich Pleite.
Ubrigens gab es in meinen letzten beiden Beiträgen einen Schreibfehler: Es war nicht die Ingeborg gemeint, sondern die Schlecker- Antwortbox.