FlexStrom AG (Berlin)
Flexstrom verhindert Wechsel durch ausbleibende Netzabmeldung
Folgendes Szenario:
Ich bin seit 1.1.11 bei Flexstrom Kunde. Am 23.9.11 fragte ich per E-Mail nach, wie die neuen Konditionen für das Bezugsjahr ab 1.1.12 sein werden, damit ich mich ggf. um einen neuen Anbieter kümmern kann.
Am 24.9.11 kam die Antwort: Die Konditionen für Ihr nächstes Vertragsjahr erhalten Sie etwa acht bis zehn Wochen vor Ablauf Ihres aktuellen Vertragsjahres. Diese werden Ihnen mit unserem Vertragsverlängerungsschreiben per Post mitgeteilt.
Am 30.9. erhielt ich per E-Mail eine Info, dass neue Dokumente in meinem Kundenbereich bei Flexstrom abrufbar wären. Ich habe mich eingeloggt -> kein neues Dokument als Download vorhanden, nur die "Lieferbestätigung der Erstanmeldung" bei den alten Dokumenten. Das oben genannte Schreiben per POST kam nie an.
Anfang November, als ich mich erneut um die Sache kümmern wollte, gab es einen Download im Kundenbereich, angeblich mit Datum 30.9.11. Enthalten eine heftige Preiserhöhung ab 1.1.12. Daraufhin habe ich am 4.11.11 eine Kündigung geschrieben und per Post an Flexstrom geschickt. Ergebnis: Kündigung nicht fristgerecht.
Danach mehrfach Email-Kontakt, in dem ich dargelegt habe, dass eine Preisinformation per Post nicht erfolgt ist (trotz Ankündigung dieses Schreibens durch eine Mitarbeiterin) und ich keine Zeit für eine Sonderkündigung hatte, da auch der Download nicht hinterlegt war, als ich mich am 30.9. eingeloggt habe. Flexstrom bleibt bei seiner Meinung nicht fristgerecht gekündigt.
Am 11.11.11 Entzug der Einzugsermächtigung und danach Beauftragung eines Rechtsanwalts. Dieser hat am 25.11.11 alles nochmals schriftlich festgehalten und der Flexstrom mitgeteilt, dass wir davon ausgehen, dass ich aufgrund der Umstände eine außerordentliche Kündigung formulieren könne und Aufforderung den Weg für einen Anbieterwechsel zum 1.1.12 frei zu machen. Seitdem keine Reaktion von Flexstrom.
Nun habe ich einen Lieferantenwechsel zu Vattenfall beauftragt, welcher scheitert, da Flexstrom keine Netzabmeldung veranlasst hat, somit keine Netzanmeldung durch Vattenfall möglich.
Fühle mich derzeit ziemlich verlassen und weiß nicht, wie es in dieser Geschichte am besten weitergehen soll.
06.01.2012 | 10:36
Abteilung: Unternehmenskommunikation
Sehr geehrte Frau oder Herr (Name unbekannt),
bitte wenden Sie sich doch an folgende Mailadresse, ich werde mich bemühen, Ihr Anliegen schnell an unsere Mitarbeiter im Beschwerdemanagement weiterzuleiten:
online-relationsflexstrom.de.
Mit freundlichen Grüßen,
Suzanne Salem
FlexStrom Online Relations
Was lernen wir daraus: Grundsätzlich rechtzeitig vor Ende des 1. Bezugsjahres einen anderen Anbieter beauftragen, und gut ist. Der neue Anbieter übernimmt alle Wechselformalitäten einschl. der Kündigung.
hehe, immerhin können sie ja den Wechselbonus nicht mehr verweigern, da mehr als 12 Monate Stromlieferant *g*
Das wird FS auch tun; sie können sich schon einmal auf Post seitens der IHD Inkasso GmbH (evtl. auch einer anderen Firma) einstellen.
www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html
www.schlichtungsstelle-energie.de/
www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/#con-12437
www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html
Ob die Schlichtungsstelle was bewirken kann! Hmm, einen Versuch wäre es wert.
www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html
Flexstrom weigert sich demnach:
1. Den Schlichterspruch zu akzeptieren
2. Die Gebühr für die Schlichtung zu bezahlen.
Wollen Sie noch mehr Zeit verlieren?
Ist ja ganz aktuelle der Artikel bei der Welt.
Zeigt es diesem Dre**sladen!
Viel wertvoller ist das Urteil des Landgerichts Mannheim
Urteil vom 29.12.2010, 12 O 76/10 KfH
Konnte Flexstrom bisher mit einer Vielzahl von gewonnenen Prozessen vor Amtsgerichten winken und drohen, wird es nun keine Klagen seitens Flexstrom mehr geben. Kein Amtsrichter wird sich in Kenntnis dieses Urteils darüber hinwegsetzen und die AGBs anders als das Landgericht interpretieren. Zumal Flexstrom die Berufungsklage gegen dieses Urteil zurückgezogen hat.
Flexstrom wird jetzt wahrscheinlich mit neuen AGBs versuchen die Leute weiter abzuzocken.
Dem Beschwerdeführer kann ich nur empfehlen, den Anbieterwechsel zum nächstmöglichen termin durchführen zu lassen und die seit der verweigerten Kündigungsannahme entstehenden Mehrkosten auf dem Klageweg - zunächst über einen gerichtlichen Mahnbescheid - geltend zu machen.
Auf keinen Fall würde ich für das kommende Jahr überhöhte Vorauszahlungen leisten - aber das hat der BF ja bereits durch den Entzug der Einzugsermächtigung verhindert. Sollten die dennoch abbuchen ----> RÜCKLASTSCHRIFT.
Bis zur Belieferung durch den neuen Anbieter würde ich monatliche Abschlagszahlungen auf Basis des letztjährigen Verbrauchs und des Tarifs des neuen Anbieters zahlen.
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de.reclabox.com/beschwerde/45386-flexstrom-berlin-seltsame-geschaeftspraktiken
www.clever-gas.de/gas-news/verbraucherzentrale%3A-sonderkuendigungsrecht-bei-preiserhoehung-strom-oder-gas-gilt-immer/56039
Musterformular für eine ausserordentliche Kündigung des Stromanbieters: www.clever-gas.de/gas-news/verbraucherzentrale%3A-sonderkuendigungsrecht-bei-preiserhoehung-strom-oder-gas-gilt-immer/56039
www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw43/1026/pdf/1026pdf.pdf
Zitat:
"Das Sonderkündigungsrecht wird ignoriert
Bei Änderungen des Vertrages, etwa bei einer Preiserhöhung, hat der Stromkunde ein Sonderkündigungsrecht.
Einige Stromanbieter ignorieren dieses Verbraucherrecht jedoch hartnäckig.
Das Sonderkündigungsrecht ist in Paragraf 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgeschrieben. "
2) www.finanztip.de/preislotse/f/stromvertrag-sonderkuendigungsrecht.htm
Zita: "Ist ein Sonderkündigungsrecht Teil Ihres Vertrages, so können Sie innerhalb der dafür geltenden Kündigungsfristen zu einem neuen Anbieter wechseln. "
www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587
"7.3. Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, . ..
Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam, d. h. es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird. "
Zitatende
Obwohl das LG Mannheim denen ins Urteil geschrieben hat, was "nach Ablauf" bedeutet, ignorieren sie das, geben aber jetzt deutlich zu verstehen, was sie damit "meinen".
Aus dem Urteil (rechtskräftig) :
"32
Das logische Verständnis der Klausel geht bei normativer Betrachtung eindeutig dahin, dass der Kunde der Klägerin den Neukundenbonus dann erhält, wenn er wenigstens ein Jahr lang ihr Kunde war. Dies ergibt sich bereits aus den Formulierungen „Verrechnung mit der ersten Jahresrechnung“ und „Fälligkeit nach 12 Monaten Belieferungszeit“. Hieraus ergibt sich kein Hinweis darauf, dass der Erhalt des Neukundenbonus eine längere Vertragszeit als 12 Monate voraussetzte. Noch deutlicher wird dies durch den letzten Satz der Klausel „Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam“. Durch die Worte „es sei denn“ wird die Aussage, dass der Bonus bei Kündigung vor Ablauf des ersten Vertragsjahres entfällt, nach allgemeinem Verständnis der deutschen Sprache in ihr direktes Gegenteil verkehrt: Der Bonus soll dann gerade nicht entfallen, wenn der Vertrag ein Jahr lang gelaufen ist. Gleichermaßen logisch ist es, dass ein Vertrag, der nach Jahresfrist beendet werden soll, vor Jahresablauf gekündigt werden muss, weil er sich sonst verlängerte. Deshalb wurden die Worte „es sei denn“ eingefügt.
33
Die Klägerin argumentierte in der mündlichen Verhandlung damit, das Wort „nach“ im Satzteil „nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres“ bedeute, dass die Kündigung erst zum 13. Monat bzw. zum Ablauf des zweiten Jahres wirksam werden dürfe, solle der Neukundenbonus erhalten bleiben. Dies hält die Kammer für versuchte Bauernfängerei. Kein Mensch würde den Satzteil „nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres“ nicht mit dem Ende des ersten Vertragsjahres gleichsetzen, wobei es völlig unerheblich wäre, ob es dort statt „nach“ zum Beispiel „mit“ oder „zum“ Ablauf des ersten Belieferungsjahres hieße. Das allgemeine Verständnis geht eindeutig dahin, dass die Kündigung nach dem ersten Vertragsjahr greift, ohne dass eine Vertragsverlängerung - wie lange auch immer - folgen muss. Die Argumentation der Klägerin stellt sich umso mehr als Augenwischerei dar, als sie selbst schriftlich bekannte. "
Zitatende
Das Gericht spricht tatsächlich von versuchter Bauernfängerei!
Sie fangen weiter - sicher mit nicht minderem Erfolg.
Alleine bei den Vorauszahlungstarifen (Pakete). Wer nach der TELDAFAX-Pleite sowas abschließt, dem ist eh nicht zu helfen. Und bei wem ist der Verbrauch so konstant? Entweder zahlt man für Strom, den man nicht braucht oder wird mit 33 Ct. je kWh Mehrverbrauch zur Kasse gebeten. Sicher beides so lohnend, das man bei diesen Tarifen seine eigenen AGBs wieder aushebelt und den Bonus garantiert, wenn nur ein Jahr geliefert wurde (s. Screen von der HP FS)
Nur wer weiß das nach einem Jahr noch? in den AGBs steht nichts - und ob es die Garantie schriftlich gibt, steht auch nirgends.
Zu dem im Bild gezeigten Tarif haben die eigene AGBs:
7.3 Falls Ihnen FlexStrom bei den Tarifen „Spezialpaket“ oder „Classic“ einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser
nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten
6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt im Fall der
Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst mit oder nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres
wirksam. Dies bedeutet, dass Ihnen FlexStrom den Bonus gewährt, wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden.
Zitatende:
Die Trickserei hört nicht auf. Wohl dem, der immer alles protokolliert.
Ich wette, auch in einem Jahr gibt es genug BESCHWERDEN hier wegen nicht gezahlten Bonis.
Und Flexstrom wird erst mal die falschen AGBs zücken. Und mind. 50 % der geprellten Kunden werden es nicht merken.
Man kann machen was man will, die reagieren überhaupt nicht. Trotz
wiederholter Versuche. Ich glaube, Flexstrom sitzt das einfach aus.
Ich kann nur jeden warnen, sich mit dieser Firma einzulassen. Die
Flexstrom-Strategie lautet scheinbar: Der Kunde hat zu akzeptieren was wir wollen und soll gefälligst die "Schnautze" halten. Reklamationen sind zu unterlassen, auch wenn diese objektiv berechtigt sind.
Habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet.
Nach diesem klaren Urteil der Schlichtungsstelle Energie, die sich wohl im Gegensatz zu manchen Amtsgerichten endlich mal ernsthaft mit der Bonus-Sache auseinander gesetzt hat, sollte jeder Betroffene auf dem Gerichtsweg den Bonus einklagen!
Ich hoffe, dass die Schlichtungsstelle auch die Gebühr von 350 Euro bei Flexstrom einklagt - am besten für JEDEN gemeldeten Fall, so dass denen endlich das unlautere Handwerk gelegt wird.
Die Juristen von FS müssen außerdem zeimlich unprofessionell sein, sich so starrsinnig zu zeigen.
Gut ist, dass durch jeden neuen bekannten Fall die Öffentlichkeit durch die Presse gut informiert wird und so Hunderte Kunden jeweils gewarnt werden.
Übrigens: Es gibt einen neuen Stromanbieter unter neuem Namen "Löwenzahn-Energie", der zufällig eine identische Adresse wie Flexstrom besitzt und die gleichen AGB hat.
Sollte es ein Tarifwechsel sein, wäre dies eine Vertragsänderung, die grundsätzlich nur im gegenseitigen Einverständnis möglich ist. Das Schreiben von FS wäre rechtlich gesehen, dann nur ein zustimmungsbedürftiges Angebot. Wenn sie einem Tarifwechsel nicht zugestimmt haben und FS die Kündigung nicht akzeptiern will, müßte sich der Vertrag gemäß FS-AGB um weitere 12 Monate verlängern, d. h. zu den bestehenden Konditionen (= alter Tarif).
Garantieren kann ich dafür allerdings nicht.
Ich schlage vor, Sie sprechen Ihren Anwalt mal darauf an. Wenn man schon aus dem Vertrag nicht rauskommt, läßt sich so vielleicht ein mögicher Tarifwechsel verhindern.
Die erste Mahnung (seltsamerweise über 174 €) ist am Samstag per Post eingetrudelt. Wahrscheinlich wurde dort der Neukundenbonus, der ja sonst meistens (zumindest bei Kündigung) nicht gezahlt wird, einberechnet.
Die Jahresendabrechnung hat im Übrigen ein Guthaben von 160 € ergeben. Mit dem Neukundenbonus für das Erste Jahr in Höhe von 60 € habe ich also derzeit ein Polster bei Flexstrom, so dass ich derzeit keinerlei Abschlagszahlungen tätige. Bei knapp 50 € mtl. Abschlag habe ich also ein paar Monate Ruhe, bis ich die Zahlung des Betrags aufnehme, den ich bei meinem neuen Anbieter hätte zahlen müssen.
Bis zum 18.5. haben sie eine Frist gesetzt bekommen.
da ich genau das selbe Problem habe benötige ich nach Möglichkeit das AZ und den Sitz des AG
Ich schreibe nun mehr seit 4 Monaten mit denen. Aber die sind komplett Kommunikationresistent. Die neueste Behauptung ist, die haben keine Postretoure ergo muss ich den Brief bekommen haben.
Wäre sehr nett wenn Sie mir die Infos zukommen lassen könnten - gern auch als Nachricht.
lg aus Berlin