Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 4000 Views | 06.01.2012 | 09:24 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7316651

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom verhindert Wechsel durch ausbleibende Netzabmeldung

Folgendes Szenario:

SCHLAGWORTE

Ich bin seit 1.1.11 bei Flexstrom Kunde. Am 23.9.11 fragte ich per E-Mail nach, wie die neuen Konditionen für das Bezugsjahr ab 1.1.12 sein werden, damit ich mich ggf. um einen neuen Anbieter kümmern kann.

Am 24.9.11 kam die Antwort: Die Konditionen für Ihr nächstes Vertragsjahr erhalten Sie etwa acht bis zehn Wochen vor Ablauf Ihres aktuellen Vertragsjahres. Diese werden Ihnen mit unserem Vertragsverlängerungsschreiben per Post mitgeteilt.

Am 30.9. erhielt ich per E-Mail eine Info, dass neue Dokumente in meinem Kundenbereich bei Flexstrom abrufbar wären. Ich habe mich eingeloggt -> kein neues Dokument als Download vorhanden, nur die "Lieferbestätigung der Erstanmeldung" bei den alten Dokumenten. Das oben genannte Schreiben per POST kam nie an.

Anfang November, als ich mich erneut um die Sache kümmern wollte, gab es einen Download im Kundenbereich, angeblich mit Datum 30.9.11. Enthalten eine heftige Preiserhöhung ab 1.1.12. Daraufhin habe ich am 4.11.11 eine Kündigung geschrieben und per Post an Flexstrom geschickt. Ergebnis: Kündigung nicht fristgerecht.

Danach mehrfach Email-Kontakt, in dem ich dargelegt habe, dass eine Preisinformation per Post nicht erfolgt ist (trotz Ankündigung dieses Schreibens durch eine Mitarbeiterin) und ich keine Zeit für eine Sonderkündigung hatte, da auch der Download nicht hinterlegt war, als ich mich am 30.9. eingeloggt habe. Flexstrom bleibt bei seiner Meinung nicht fristgerecht gekündigt.

Am 11.11.11 Entzug der Einzugsermächtigung und danach Beauftragung eines Rechtsanwalts. Dieser hat am 25.11.11 alles nochmals schriftlich festgehalten und der Flexstrom mitgeteilt, dass wir davon ausgehen, dass ich aufgrund der Umstände eine außerordentliche Kündigung formulieren könne und Aufforderung den Weg für einen Anbieterwechsel zum 1.1.12 frei zu machen. Seitdem keine Reaktion von Flexstrom.

Nun habe ich einen Lieferantenwechsel zu Vattenfall beauftragt, welcher scheitert, da Flexstrom keine Netzabmeldung veranlasst hat, somit keine Netzanmeldung durch Vattenfall möglich.

Fühle mich derzeit ziemlich verlassen und weiß nicht, wie es in dieser Geschichte am besten weitergehen soll.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexStrom AG: Entlassung aus Vertrag, Netzabmeldung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.01.2012 | 10:36
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Sehr geehrte Frau oder Herr (Name unbekannt),

bitte wenden Sie sich doch an folgende Mailadresse, ich werde mich bemühen, Ihr Anliegen schnell an unsere Mitarbeiter im Beschwerdemanagement weiterzuleiten:

online-relations spider monkey flexstrom.de.

Mit freundlichen Grüßen,

Suzanne Salem

FlexStrom Online Relations

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (28)


06.01.2012 | 09:50
von ReclaBoxler-2127019 | Regelverstoß melden
Dann wechseln Sie den Anwalt, denn Ihr jetziger scheint ja eine Pfeife zu sein. Warum haben Sie denn einen Anwalt?

06.01.2012 | 10:02
von Konrad R. | Regelverstoß melden
Ich war selbst schon 3 mal Flexstrom-Kunde, aber immer nur für 1 Jahr. Das Flexstrom im zweiten Jahr IMMER massiv aufschlägt und sich dann in der Preisregion des Grundversorgers oder sogar darüber bewegt ist doch allgemein bekannt. Dass die Firma bezüglich irgendwelcher Zusagen per Telefon oder Email absolut unzuverlääsig ist ebenfalls. Deshalb ist eine Kontaktaufnahme mit FS von vornherein sinnlos und überflüssig.

Was lernen wir daraus: Grundsätzlich rechtzeitig vor Ende des 1. Bezugsjahres einen anderen Anbieter beauftragen, und gut ist. Der neue Anbieter übernimmt alle Wechselformalitäten einschl. der Kündigung.

06.01.2012 | 10:08
von ReclaBoxler-2150273 | Regelverstoß melden
Naja, meinem Anwalt habe ich das natürlich auch heute mitgeteilt. Wollte es nur parallel hier festhalten. Für das nächste Mal bin ich natürlich schlauer und kümmere mich rechtzeitig, war einfach nicht von so einer massiven Preiserhöhung ausgegangen. Bin mal gespannt, Einzugsermächtigung ist entzogen, Rechnung habe ich bisher keine, obwohl eigentlich Zahlung immer 3 Monate im Voraus war. Zahle erstmal nichts, reagieren müssen sie dann ja.

hehe, immerhin können sie ja den Wechselbonus nicht mehr verweigern, da mehr als 12 Monate Stromlieferant *g*

06.01.2012 | 10:15
von Konrad R. | Regelverstoß melden
"Zahle erstmal nichts, reagieren müssen sie dann ja. "

Das wird FS auch tun; sie können sich schon einmal auf Post seitens der IHD Inkasso GmbH (evtl. auch einer anderen Firma) einstellen.

06.01.2012 | 10:28
von Lieber Stadtwerke | Regelverstoß melden
Flexstrom wird freiwillig hier genauso wenig tun, wie beim Thema Bonusauszahlung. Nicht einmal Gerichtsurteile oder Schlichter können diesen Verein dazu bewegen:

www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html

06.01.2012 | 10:28
von Willi Busch | Regelverstoß melden
Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie, die kennen sich mittlerweile schon etwas aus in Sachen Flexstrom bzw. -gas.

www.schlichtungsstelle-energie.de/

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/#con-12437

06.01.2012 | 10:35
von Lieber Stadtwerke | Regelverstoß melden
 spider monkey Willi Busch: ja ja, die Schlichtungsstelle kennt sich mit Flexstrom aus, nur leider kann sie NICHTS bewirken:

www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html

06.01.2012 | 10:46
von Willi Busch | Regelverstoß melden
Hallo, dann bleibt wohl nur eine Klage. Wohl dem der eine Rechtsschutzversicherung hat. Aber die Schlichtungsstelle gibt's ja erst seit kurzem. In ein paar Jahren sieht's vielleicht anders aus, wenn evtl. die ersten Urteile die Einschätzung der Schlichtungsstelle bestätigen. Wird wohl von Fall zu Fall verschieden sein.

06.01.2012 | 11:35
von Warnung vor Flexstrom | Regelverstoß melden
Man müsste eigentlich überall Flyer verteilen und die Leute vor Flexstrom und Flexgas warnen bzw. große Anzeigen in Zeitungen schalten.

06.01.2012 | 11:56
von ReclaBoxler-2150273 | Regelverstoß melden
RS-Versicherung ist vorhanden. Naja, werde das mit dem Anwalt mal besprechen.

Ob die Schlichtungsstelle was bewirken kann! Hmm, einen Versuch wäre es wert.

06.01.2012 | 12:17
von ReclaBoxler-4438602 | Regelverstoß melden
"Hmm, einen Versuch wäre es wert. ": Genau das sollten Sie sich sparen:

www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html

Flexstrom weigert sich demnach:
1. Den Schlichterspruch zu akzeptieren
2. Die Gebühr für die Schlichtung zu bezahlen.

Wollen Sie noch mehr Zeit verlieren?

06.01.2012 | 13:22
von ReclaBoxler-2150273 | Regelverstoß melden
Ok. nein, dann macht das wohl keinen Sinn, Sie haben Recht.
Ist ja ganz aktuelle der Artikel bei der Welt.

06.01.2012 | 14:22
von Warnung vor Flexstrom | Regelverstoß melden
Ich würde sagen, wir gründen jetzt bei Facebook die Gruppe "Weg mit Flexstrom". Wäre doch mal ein guter Anfang.

06.01.2012 | 14:41
von Flaxstrom Brechreiz | Regelverstoß melden
Ich würde in dem Fall nicht zahlen und da eine RS Versicherung vorhanden ist, ggf. Post vom Inkassobüro oder die Klage von Flexstrom abwarten. Vermutlich kommt da nur heiße Luft zum Angstmachen für alte Omas.
Zeigt es diesem Dre**sladen!

06.01.2012 | 16:42
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Die Schlichtungsstelle ist ein ähnlich zahnloser Tiger wie die Bundesnetzagentur (in Fachkreisen auch gern Bundesnutzlosagentur genannt)

Viel wertvoller ist das Urteil des Landgerichts Mannheim

Urteil vom 29.12.2010, 12 O 76/10 KfH

Konnte Flexstrom bisher mit einer Vielzahl von gewonnenen Prozessen vor Amtsgerichten winken und drohen, wird es nun keine Klagen seitens Flexstrom mehr geben. Kein Amtsrichter wird sich in Kenntnis dieses Urteils darüber hinwegsetzen und die AGBs anders als das Landgericht interpretieren. Zumal Flexstrom die Berufungsklage gegen dieses Urteil zurückgezogen hat.

Flexstrom wird jetzt wahrscheinlich mit neuen AGBs versuchen die Leute weiter abzuzocken.

Dem Beschwerdeführer kann ich nur empfehlen, den Anbieterwechsel zum nächstmöglichen termin durchführen zu lassen und die seit der verweigerten Kündigungsannahme entstehenden Mehrkosten auf dem Klageweg - zunächst über einen gerichtlichen Mahnbescheid - geltend zu machen.
Auf keinen Fall würde ich für das kommende Jahr überhöhte Vorauszahlungen leisten - aber das hat der BF ja bereits durch den Entzug der Einzugsermächtigung verhindert. Sollten die dennoch abbuchen ----> RÜCKLASTSCHRIFT.
Bis zur Belieferung durch den neuen Anbieter würde ich monatliche Abschlagszahlungen auf Basis des letztjährigen Verbrauchs und des Tarifs des neuen Anbieters zahlen.
.

06.01.2012 | 16:43
von Meier | Regelverstoß melden
Bei dieser Beschwerde liegt der Sachverhalt ähnlich:

de.reclabox.com/beschwerde/45386-flexstrom-berlin-seltsame-geschaeftspraktiken

06.01.2012 | 16:45
von Kai | Regelverstoß melden
Verbraucherzentrale: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung Strom oder Gas gilt immer

www.clever-gas.de/gas-news/verbraucherzentrale%3A-sonderkuendigungsrecht-bei-preiserhoehung-strom-oder-gas-gilt-immer/56039

Musterformular für eine ausserordentliche Kündigung des Stromanbieters: www.clever-gas.de/gas-news/verbraucherzentrale%3A-sonderkuendigungsrecht-bei-preiserhoehung-strom-oder-gas-gilt-immer/56039

06.01.2012 | 16:46
von Klaus Schmitz | Regelverstoß melden
1) WDR-Servicezeit vom 26. Oktober 2011

www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw43/1026/pdf/1026pdf.pdf

Zitat:

"Das Sonderkündigungsrecht wird ignoriert

Bei Änderungen des Vertrages, etwa bei einer Preiserhöhung, hat der Stromkunde ein Sonderkündigungsrecht.

Einige Stromanbieter ignorieren dieses Verbraucherrecht jedoch hartnäckig.

Das Sonderkündigungsrecht ist in Paragraf 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgeschrieben. "

2) www.finanztip.de/preislotse/f/stromvertrag-sonderkuendigungsrecht.htm

Zita: "Ist ein Sonderkündigungsrecht Teil Ihres Vertrages, so können Sie innerhalb der dafür geltenden Kündigungsfristen zu einem neuen Anbieter wechseln. "

06.01.2012 | 17:12
von Xxx | Regelverstoß melden
Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeine Dinge, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tips zur Argumentation findet man hier:

www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587

06.01.2012 | 17:23
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Da sind sie schon - die neuen AGBs:

"7.3. Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, . ..
Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam, d. h. es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird. "

Zitatende

Obwohl das LG Mannheim denen ins Urteil geschrieben hat, was "nach Ablauf" bedeutet, ignorieren sie das, geben aber jetzt deutlich zu verstehen, was sie damit "meinen".

Aus dem Urteil (rechtskräftig) :

"32

Das logische Verständnis der Klausel geht bei normativer Betrachtung eindeutig dahin, dass der Kunde der Klägerin den Neukundenbonus dann erhält, wenn er wenigstens ein Jahr lang ihr Kunde war. Dies ergibt sich bereits aus den Formulierungen „Verrechnung mit der ersten Jahresrechnung“ und „Fälligkeit nach 12 Monaten Belieferungszeit“. Hieraus ergibt sich kein Hinweis darauf, dass der Erhalt des Neukundenbonus eine längere Vertragszeit als 12 Monate voraussetzte. Noch deutlicher wird dies durch den letzten Satz der Klausel „Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam“. Durch die Worte „es sei denn“ wird die Aussage, dass der Bonus bei Kündigung vor Ablauf des ersten Vertragsjahres entfällt, nach allgemeinem Verständnis der deutschen Sprache in ihr direktes Gegenteil verkehrt: Der Bonus soll dann gerade nicht entfallen, wenn der Vertrag ein Jahr lang gelaufen ist. Gleichermaßen logisch ist es, dass ein Vertrag, der nach Jahresfrist beendet werden soll, vor Jahresablauf gekündigt werden muss, weil er sich sonst verlängerte. Deshalb wurden die Worte „es sei denn“ eingefügt.
33

Die Klägerin argumentierte in der mündlichen Verhandlung damit, das Wort „nach“ im Satzteil „nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres“ bedeute, dass die Kündigung erst zum 13. Monat bzw. zum Ablauf des zweiten Jahres wirksam werden dürfe, solle der Neukundenbonus erhalten bleiben. Dies hält die Kammer für versuchte Bauernfängerei. Kein Mensch würde den Satzteil „nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres“ nicht mit dem Ende des ersten Vertragsjahres gleichsetzen, wobei es völlig unerheblich wäre, ob es dort statt „nach“ zum Beispiel „mit“ oder „zum“ Ablauf des ersten Belieferungsjahres hieße. Das allgemeine Verständnis geht eindeutig dahin, dass die Kündigung nach dem ersten Vertragsjahr greift, ohne dass eine Vertragsverlängerung - wie lange auch immer - folgen muss. Die Argumentation der Klägerin stellt sich umso mehr als Augenwischerei dar, als sie selbst schriftlich bekannte. "

Zitatende

Das Gericht spricht tatsächlich von versuchter Bauernfängerei!

Sie fangen weiter - sicher mit nicht minderem Erfolg.

Alleine bei den Vorauszahlungstarifen (Pakete). Wer nach der TELDAFAX-Pleite sowas abschließt, dem ist eh nicht zu helfen. Und bei wem ist der Verbrauch so konstant? Entweder zahlt man für Strom, den man nicht braucht oder wird mit 33 Ct. je kWh Mehrverbrauch zur Kasse gebeten. Sicher beides so lohnend, das man bei diesen Tarifen seine eigenen AGBs wieder aushebelt und den Bonus garantiert, wenn nur ein Jahr geliefert wurde (s. Screen von der HP FS)
Nur wer weiß das nach einem Jahr noch? in den AGBs steht nichts - und ob es die Garantie schriftlich gibt, steht auch nirgends.
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 103372 teaser


06.01.2012 | 17:37
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Nachtrag:

Zu dem im Bild gezeigten Tarif haben die eigene AGBs:

7.3 Falls Ihnen FlexStrom bei den Tarifen „Spezialpaket“ oder „Classic“ einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser
nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten
6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt im Fall der
Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst mit oder nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres
wirksam. Dies bedeutet, dass Ihnen FlexStrom den Bonus gewährt, wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden.

Zitatende:

Die Trickserei hört nicht auf. Wohl dem, der immer alles protokolliert.
Ich wette, auch in einem Jahr gibt es genug BESCHWERDEN hier wegen nicht gezahlten Bonis.
Und Flexstrom wird erst mal die falschen AGBs zücken. Und mind. 50 % der geprellten Kunden werden es nicht merken.

06.01.2012 | 18:08
von Dieter Fraatz | Regelverstoß melden
Auch ich habe mit Flexstrom ähnliche Problem wie die bereits geschiderten.
Man kann machen was man will, die reagieren überhaupt nicht. Trotz
wiederholter Versuche. Ich glaube, Flexstrom sitzt das einfach aus.
Ich kann nur jeden warnen, sich mit dieser Firma einzulassen. Die
Flexstrom-Strategie lautet scheinbar: Der Kunde hat zu akzeptieren was wir wollen und soll gefälligst die "Schnautze" halten. Reklamationen sind zu unterlassen, auch wenn diese objektiv berechtigt sind.
Habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet.

06.01.2012 | 20:39
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Übergeben Sie den Fall an die Schlichtungsstelle Energie ( www.schlichtungsstelle-energie.de)! Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenlos, Flexstrom muss jedoch gemäß der Kostenordnung 350 Euro dafür zahlen!

Nach diesem klaren Urteil der Schlichtungsstelle Energie, die sich wohl im Gegensatz zu manchen Amtsgerichten endlich mal ernsthaft mit der Bonus-Sache auseinander gesetzt hat, sollte jeder Betroffene auf dem Gerichtsweg den Bonus einklagen!
Ich hoffe, dass die Schlichtungsstelle auch die Gebühr von 350 Euro bei Flexstrom einklagt - am besten für JEDEN gemeldeten Fall, so dass denen endlich das unlautere Handwerk gelegt wird.

Die Juristen von FS müssen außerdem zeimlich unprofessionell sein, sich so starrsinnig zu zeigen.
Gut ist, dass durch jeden neuen bekannten Fall die Öffentlichkeit durch die Presse gut informiert wird und so Hunderte Kunden jeweils gewarnt werden.

Übrigens: Es gibt einen neuen Stromanbieter unter neuem Namen "Löwenzahn-Energie", der zufällig eine identische Adresse wie Flexstrom besitzt und die gleichen AGB hat.

08.01.2012 | 04:22
von ReclaBoxler-6514856 | Regelverstoß melden
Handelt es sich bei den Konditionen für das zweite Jahr um eine Preiserhöhung oder eine Tarifwechsel? Der Unterschied ist wichtig.

Sollte es ein Tarifwechsel sein, wäre dies eine Vertragsänderung, die grundsätzlich nur im gegenseitigen Einverständnis möglich ist. Das Schreiben von FS wäre rechtlich gesehen, dann nur ein zustimmungsbedürftiges Angebot. Wenn sie einem Tarifwechsel nicht zugestimmt haben und FS die Kündigung nicht akzeptiern will, müßte sich der Vertrag gemäß FS-AGB um weitere 12 Monate verlängern, d. h. zu den bestehenden Konditionen (= alter Tarif).

Garantieren kann ich dafür allerdings nicht.

Ich schlage vor, Sie sprechen Ihren Anwalt mal darauf an. Wenn man schon aus dem Vertrag nicht rauskommt, läßt sich so vielleicht ein mögicher Tarifwechsel verhindern.

09.01.2012 | 12:50
von ReclaBoxler-2150273 | Regelverstoß melden
Es war eine "Vertragsverlängerung", lediglich der Abschlag hat sich von 160 auf 274 € erhöht.

Die erste Mahnung (seltsamerweise über 174 €) ist am Samstag per Post eingetrudelt. Wahrscheinlich wurde dort der Neukundenbonus, der ja sonst meistens (zumindest bei Kündigung) nicht gezahlt wird, einberechnet.

06.03.2012 | 12:58
von ReclaBoxler-2150273 | Regelverstoß melden
Hier mal ein "Update" zu der Geschichte. Mein Anwalt hat jetzt Klage auf Entlassung aus dem Vertragsverhältnis eingereicht. Bin mal gespannt, wie lange sich die Sache noch hinzieht. Hat jemand Erfahrungswerte, wie lange die Gerichte sich mit so einer Klage im Schnitt Zeit lassen? Bisher (also seit Mitte November) hat Flexstrom auf kein einziges Schreiben meines Anwalts reagiert.

Die Jahresendabrechnung hat im Übrigen ein Guthaben von 160 € ergeben. Mit dem Neukundenbonus für das Erste Jahr in Höhe von 60 € habe ich also derzeit ein Polster bei Flexstrom, so dass ich derzeit keinerlei Abschlagszahlungen tätige. Bei knapp 50 € mtl. Abschlag habe ich also ein paar Monate Ruhe, bis ich die Zahlung des Betrags aufnehme, den ich bei meinem neuen Anbieter hätte zahlen müssen.

16.05.2012 | 15:07
von ReclaBoxler-7316651 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach einer Klage vor dem örtlichen Amtsgericht hat dieses in vollem Umfang zu meinen Gunsten geurteilt. Flexstrom muss mich aus dem Vertrag mit sofortiger Wirkung entlassen und ist schadenersatzpflichtig. Bin gespannt, ob Flexstrom dies so akzeptiert oder eine nächsthöhere Instanz einschaltet.

Bis zum 18.5. haben sie eine Frist gesetzt bekommen.


02.08.2012 | 14:20
von Timo Engel | Regelverstoß melden
Hallo Beschwerdeführer,

da ich genau das selbe Problem habe benötige ich nach Möglichkeit das AZ und den Sitz des AG
Ich schreibe nun mehr seit 4 Monaten mit denen. Aber die sind komplett Kommunikationresistent. Die neueste Behauptung ist, die haben keine Postretoure ergo muss ich den Brief bekommen haben.

Wäre sehr nett wenn Sie mir die Infos zukommen lassen könnten - gern auch als Nachricht.

lg aus Berlin



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!