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636 Views | 02.01.2012 | 15:41 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4507551
Bestell-/Kundennummer: 900001617838
Am 15.12.11 teilte mir FLEXSTROM per E-Mail mit, dass ich neue Dokumente in meiner Kundenmailbox habe. Tatsächlich waren dort aber bis Weihnachten lediglich alte Dokumente vom Anfang des Jahres 2011 zu finden. Die letzten Tage zwischen den Feiertagen war der Zugang zum Flexstrom-Server gestört.
Erst heute konnte ich tatsächlich ein neues Dokument mit der Vertragsverlängerung ab 1.3.2012 abrufen und feststellen, dass ich eine Preiserhöhung um 55,47% bei gleicher Abnahme zu erwarten habe und auch der Widerspruch gegen die optionale Preisgarantie (aufgrund der angegebenen Widerspruchsfrist von 10 Tagen) nicht einhalten kann.
Meine Forderung an FlexStrom AG:
Sofortige Sonderkündigung
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Kann Flexstrom beweisen, dass die Kundenmitteilung Ihnen am xxx zugegangen ist, so muss Ihr Schweigen, dann wohl als Zustimmung gewertet werden. Somit wären dann auch die erhöhten Preise zu zahlen.
Kann Flexstrom NICHT beweisen, dass die Kundenmitteilung Ihnen am xxx zugegangen ist, ist Schweigen nicht als Zustimmung zu werten. ..
Flexstrom, so macht man sich einen Namen - nur nicht den gewünschten!
www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw43/1026/pdf/1026pdf.pdf
Zitat:
"Das Sonderkündigungsrecht wird ignoriert
Bei Änderungen des Vertrages, etwa bei einer Preiserhöhung, hat der Stromkunde ein Sonderkündigungsrecht.
Einige Stromanbieter ignorieren dieses Verbraucherrecht jedoch hartnäckig.
Das Sonderkündigungsrecht ist in Paragraf 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgeschrieben.
Ausformuliert wurde das bereits bestehende Recht kürzlich in Paragraf 41 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dort heißt es in Abschnitt 3:
Paragraf 41 EnWG Energielieferverträge mit Haushaltskunden, Verordnungsermächtigung:
(3) „Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten.
Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. “
2) www.finanztip.de/preislotse/f/stromvertrag-sonderkuendigungsrecht.htm
Zita: "Ist ein Sonderkündigungsrecht Teil Ihres Vertrages, so können Sie innerhalb der dafür geltenden Kündigungsfristen zu einem neuen Anbieter wechseln. "
www.clever-gas.de/gas-news/verbraucherzentrale%3A-sonderkuendigungsrecht-bei-preiserhoehung-strom-oder-gas-gilt-immer/56039
Musterformular für eine ausserordentliche Kündigung des Stromanbieters: www.clever-gas.de/gas-news/verbraucherzentrale%3A-sonderkuendigungsrecht-bei-preiserhoehung-strom-oder-gas-gilt-immer/56039
de.reclabox.com/beschwerde/45521-flexstrom-berlin-flexstrom-verhindert-wechsel-durch-ausbleibende-netzabmeldung
www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html
www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587
Nach diesem klaren Urteil der Schlichtungsstelle Energie, die sich wohl im Gegensatz zu manchen Amtsgerichten endlich mal ernsthaft mit der Bonus-Sache auseinander gesetzt hat, sollte jeder Betroffene auf dem Gerichtsweg den Bonus einklagen!
Ich hoffe, dass die Schlichtungsstelle auch die Gebühr von 350 Euro bei Flexstrom einklagt - am besten für JEDEN gemeldeten Fall, so dass denen endlich das unlautere Handwerk gelegt wird.
Die Juristen von FS müssen außerdem ziemlich unprofessionell sein, sich so starrsinnig zu zeigen.
Gut ist, dass durch jeden neuen bekannten Fall die Öffentlichkeit durch die Presse gut informiert wird und so Hunderte Kunden jeweils gewarnt werden.
Übrigens: Es gibt einen neuen Stromanbieter unter neuem Namen "Löwenzahn-Energie", der zufällig eine identische Adresse wie Flexstrom besitzt und die gleichen AGB hat.
Beschwerde ist gelöst