1940 Views | 26.02.2012 | 12:34 Uhr
geschrieben von Si. Sp.
Gestern habe ich einen Hin-und Rückflug über fluege.de buchen wollen. Da das System ewig geladen hat (mehr als 10 Minuten), habe ich den Vorgang abgebrochen. Es kam der System-Hinweis, dass bei Abbruch alle Daten verloren gehen.
Heute Morgen kamen dann die Rechnungen. Mehrere Flüge, auch Flüge, die ich nur angesehen und def. nicht gebucht habe, wurden als gebucht vermerkt, die Kreditkarte für mehrere Hin- und Rückflüge belastet.
Recherche im Netz ergaben, dass ich nicht die Einzige bin, der es so geht. Hotline? Musik und das über Stunden. Ich könnte k. Service = Null.
NIE WIEDER FLUEGE.DE
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
Rückerstattung der unberechtigterweise eingezogenen Ticketgebühren (über 600 Euro! )
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
diese nachricht kam von ihrem pc, nicht von flüge de
schicken sie eine mail an flüge de und schildern sie ihr problem. vieleicht lassen die kulanz walten.
notfalls können sie via kreditkartenherausgeber
ihr geld zurückholen lassen.
Ich frage mich allerdings, warum Sie bei fluege.de überhaupt buchen wollten. Vergleichen Sie einmal den Flugpreis, der Ihnen belastet wurde mit dem Preis auf opodo.de. Sie werden vermutlich staunen. Ich glaube, dass Sie hier nur mit Anwalt-Hilfe rauskommen, allerdings mit guten Erfolgsaussichten, da der Buchungsablauf bei fluege.de gegen einige Verbraucherschutzbestimmungen verstößt. Sofern Ihnen die Servicegebühr in Rechnung gestellt, aber bei der ersten Anzeige des Flugpreises nicht angezeigt wurde, haben Sie mit Bezug auf ein Urteil des OLG Dresden gute Aussichten.
"Das OLG Dresden hat nunmehr die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt und wertete sowohl die fehlende Einberechnung der „Servicegebühr“ als auch die Berechnung der Reiseversicherung ohne ausdrückliches „Opt-In“ des Kunden als Verstoß gegen die EU-Verordnung und damit zugleich als Verletzung des deutschen Wettbewerbsrechts (§ 4 Nr. 11 UWG). "
Je nach dem über welche Seite Sie auf fluege.de gekommen sind, wird ja auch der Umbuchungsservice, was nichts anderes als ein Versicherungsschutz ist, über das OptOut-Verfahren angeboten. Das ist wahrscheinlich nicht zulässig. Hier können Sie übrigens auch einiges nachlesen:
www.anwalt.de/rechtstipps/portal-fluegede-wegen-wettbewerbsverstoss-verurteilt_020579.html
Mich interessiert schon, wie das ausgeht. Aber wie gesagt, wer über fluege.de bucht ist selbst Schuld.
Ich würde übrigens parallel den Verbraucherschutz einschalten (keine Servicegebüht und ggf. OptOut-Verfahren)
Selbstverständlich kann man Kreditkartenbelastungen zurückbuchen, vor allem wenn man die Zahlung nicht durch Unterschrift autorisiert hat.
Das Verfahren nennt sich Chargeback-Service und wird meist über die kartenausgebende Bank durchgeführt.
www.kostenlose-kreditkarten.de/ratgeber/chargeback.html
Bitte informieren vor dem Posten - danke.
Vielleicht sollten Sie lieber offline buchen: Es kann doch wohl nicht sein, dass Sie Stunden damit verschwenden, jemanden telefonisch zu erreichen und anschließend lieber Ihre Erfahrung hier ins Forum stellen statt sich um die unberechtigten Abbuchungen zu kümmern!
Warum haben Sie denn nicht gleich eine Mail, ein Fax (am besten beides, damit Sie alle Möglichkeiten zur Beweissicherung ausschöpfen) gesendet? Bis jetzt haben Sie nichts schriftliches in der Hand (ich gehe davon aus, dass Sie auch keine Screenshots angefertigt haben), die "Gegenseite" aber schon.
ReclaBoxler-9223318
Lassen wir uns einmal überraschen. ich bleibe dabei, dass das nur bei Betrug möglich ist. Der BF wird aber vermutlich den 3-stelligen Sicherheitscode eingegeben haben - und dann ist alles gelaufen. Dann geht es nur über fluege.de.
Ich hatte nämlich das Thema kürzlich selbst. Zahlung erfolgte über Kreditkarte, und da ich keine finale Bestätigung bekam, sondern immer wieder auf die Eingabe der Kreditkartendaten gesteuert wurde, machte ich es dann über Paypal. Einen Tag später sah ich auf dem Kreditkartenkonto die Belastung. Ein Anruf bei Mastercard ergab, dass das nicht zu stornieren ist.
War nicht sehr tragisch, da ich über den Verkäufer 2 Tage später die Rückbelastzung auf dem Kreditkartenkonto hatte.
Wie gesagt, ich wette, dass der BF das nicht zurückholen kann. Gerne je 1 Flasche Rotwein á 10. - Euro.
Die Gegenseite hat absolut gar nichts!
Die müssen erstmal beweisen, dass da überhaupt was zustande gekommen ist. Ich kann ja irgendwelche Daten eingeben!
Und? Haben Sie versucht, über die Kartenhotline die Belastungen zu canceln? Würde mich schon interessieren.
Das können die locker beweisen:
Nur als KK-Dieb bzw. jemand der KK-Daten mißbraucht, können Sie die entsprechenden Daten eingeben.
Die Gegenseite hat die IP-Adresse, unter der die entsprechenden Buchungen vorgenommen wurden und kann außerdem den gesamten Aufenthalt auf ihrem Portal anhand eines Protokolls nachweisen.
Bei der Gelegenheit können Sie sich auch gleich informieren, wie es mit einer Stornierung in Ihrem Fall aussieht.
was ist denn in SIE (wir haben wohl kaum zusammen im Sandkasten gespielt) gefahren.
Ich verstehe überhaupt nicht, was Sie kommunizieren
wollen. Ich gehe einmal wohlwollend davon aus, dass Sie nichts getrunken haben. Dann ist das aber wirklich äußerst bedenklich.
Ich würde niemals 'fluege.de' in Anspruch nehmen wollen und buche lieber bei der Airline meines Vertrauens.
Nochmals extra für Sie:
'Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer
autorisierten Kartenverfügung in Form
• der Abhebung von Bargeld oder
• der Verwendung der Karte bei einem Vertragsunternehmen
kann der Karteninhaber von der Bank die unverzügliche und ungekürzte
Erstattung des Verfügungsbetrages insoweit verlangen,
als die Kartenverfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde
der Betrag einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder
auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte
Kartenverfügung befunden hätte. '
So oder ähnlich werden die Bedingungen für Ihre Kreditkarte bei Ihrer Bank lauten.
Die Rückforderung muss bei der BANK und nicht bei Mastercard gestellt werden.
(Was irgendeine Telefondame bei Mastercard sagt, ist nicht relevant)
www.merckfinck.de/angebote/Service-230609/42920MasterCard.pdf
Egal ob Du oder Sie, falsche Ausführungen, welche den Beschwerdeführer schädigen können, sind Schwachsinn.
"Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen,
wenn
• er die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde. "
Ich habe immer nur gesagt, wenn im Rahmen der Transaktion der 3-stellige Sicherheitscode eingegeben wurde, geht eine Rückholung nicht, ohne die Eingabe selbstverständlich doch.
Ich gehe einmal davon aus, dass der BF hier genau weiss, warum er sich an fluege.de wendet.
Die Ausführungen, dass bei fehlender persönlicher Unterschrift immer die Belastung zurückgeholt werden kann, finde ich richtig gut als Irreführung, wenn Leute das hier lesen. Ich gehe jetzt gleich mal zu Tankstelle, tanke 10 Autos von Freunden voll, zahle mit Kreditkarte und 4-stelligem Pin und dann gehe ich zur Bank und hole das alles zurück, weil ja die persönliche Unterschrift fehlt. Die ist nämlich nicht mehr gefragt.
Ich verzichte mal auf weitere Ausführungen zu diesem Unsinn, weil ich mich ansonsten auf das Niveau Ihrer Kommentare begeben müsste. Das habe ich aber in diesem Leben keinesfalls noch vor.
Ich bin sprachlos. FLUEGE.DE - Hände weg!
Das kann ich mir gut vorstellen. Aber hier ist Ihnen ja mehrfach gepostet worden, dass Sie von Ihrer Bank eine Gutschrift der Kreditkartenbelastung erhalten können. Dann geht es wohl nicht anders.
Wenn man nicht mal den Unterschied zwischen Secure-Code und Pin kennt, sollte man besser nicht Ratgeber spielen.
Hier nocheinmal eine Info für den Beschwerdeführer:
www.kreditkarten.net/ratgeber/kreditkartenzahlung-stornieren-und-zurueckbuchen-lassen.html
Und hoffentlich ist es dank Fehlberatung nicht zu spät, da Einwände möglichst unverzüglich erhoben werden müssen.
Immer noch nicht begriffen, dass sich mein Posting auf die weiter oben angeführte Meinung, dass ohne persönliche Unterschrift eine Rückholung immer möglich ist, bezieht. Und da spielt es keine Rolle ob Pin oder Secure Code. Die persönliche Unterschrift fehlt in beiden Fällen.
Also äußern Sie sich doch mal, warum das bei dem Tankstellenbeispiel nicht so funktionieren soll? Sie sagen doch explizit, dass das genau so ablaufen kann, da die persönliche Unterschrift fehlt. Und kommen Sie jetzt nicht damit, dass ich ja einen 4-stelligen Pin eingegeben habe. Davon haben Sie nie geredet.
Der meldet sich nur kurz und weist darauf hin, daß er auf mehrere verlässliche Quellen verlinkt hat.
Hier noch die entsprechende Information von VISA:
www.visa.de/de/uber_visa/faqs.aspx
Wo ist denn da die verläßliche Quelle.
Da steht nichts davon, dass man nach erfolger Eingabe der Kreditkartendaten die Belastung zurückholen kann.
Sie verstehen sich doch scheinbar selbst nicht mehr. Muss doch ganz einfach sein, da die persönliche Unterschrift fehlt.
Ich zitiere Sie gerne noch einmal:
"Selbstverständlich kann man Kreditkartenbelastungen zurückbuchen, vor allem wenn man die Zahlung nicht durch Unterschrift autorisiert hat. "
Glauben Sie mir, der BF hätte längst die Rückholung veranlasst, wenn es denn gehen würde. Dann wäre ja für ihn das Thema längst erledigt, ist es aber erkennbar nicht.
Die erste Belastung wurde dann nach einem Anruf bei dem Händler sofort wieder rückbelastet. Hier war es offensichtlich ein Systemfehler, keine böse Absicht.
Bei Unister sehe ich das differenzierter.