824 Views | 18.04.2012 | 14:12 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1698181

simyo (Saarbrücken)

Inkasso ohne eine Mahnung

Ich habe eine Simyo Prepaid Karte und bin eigentlich auch sehr zufrieden mit Simyo.

SCHLAGWORTE

Dummerweise habe ich eines Tages über die "online aufladen" Funktion mein Guthaben aufgeladen, obwohl mein Bankkonto nicht gedeckt war. Das habe ich erst gar nicht bemerkt, da meine Karte trotzdem aufgeladen wurde.

Als es mir dann schließlich aufgefallen ist, stand, als ich mich online auf der simyo Seite eingeloggt habe, die Nachricht, dass mein Onlineaccount (nicht die Karte) gesperrt wurde und Simyo werde in ein paar Tagen versuchen, das Geld erneut abzubuchen. Dies scheint aber nicht passiert zu sein.

Ich habe mir keine weiteren Gedanken gemacht, da ich dachte, es wird schon wieder entsperrt werden, wenn sie das Geld abgebucht haben. Nun hat sich die Meldung seit einer ganzen Zeit in diese hier geändert:

"Ihr Account wurde gesperrt! Der Lastschrift-Betrag wurde von Ihrer Bank zurück gebucht. Daher können Sie aktuell den "Mein simyo"-Bereich nur eingeschränkt nutzen.

Bitte folgen Sie der Anleitung, um Ihren Account direkt selbst zu entsperren:

BESCHWERDEN GESUCHT
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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

1. Zahlen Sie bitte den offenen Betrag zuzüglich der Rücklastschriftgebühr in Höhe von 15 EUR per Überweisung auf das simyo Konto ein.
2. Empfänger simyo GmbH - Commerzbank Düsseldorf - Bankleitzahl 300 400 00 - Kontonummer 012 17 77700 - Betrag - Verwendungszweck Ihre simyo Rufnummer
3. Nach Eingang der Zahlung entsperren wir den Account und Sie können den "Mein simyo"- Bereich wie gewohnt nutzen.

Ihr simyo Service Team"

Ich hatte daraufhin nochmals das simyo Serviceteam kontaktiert, weil ich dachte, sie hätten das Geld längst abgebucht, dann kam nur eine Antwort, dass der Fall an die "Real Inkasso GmbH & Co. KG." übergeben wurde. Es kam keine einzige Mahnung! Ich muss doch zumindest EINE Mahnung vorher kriegen, bevor hier ein Inkasso Unternehmen eingeschaltet wird, oder nicht?

Jetzt bin ich unschlüssig, was zu tun ist. Klar, falls noch Kosten offen sind, diese zahlen und Mahngebühren auch gerne, aber ich wurde ja nicht gemahnt und Inkassokosten bin ich in diesem Fall nicht bereit zu zahlen.

Danke und viele Grüße Friedrich van Schoor

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Kommentare und Trackbacks (6)


18.04.2012 | 14:58
von ReclaBoxler-1698181 | Regelverstoß melden
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich habe von meiner Bank keine Benachrichtigung bekommen. Die Sache ist ja, auf der Website von Simyo, in meinem Loginbereich, steht wie gesagt das hier: Ihr Account wurde gesperrt! "Der Lastschrift-Betrag wurde von Ihrer Bank zurückgebucht. Daherkönnen Sie aktuell den "Mein simyo"-Bereich nur eingeschränkt nutzen. Bitte folgen Sie der Anleitung, um Ihren Account direkt selbst zu entsperren:1. Zahlen Sie bitte den offenen Betrag zuzüglich der Rücklastschriftgebührin Höhe von 15 EUR per Überweisung auf das simyo Konto ein. 2. Empfänger simyo GmbH - Commerzbank Düsseldorf - Bankleitzahl300 400 00 - Kontonummer 012 17 77700 - Betrag - VerwendungszweckIhre simyo Rufnummer3. Nach Eingang der Zahlung, entsperren wir den Account und Sie könnenden "Mein simyo"- Bereich wie gewohnt nutzen. Ihr simyo Service Team"Auf meine Nachfrage hin, wieviel denn genau zu zahlen wäre mit Mahngebühren etc., gab es nur die Auskunft dass das Ganze an ein Inkassounternehmen weitergeleitet worden ist. Ich habe jetzt das Geld zzgl. 15 Euro Rücklastschriftgebühren auf das Konto von Simyo überwiesen und hoffe dass es damit gut ist. Oder ich zumindest darüber in Kenntnis gesetzt werde wieviel denn genau zu zahlen ist. Danke nochmals und viele Grüße

18.04.2012 | 15:08
von Vor Name | Regelverstoß melden
Ich will Ihnen nichts unterstellen, aber wieso verhalten Sie sich so passiv? Wenn ich weis, dass ich jemanden Geld schulde, dann gehe ich zur Bank und überweise dies und verlasse mich nicht auf "die werden das schon hinkriegen".

18.04.2012 | 15:16
von Hää? | Regelverstoß melden
Ein Inkassounternehmen darf auch ohne eine vorherige Mahnung eingeschaltet werden.

1) www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-beim-inkasso/inkassounternehmen-ohne-mahnung-eingeschaltet-ist-das-rechtens.html

2) lmgtfy.com/?q=inkasso+ohne+mahnung

18.04.2012 | 15:19
von ReclaBoxler-6321669 | Regelverstoß melden
Zitat: "Nun hat sich die Meldung seit einer ganzen Zeit in diese hier geändert"

Ihnen ist also bereits "seit einer ganzen Zeit" bekannt, dass Sie noch einen Betrag zu zahlen haben und auch wie Sie diese Zahlung vornehmen können.

Sie haben bisher keine Mahnung erhalten?

Was bitteschön ist denn in Ihren Augen wohl eine Mitteilung über einen offenen Betrag nebst genauen Zahlungshinweisen?

Genau das ist eine Mahnung, auch wenn der Begrif Mahnung selbst nirgendwo darin auftaucht.

Ihnen ist bekannt, dass Sie etwas zu zahlen haben und auch wie.

Worauf warten Sie also die ganze Zeit?

18.04.2012 | 15:40
von Hää? | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-7325039

Im deutschen Recht ist der Schuldnerverzug im BGB geregelt; maßgeblich sind die §§ 286 ff. BGB und § 280 Abs. 1 und 2 BGB.

Die Folgen des Verzugs bestehen vor allem in der Regresspflicht des Schuldners sowie in einer verschärften Haftung - Verzugsschaden, Zinsschaden, sonstiger Schadensersatz. ..

vgl. auch: de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug

18.04.2012 | 15:50
von ReclaBoxler-1698181 | Regelverstoß melden
Dankeschön für die vielen Hinweise.

Der Hinweis auf der Website mit der Zahlungsaufforderung stand ja Anfangs noch nicht da und davor habe ich ja schon die Information bekommen dass es an ein Inkassounternehmen weitergeleietet wurde (auf meine Nachfrage hin), sonst wüsste ich wahrscheinlich bis heute nichts.

Ich finde die Angaben nur widersprüchlich, die Kommunikation seitens Simyo lässt sehr zu wünschen übrig und man weiß nicht wirklich was zu tun ist.



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