Durch ab-in-den-urlaub.de gelöste Beschwerde. | 2746 Views | 21.08.2012 | 14:20 Uhr
geschrieben von Verärgerter Urlauber

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Ab-in-den-Urlaub Gutschein angeblich für Hotel nicht einlösbar!

Bestell-/Kundennummer: 377184

Ich habe am 16.08.2012 über Ab-in-den-Urlaub 3 Übernachtungen in Amsterdam gebucht.

SCHLAGWORTE

Vorab habe ich mich extra telefonisch nochmals informiert, ob ich meinen Gutschein von 140 € auch damit verrechnen könnte, da ich kein Feld finden konnte wo man den Gutscheincode einträgt.

Die Dame versicherte mir das dieser Gutschein für alles einlösbar wäre und wenn nicht sollte ich mit meiner Buchungsnummer nochmals anrufen, dann könnte man das auch telefonisch regeln.

Gesagt getan! nach meiner "verbindlichen" Buchung habe ich erneut telefoniert, hatte jedoch eine andere Dame am Apperat, die erst mal gar nichts mit dem Gutscheincode anzufangen wusste und ich sollte doch bitte die Daten schriftlich durchgeben.

Da ich auf meine Email keine Antwort erhielt, habe ich mich nochmals an die Hotline gewannt und die seltsame Aussage eines anderen Mitarbeiters erhalten, dass dieser Gutschein nur für Buchungen auf der Internetseite von Ab-in-den-Urlaub gültig wär und nicht für Hotelreservierung.de. HALLO!

1. man wird bei der Buchung von Hotels automatisch auf Hotelreservierung.de verwiesen da dieser als Hotelspezialist von ab-in-den-urlaub beschrieben wird. Hierbei handelt es sich aber um exakt die gleiche Seite mit der gleichen Aufmachung

2. weis jeder das hinter den ganzen Adresse eh die Unister GmbH steht, die auch auf meinem Gutschein als Adresse vermerkt ist!

3. steht auf meine Gutschein auch nicht, das dieser nur für Pauschalreisen sondern für alle Produkte des Internet-Reisebüros einlösbar ist.

Heute wurde der Betrag bereits auf meinem Kreditkartenkonto verbucht, obwohl ich auf meine mehrfachen Emails immer noch keine Antwort bekommen habe. Und zu allem übel wurde ich heute auch noch 2 mal angerufen, da man mir eine Versicherung für ein Jahr verkaufen wollte!

Das kann doch nicht wahr sein!

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Verrechnung meines Gutscheins von 140 Euro


Firma hat geantwortet nach 15 Tage nach 15 Tage
07.09.2012 | 12:41
Firmen-Antwort von: ab-in-den-urlaub.de
Abteilung: Ab-in-den-Urlaub.de

Sehr geehrter Kunde,

der Gutscheinbetrag wurde am 22.08.12 von uns an Sie überwiesen.

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Kommentare und Trackbacks (7)


21.08.2012 | 15:47
von Never Unister
Dieser Kommentar wurde entfernt.

21.08.2012 | 16:19
von X. 99
Dieser Kommentar wurde entfernt.

21.08.2012 | 16:20
von Verärgerter Urlauber gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gutscheinbetrag wird überwiesen!
Vielen Dank. Ich bin positiv überrascht!
Zieh somit die Beschwerde zurück.


21.08.2012 | 16:43
von X. 99 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-1513522
Weil wenn man den Gutschein schon besitzt man schließlich schon 140 Euro GEZAHLT HAT!

Da kann ich ja auch Gutscheine im großen Stil günstig verkaufen, für einen Service auf der Domain XYZ, dann aber in allen untermenüs, die eben zu den Produkten führen, auf eine andere Domain weiterleiten und dann sagen der Gutschein wäre nicht gültig! Sowas nennt man Abz*ocke!

21.08.2012 | 16:46
von ReclaBoxler-6403490 | Regelverstoß melden
X. 99 hat verstanden um was es geht :)
Danke

21.08.2012 | 19:38
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Schreiben Sie doch noch einmal, wenn die 140. - Euro da sind.

Allein mir fehlt der Glaube!

03.09.2012 | 14:33
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Und, Verärgerter Urlauber?

Geld schon da?



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