Deichmann (Reutlingen)
Umtausch verweigert und veralbert gefühlt!
Bestell-/Kundennummer: AGAXY1757125 1'32 Bobbi-Shoes 17562041'28
Am 27.11.2012 war ich in Reutlingen-Betzingen-Markwiesenstr. zwei Paar Schnee-Stiefel kaufen für meine zwei Kinder.
Zufälligerweise hat es auf der Nacht zum 29.11.2012 geschneit, so dass am Morgen meine Kinder zu Fuß zum Kindi wollten. Also los, Schneeanzug und die super Deichmann Schuhe an! Als wir im Kindi angekommen waren, hatten meine Kinder total nasse Schuhe, Strümpfe und Füße, obwohl ich den Nässeblocker hybrid gekauft (von der Verkäuferin empfohlen) und drauf gesprüht habe (ist so ein Spray, damit die Nässe nicht durch den Schuh durch dringt).
Ich habe dann danach die Schuhe genommen und habe sie zurück gebracht, um sie umzutauschen. Als der Filialleiter kam, wollte er mir erzählen, dass die Nässe von oben durchgekommen wäre. Ich erklärte ihm, dass es nicht sein könne, denn die Stiefel seien zugedeckt gewesen vom Schneeanzug, und wolle sie umtauschen. Aber nein, er müsse die Stiefel zuerst testen, ob sie undicht seien. Da ich ein friedliebender Mensch bin, sagte ich zu. Er sagte dann, ich soll am nächsten Tag, also dem 30.11.2012 vorbei kommen.
Als ich am 30.11.2012 wie ausgemacht beim Deichmann war und den Abholzettel abgab, kam eine Verkäuferin mit meinen zwei Paar Stiefel, sie sagte, sie seien fertig. Ich wie fertig? Die Verkäuferin wusste nicht, was sagen, sie meinte, sie seien trocken und eingesprüht. Dann kam der Filialleiter näher, ich sagte zu ihm, was mit den Schuhen sei, er sagte, er hätte sie getrocknet und eingesprüht. Dann meinte ich und haben Sie die Schuhe geprüft, ob die Sohle undicht ist. Er: Nee, bloß getrocknet und eingesprüht, die Nässe sei von oben eingedrungen.
Ich sagte normalerweise müsse er die Schuhe umtauschen ohne wenn und aber, denn innerhalb von 10 Tagen ist das das Recht eines Kunden. Nix, Fehlanzeige!
Als ich zu viel hatte, habe ich dem Filialleiter meine bezahlten Stiefeln 25 € zurückgelassen und gesagt, er würde mich nie wieder in einem Deichmann sehen.
Ist die Ware nicht einwandfrei, hat der Händler natürlich das Recht, die Ware auf Mängel zu überprüfen (Sie stellen es aber so dar, als wenn Sie dieses Vorgehen dem Verkäufer nur aus reiner "Friedfertigkeit" zugestanden hätten- aber natürlich darf der Händler Ihre Aussage auch überprüfen.
www.test.de/Gewusst-wie-Ware-reklamieren-4320429-0/
www.test.de/Umtausch-und-Reklamation-Diese-Rechte-haben-Kunden-4234792-0/
Einmal wollte ich ein paar Schuhe zurück zu bringen (meine äußeres Erscheinungsbild ist normal bis gepflegt aber halt Alltagstauglich wenn ich nicht gerade Aus gehe), die Antwort war es sei ja das verschulden des Trägers und nicht der Qualität bzw vom Material (Sohle löste sich).
2 Wochen später ging mein Mann nochmal hin, dessen äußeres Erscheinungsbild immer ziemlich dekadent ist (Hemd, Jeans, lackschuhe, usw), und komischerweise siehe da, es war auf einmal ganz klare Kiste! der Schuhe wurde umgetauscht, Geld wurde zurück gezahlt!