Durch jameda gelöste Beschwerde. | 5810 Views | 13.02.2013 | 14:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1506262

jameda GmbH (München)

Jameda zensiert Arztbewertung und spielt mit den Ängsten der User

Mit dem folgenden Text möchte ich jameda die Möglichkeit geben, über Reclabox Stellung zu nehmen. Da es - gerade auch über Reclabox - schon häufiger Beschwerden über die Vorgehensweise von jameda bei nicht vorteilhaften Arztbewertungen gegeben hat, finde ich es wichtig, dass Patienten, die möglicherweise überlegen, eine unvorteilhafte Bewertung bei jameda zu veröffentlichen, wissen, welche Unannehmlichkeiten (das kann bis zu einer Klage des Artzes gegen den Patienten gehen!) auf ihn zukommen können.

SCHLAGWORTE


Erst nach der Stellungnahme von jameda an dieser Stelle kann ich entscheiden, ob ich es überhaupt wagen kann, auf die ursprüngliche E-Mail von jameda zu antworten, ohne mit einem Gerichtsverfahren rechnen zu müssen. Jameda setzt ganz offensichtlich auf die Angst der User vor einem möglichen Gerichtsverfahren.

Auch interessant:
Jameda gehört seit März 2011 der Tomorrow Focus AG, an der wiederum das Unternehmen Hubert Burda Media beteiligt ist:
www.hubert-burda-media.de/geschaeftsfelder/digital/tomorrow-focus-ag-jameda-uebernommen_aid_18261.html
www.hubert-burda-media.de/chameleon/outbox/public/7/Geschaeftsbericht-2011.pdf

Ob ein Unternehmen wie Hubert Burda Media der richtige Ort für ein unabhängiges Ärzte-Bewertungsportal ist, mag jeder mündige Bürger selbst beurteilen.

Vielleicht ist es unter den Bedingungen, mit denen jameda das Ärzte-Bewertungsportal zurzeit betreibt, eh besser, nicht die Ärzte bei jameda zu bewerten, sondern vielmehr das Verhalten von jameda über Reclabox zu bewerten. Ich bin davon überzeugt, dass sehr viele jameda-User ähnliche Erfahrungen mit unvorteilhaften Artbewertungen gemacht haben. Wenn diese Erfahrungen über Reclabox vermehrt an die Öffentlichkeit gelangen, sähe sich jameda einem ganz anderen Druck ausgesetzt, das aktuelle Geschäftsmodell zu überdenken.

-------------------------------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren von jameda,

mit großem Bedauern habe ich Ihre E-Mail mit der Mitteilung gelesen, dass Sie meine Bewertung über Herrn Dr. XXX gelöscht haben.

Sie kennen sicherlich diese Urteile, die explizit sog. "Tatsachenbehauptungen" zulassen:
www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_3_U_196_10beschluss20110803.html
www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/809161/aerztin-wollte-geloescht-erfolg.html

Ich hätte es eigentlich wissen müssen - und eine Recherche im Internet bestätigt meine Befürchtungen: Ein Unternehmen wie jameda, das kommerzielle Interessen verfolgt, kann nicht gleichzeitig als Plattform für (echte) Patienten-Bewertungen dienen. Sie müssen sich entscheiden: Möchten Sie mit Ihrem Portal bspw. über Premium-Einträge der Ärzte - ganz schnöde gesagt - Geld verdienen oder den Patienten die Möglichkeit bieten, nicht nur positive Bewertungen zu veröffentlichen. Beides wird auf Dauer sicherlich nicht funktionieren.

Wie jameda mit für Ärzte nicht ganz so vorteilhaften Bewertungen umgeht, können Sie selber in zahlreichen Erfahrungsberichten nachlesen. (Das hätte ich vor meiner Bewertung wohl auch tun sollen.) :

de.reclabox.com/firma/2084-jameda-GmbH
de.reclabox.com/beschwerde/55090-jameda-muenchen-jameda-zensiert-kritische-arztbewertungen
de.reclabox.com/beschwerde/55589-jameda-muenchen-tierarztbewertung-geloescht
de.reclabox.com/beschwerde/53567-jameda-muenchen-bewertung-wird-nicht-online-gestellt
de.reclabox.com/beschwerde/51631-jameda-muenchen-jameda-ist-fuer-den-patienten-eine-diktatur
de.reclabox.com/beschwerde/54012-jameda-muenchen-leider-nur-positive-bewertungen-erwuenscht

Auch die Bewertungen über jameda bei Qype sprechen eine klare Sprache:
www.qype.com/place/1209890-jameda-GmbH-Muenchen

Weitere Informationen, wie Jameda mit negativen Bewertungen verfährt, findet man, wenn in einer Suchmaschine die folgenden Begriffe (in den verschiedenen Kombinationen) eingibt: jameda, Zensur, zensieren, zensiert, Kritik, Meinungsfreiheit, löschen, löscht, Arztbewertung, Arztbewertungen, Bewertung, Bewertungen, befangen etc.

Wäre die folgende Bewertung aureichend "weich gespült"? Sie enthält keine Tatsachenbehauptung:

"Ich habe bei Herrn Dr. XXX leider sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Ohne Herrn Dr. XXX beleidigen zu wollen, möchte ich mich so äußern, dass ich mit der Art wie mit mir als Patient umgegangen wurde und der Behandlung an sich sehr unzufrieden war. Meine generellen Ansprüche: Für mich muss ein Arzt kompetent sein und sich normal verhalten. Er sollte seinen Patienten zudem helfen können und mit dem Patienten ein beidseitiges Gespräch führen. Dies sind meine Ansprüche an einen Arzt im Allgemeinen und dienen dazu, mich als in diesem Falle Kritik übenden Patienten besser einschätzen zu können. Mein Fazit: Ich bedauere es in mehrfacher Hinsicht, dass ich bei Herrn Dr. XXX war. Auf Tatsachenbehauptungen möchte ich an dieser Stelle verzichten, da dies nicht fair wäre, diese einfach in den Raum zu stellen. Würde mich allerdings jemand fragen, ob ich Herrn Dr. XXX empfehlen kann, müsste ich dies unbedingt verneinen. "
(Quelle: de.reclabox.com/beschwerde/48974-jameda-muenchen-jameda-verhindert-kritische-meinung-zu-aerzten, ReclaBoxler 4428510. Danke an diesen ReclaBoxler für den wunderbar "weich gespülten" Text :-)

Als Gesamtnote würde ich weiterhin eine 6,0 vergeben.

Ich bitte um Veröffentlichung dieser Bewertung für Dr. XXX. Einer Bewertung, in der lediglich die Note genannt wird, kann ich nicht zustimmen.

Falls Sie diese gerichtsfeste und keine Tatsachenbehauptung enthaltende Bewertung nicht veröffentlichen können, bitte ich um eine Stellungnahme Ihrerseits. Bitte nennen Sie mir in diesem Fall auch die Gründe im Detail. Begründen Sie bitte anhand der neuen o. g. Bewertung.

Es wäre zu überlegen, ob jameda den bewertenden Patienten nicht gleich "gerichtsfeste" (also "weich gespülte") Textblöcke als Vorlage zur Verfügung stellt. Was halten Sie von dieser Idee?

Noch zwei Frage zu den folgenden Sätzen aus Ihrer E-Mail:
1.)"Da wir für Sie und für jameda eine rechtliche Auseinandersetzung mit niedriger Erfolgsaussicht vermeiden möchten, können wir leider auch nach der Bestätigung Ihrer Bewertung nur noch die Note aber nicht mehr den Text veröffentlichen. "
--> Da ich - wie wohl alle Patienten auf jameda - meine Bewertung anonym abgegeben habe, frage ich mich wie jameda bzw. der betreffende Arzt meine Identität feststellen können. Es liegt die Vermutung nahe, dass jameda personenbezogene Daten (z. B. IP-Adresse) an den Arzt weitergibt? Ist das der Fall? Auch hier bitte ich um eine Antwort von jameda. Hier "spielt" jameda ganz klar mit den Ängsten der User vor einer rechtlichen Auseinandersetzung!

2.)"Um diese Prüfung positiv abzuschließen, ist es nötig, dass Sie uns Ihre Bewertung noch einmal bestätigen. Bitte antworten Sie uns hierzu kurz auf diese E-Mail, indem Sie die Behandlung in mindestens zwei Sätzen umschreiben und den Behandlungszeitraum nennen. Selbstverständlich geben wir keine dieser Informationen an den Arzt weiter. Sie dienen nur unserer internen Prüfung. "
--> Wenn Sie keine dieser Informationen an den betreffenden Arzt weitergeben: Welchen Wert haben dann diese Informationen für jameda? Sammelt jameda diese Informationen in Vorbereitung auf ein gerichtliches Verfahren, das der Arzt anstrengen könnte? Verdächtig ist in diesem Fall insbesondere die Frage nach dem Behandlungszeitraum, die es dem Arzt sehr leicht ermöglichen würde, den Patienten, der eine nicht vorteilhafte Bewertung abgegeben hat, zu identifizieren. Auch hier bitte ich um eine Stellungnahme über Reclabox.

Ich nehmen aber an, dass Sie sich im Falle einer Herausgabe meiner Daten auf die folgenden Passagen Ihrer Datenschutzbestimmungen beziehen werden:

"Wann und wozu werden Ihre personenbezogenen Daten erhoben und gespeichert?
Mit jedem Zugriff auf www.jameda.de werden folgende Besuchsdaten auf unserem Server für Zwecke der Datensicherheit gespeichert: IP-Adresse des Rechners, der die Seite anfordert, Uhrzeit, Status, übertragene Datenmenge und die Internetseite, von der der Nutzer auf die angeforderte Seite gekommen ist (Referrer) sowie Produkt- und Versionsinformationen des verwendeten Browsers (User-Agent). Eine Auswertung der Besuchsdaten erfolgt nur für statistische Zwecke in anonymisierter Form (d. h. auf Domain-Ebene verkürzte IP-Adresse). Wir können so z. B. erfahren, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten das Angebot besonders stark nachgefragt wird und wie viel Datenvolumen dabei erzeugt wird. Außerdem lassen sich anhand der Daten mögliche Fehler erkennen, z. B. fehlerhafte Links oder Programmfehler. Wir führen die Besuchsdaten nicht mit einzelnen Personen zusammen. Die anonymisierten Logdaten werden maximal ein Jahr aufbewahrt und dann gelöscht. "

"Grundsätzlich keine Weitergabe personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben, wenn Sie dazu nicht ausdrücklich Ihr Einverständnis gegeben haben oder wir zur Herausgabe verpflichtet sind, beispielsweise aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung. "
(Quelle: www.jameda.de/jameda/datenschutz.php )

Somit sollte jedem User klar sein, dass er im Zweifelsfalle bei jameda nicht anonym bleibt: Die IP-Adresse wird in jedem Fall gespeichert und bei Bedarf an das Gericht oder eine andere Behörde weitergegeben. Über die IP-Adresse wäre eine Identifizierung des Users gegebenenfalls möglich. Letzten Endes würde auch der nicht vorteilhaft bewertete Arzt die Identität des Bewertenden erfahren! Jameda gibt zwar an, dass eine "grundsätzliche Weitergabe personenbezogender Daten" nicht erfolge. Dass jameda aber bereit ist, diesen Grundsatz jederzeit zu verletzen, gibt das Unternehmen unumwunden zu.

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus.

Freundliche Grüße
XXX

-------------------------------------------------------

Ursprüngliche E-Mail von jameda an mich:

Ihre abgegebene Bewertung auf jameda

Liebe Nutzerin, lieber Nutzer,

Sie haben am XXX eine Bewertung für Dr. XXX mit der Note 6,0 und folgendem Kommentar abgegeben:

"Hier folgte meine Bewertung, die jameda nicht veröffentlichen wollte. "

Dr. XXX hat sich bei uns gemeldet und die Echtheit der Bewertung in Frage gestellt. In diesem Fall sind wir dazu verpflichtet, diesem Hinweis nachzugehen und Ihre Bewertung zu prüfen.

Um diese Prüfung positiv abzuschließen, ist es nötig, dass Sie uns Ihre Bewertung noch einmal bestätigen. Bitte antworten Sie uns hierzu kurz auf diese E-Mail, indem Sie die Behandlung in mindestens zwei Sätzen umschreiben und den Behandlungszeitraum nennen. Selbstverständlich geben wir keine dieser Informationen an den Arzt weiter. Sie dienen nur unserer internen Prüfung.

Zudem enthält der Text Ihrer Bewertung Tatsachenbehauptungen. Nach geltender Rechtslage müssen überprüfbare Tatsachenbehauptungen vom Autor einer Bewertung zweifelsfrei belegt werden. Einen solchen Tatsachenbeleg kann der Verfasser im Regelfall aber nicht erbringen. Da wir für Sie und für jameda eine rechtliche Auseinandersetzung mit niedriger Erfolgsaussicht vermeiden möchten, können wir leider auch nach der Bestätigung Ihrer Bewertung nur noch die Note aber nicht mehr den Text veröffentlichen. Wir werden jedoch für andere Patienten sichtbar vermerken, dass Ihr Text leider gelöscht werden musste.

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Bewertung auf jameda und würden uns sehr über Ihre Mithilfe freuen, damit wir Ihre Bewertung für XXX anderen Patienten weiter zur Verfügung stellen können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr jameda Qualitätssicherungsteam

P. S. Während des Prüfprozesses haben wir Ihre Bewertung zunächst für eine Frist von 14 Tagen von unserem Portal genommen. Sobald Sie uns die Bewertung per Beleg bestätigt haben, stellen wir die Notenbewertung wieder ein.

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Meine Forderung an jameda GmbH: Stellungnahme durch die Jameda GmbH, München


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Kommentare und Trackbacks (14)


13.02.2013 | 14:26
von ReclaBoxler-3663234 | Regelverstoß melden
" (das kann bis zu einer Klage des Artzes gegen den Patienten gehen!) "

"Sobald Sie uns die Bewertung per Beleg bestätigt haben, stellen wir die Notenbewertung wieder ein. "

Und wo ist jetzt das Problem?

Wenn Ihre Bewertung zu 100% der Wahrheit entspricht, dann können Sie doch einer Klage, die vermutlich nicht kommt, da alles 100% der Wahrheit entspricht, ruhig ins Auge blicken.

13.02.2013 | 15:22
von Arti | Regelverstoß melden
Ich glaube, das war hier schon einmal Thema. Solche Arztbewertungsportale sind völlig sinnlos, da die wohl sofort einknicken und aus Schiss vor rechtlichen Schritten des Arztes, negative Bewertungen löschen.

13.02.2013 | 16:49
von ReclaBoxler-3663234 | Regelverstoß melden
Das solch ein Löschen gerade bei Negativen Beurteilungen öfter vorkommt, als bei Positiven, hat einen ganz einfachen und simplen Grund. Ärzte die Positiv bewertet wurden, werden wohl nur selten auf Löschung dieser Bewertung bestehen.

13.02.2013 | 17:04
von ReclaBoxler-1324357 | Regelverstoß melden
Sind Sie sicher, dass ausgerechnet die ReclaBox die richtige Plattform für Ihr Anliegen ist? Nicht nachvollziehbare Zensur ist hier an der Tagesordnung und seriöse rechtskundige User gibt es hier schon lange nicht mehr. Nur noch Leute, die sich über den B_lödsinn hier amüsieren.

14.02.2013 | 08:51
von ReclaBoxler-4519716 | Regelverstoß melden
Verstehe denn ganzen Bewertungs-Wuscht sowieso nicht. Ist der Arzt menschlich/fachlich inkompentent, geh ich halt zu nem anderen -warum sind die Menschen heutzutage nur so unselbstständig?

14.02.2013 | 11:51
von Arti | Regelverstoß melden
Interessanter Link:
www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/klinikbewertungen-de-beugehaft-fuer-redakteur-a-883210.html

14.02.2013 | 18:31
von Martin Mausen | Regelverstoß melden
Aussagen über die Pharmaindustrie oder ihre Anhängsel sind seit 1937 nicht mehr neutral. Wer was anderes glaubt hat die Geschichte nicht verstanden.

15.02.2013 | 12:02
von ReclaBoxler-6492234 | Regelverstoß melden
Hier mal warum Sie das vermutlich machen:

"Online-Redakteur droht Beugehaft
.
Sie stellte Strafanzeige wegen übler Nachrede und verlangte von den Betreibern, den Beitrag zu löschen sowie die Anmeldedaten des Nutzers herauszugeben, der das herabwürdigende Posting erstellt hatte. Ein Onlineredakteur des Portals löschte daraufhin den Beitrag, verweigerte jedoch die Herausgabe der Daten auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.
.
.
Eine weitere Besonderheit dieses Verfahrens ist die Tatsache, dass sich die Drohung mit Beugehaft nicht gegen den Betreiber der Website als eigentlich juristisch Verantwortlichen richtet, sondern gegen einen angestellten Redakteur. "

heise.de/-1803433

20.02.2013 | 15:26
von ReclaBoxler-2024220 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3663234 (13.02.2013, 14:26)
Ihre Aussage greift zu kurz - so schätze ich das zumindest ein. Es wird doch immer Aussage gegen Aussage stehen. Wie soll ich beweisen, was der Arzt während der Behandlung zu mir gesagt hat? (Er wird diese Beleidigungen wohl kaum in der Krankenakte vermerkt haben.) Und im Zweifelsfall hat der Arzt als Angehöriger einer immer noch gut verdienenden Berufsgruppe die besseren Anwälte und den längeren finanziellen Atem. Leider! --> Zur Einordnung: Ich bin derjenige, der diesen Bericht über Jameda verfasst hat.

17.10.2013 | 05:39
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.


14.08.2016 | 08:55
von ReclaBoxler-5166796 | Regelverstoß melden
Personenbezogen?

Auch ich habe eine negative Kritik gegenüber eines Behandlers bei jameda geäußert:
Meine erhaltene Antwort jamedas:
"Wir möchten Sie bitten, auf alle von Dr. . bestrittenen Tatsachenbehauptungen möglichst genau einzugehen. Je detaillierter Ihre Bestätigung ist, desto besser können wir uns für den Erhalt Ihrer Bewertung einsetzen.

Da wir Ihre Bewertung gerne wieder veröffentlichen möchten, benötigen wir aufgrund der aktuellen rechtlichen Lage eine genaue Beschreibung des Behandlungskontakts und, soweit vorhanden, die Vorlage eines Belegs, der die Behandlung bei Dr. . beweist. Ein solcher Beleg kann z. B. ein Rezept, eine Rechnung oder Terminbestätigung oder ein Beleg von Ihrer Krankenkasse sein, den Ihnen diese auf Anfrage zusendet.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns den Beleg innerhalb einer Frist von 21 Tagen zur Verfügung stellen. Bitte schicken Sie uns den anonymisierten Beleg bis zum 19.06.2016 zu. Ihre persönlichen Daten, die Rückschlüsse auf Sie zulassen, können Sie schwärzen. "

Name und Adresse kann geschwärzt werden, andererseits möchte jameda eine "detaillierte Bestätigung" und eine "genaue Beschreibung des Behandlungskontakts", welche ich jameda, nebst digitalen Nachweisen, die für meine Rezension aussagekräftig waren, zukommen ließ. Erst auf meine Nachfrage hin wurde mir mitgeteilt, dass eben diese E-Mail an den Arzt weitergereicht wurde!
Der Arzt besitzt damit wohl alle "weiteren" Informationen um die Identität des Beschwerdeführers ausfindig zu machen.
Jameda hat mich hier schlicht angelogen bzw. wichtige Informationen verheimlicht. Sollten all meine Ausführungen dem Arzt, wider Erwarten nicht "verraten" wer hinter der Beschwerde steckt, frage ich mich, wie der Arzt auf meine E-Mail wiederum so detailliert eingehen kann/konnte. (Dies sollte sich auch jameda fragen.)
Ergebnis: Die Bewertung wurde nicht veröffentlicht.

06.10.2016 | 20:43
von ReclaBoxler-6300387 | Regelverstoß melden
Jameda ist für mich aufgrund meiner Erfahrungen, die sich mit den Erfahrungen zahlreicher Personen hier decken, völlig unglaubwürdig geworden!

Das dargestellte Ärztebild ist nich objektiv, da die negativen Erfahrungen langjähriger Patienten auf Intervention der Ärzte zensiert werden.

Jameda ist nur eine gigantische Werbeplattform für Ärzte, die sich gute Bewertungen erschummeln oder erkaufen und somit ein falsches Bild von ihren Qualitäten vermitteln.

23.11.2016 | 15:39
Trackback
http://www.seranos-blog.de/2013/rechtliche-lage-von-bewertungs...
Hier wurde ein Artikel veröffentlicht, der sich auf diese Beschwerde bezieht mehr


04.03.2019 | 22:34
von Barbara Naake | Regelverstoß melden
Das ist doch alles nichts neues, hier werde ich nicht viel dazu schreiben. Nur, auf Facebook gibt es eine Seite, Gruppe, Hilfe für Ärztepfusch und Behandlungsfehler.



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