Durch Löwenzahn Energie gelöste Beschwerde. | 409 Views | 22.02.2013 | 04:41 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8346862

Löwenzahn Energie GmbH (Berlin)

Hinauszögern der Rückerstattung eines Guthabens

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 200000007915

Die Löwenzahn Energie GmbH sandte mir am 15.2.2013 die Abschlussrechnung, d. h. 14 Tage nach Ende der Energieversorgung

SCHLAGWORTE

Nach mehrmaligen Telefonaten und mehreren E-Mails bzgl. meines Guthabens wurde mir fernmdl. mitgeteilt, dass mit einer Auszahlung in ca. sechs Wochen zu rechnen sei.

Das Guthaben entspricht in etwa einer mtl. Ratenzahlung für meinen neuen Energieversorger.

Die Fa. Löwenzahn Energie GmbH verlangte von mir doch eine pünktliche Zahlung der halbjährlichen Ratenzahlung bereits vier Wochen vor Lieferbeginn. In den Telefonaten wird behauptet, es sei rechtens, erst sechs Wochen nach Rechnungsabschluss ein Guthaben auszuzahlen. Diese Begründung wird dann von selbsternannten Studenten der BWL "hatte ich gerade in einer Vorlesung" bzw. Wichtigtuern mit Beziehungen "der Vater meines Freundes ist Richter und der meint auch" vorgetragen (hallo Frau L. z bei Löwenzahn).

Ich meine gelesen zu haben, dass diese sechs Wochen sich nur auf das Erstellen der Abschlussrechnung bezieht, nicht aber auf die Dauer der Auszahlung?

Obwohl der Betragrelativgering ist (s. o.), erwarte ich die unverzügliche Auszahlung.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Löwenzahn Energie GmbH: Auszahlung des Guthabens unverzüglich


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


22.02.2013 | 08:59
von Werner Grems | Regelverstoß melden
Setzen Sie schriftlich (Einschreiben/Rückschein) eine letzte Frist zur Zahlung mit genauer Datumsangabe (Geldeingang/Wertstellung) und kündigen Sie in dieser letzten Mahnung bei Nichtzahlung die Einleitung gerichtlicher Schritte an (Mahnbescheid).

22.02.2013 | 13:54
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Genau so. Schriftlich Frist setzen und dann Mahnbescheid erlassen. Das geht auch online. Gibt etliche, die das erfolgreich so gemacht haben. Wirkt absolut beschleunigend.

01.03.2013 | 05:33
von ReclaBoxler-8346862 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich werde jetzt per Einschreiben/Rückschein mahnen und Frist setzen- die Gebühren für das Einschreiben inbegriffen.
Es sollte ein Strafgeld geben, dass unsere juristische Infrastuktur finanziell vor solchen Pappenheimer-Firmen schützt. Was so ein Mahnverfahren letztendlich kostet. das wird doch wieder von der Allgemeinheit aufgefangen


01.03.2013 | 08:52
von ReclaBoxler-8346862 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Überraschung- gerade eben Geld auf Konto eingegangen- Dank an RECLABOX

1. März 2013. 8:50 Uhr


01.03.2013 | 09:01
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!