Durch Bayernwerk gelöste Beschwerde. | 327 Views | 05.03.2013 | 08:03 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1170272

Bayernwerk AG (Regensburg)

EON rechnet für uns eine falsche PV-Anlage ab

Bestell-/Kundennummer: 256000479234 = Vertragskonto

Mit Datum 17.09.12 erhielten wir ein Schreiben:

Energieeinspeisung, für Ihre Verbrauchsstelle hier war eine falsche Straße und Hausnummer angegeben.

Wir reklamierten telefonisch und schriftlich per Einschreiben. Der nachfolgende Schriftverkehr war mit richtiger Adresse versehen; jedoch bei der Abrechnung im Januar 2013 wird eine Anlage mit 6,426 kWP abgerechnet, wir haben eine Anlage mit 15,925kWp! Außerdem wird ein Zähler angegeben, der bei uns nicht existiert. Am 15.1.13 schriftliche Reklamation per Einschreiben und Angabe unserer Zählerstände zum 31.12.2012. Bisher keinerlei Reaktion. Aber die Rechnung für den Funkrundsteuerempfänger hat E.ON schon angemahnt.

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Meine Forderung an Bayernwerk AG: Berichtigung der Zählerzuordnung und richtige Berechnung des Abschlags/Nachzahlung sofort


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Kommentare und Trackbacks (4)


13.03.2013 | 08:27
von ReclaBoxler-1170272 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Posteingang vorhanden bis 12.3.13/ Email Eingang geprüft bis 13.3.13: noch keine Antwort von EON!


20.03.2013 | 09:26
von ReclaBoxler-1170272 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
15.3.13 Mahnung Rechnung Funkrundsteuerempfänger erhalten, mit Androhung gerichtlich gegen uns vor zu gehen;
am 20.3.13 ein Telefonanruf von einem Fachbearbeiter von EON, er hätte den Vorgang nun auf dem Tisch und wolle sich kümmern. Der Fall ist noch nicht gelöst, aber immerhin eine Reaktion.


20.03.2013 | 09:48
von ReclaBoxler-1170272 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 20.3.13 Telefonat mit Eon Schwandorf wegen Mahnung/Androh.gerichtl.Maßnahmen bezügl. Rechnung Funkrundsteuerempfänger: EON stoppt weitere Mahnaktivitäten für 6 Wochen.


27.03.2013 | 17:50
von ReclaBoxler-1170272 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben eine korrigierte Abrechnung erhalten; mit Gutschrift.
Wir werden die Abrechnung auf Richtigkeit prüfen müssen.




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