592 Views | 26.03.2013 | 13:53 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5585972

Teltown Group Deutschland (Leonberg)

Räuchermischung und Autoduft

Bestell-/Kundennummer: 1164

Anbieter versendet mangelhafte Ware!

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Keine Originalverpackung! Lieferung dauerte eine Woche per Nachnahme. Kontakt nicht möglich, da keine Reaktion auf jegliche Anfragen.

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Meine Forderung an Teltown Group Deutschland: Rückerstattung des Kaufpreises


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Kommentare und Trackbacks (7)


26.03.2013 | 14:45
von ReclaBoxler-1234507 | Regelverstoß melden
Sie haben bekommen, was Sie bestellt haben.
Sie können es auf der Homepage von Teltown Group nachlesen (Originaltext) :
"unsere Produkte sind frei von jeglichen substanzen"
"Zudem wird keine Rücknahme angeboten, da dies Verbrauchs Produkte sind; es kann immer zu Qulitätsunterschieden kommen je nach Hersteller"

02.04.2013 | 14:17
von ReclaBoxler-5585972 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.04.2013 | 05:58
von ReclaBoxler-5585972 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe diese Artikel schon bei anderen Shops bestellt und immer originalverpackt, also verschweißt, erhalten. Nicht in Druckverschlusstütchen abgepackt, mit selbst ausgedruckten Labeln! Beim Bestellvorgang wurde auch extra noch darauf hingewiesen, nur originalverpackte Ware zu versenden, da ein Kunde schonmal diese Problematik hatte, was aber auch ignoriert wurde.


04.04.2013 | 13:22
von Frank E. | Regelverstoß melden
Sind Sie unzufrieden oder Ihnen entspricht das Produkt nicht, können Sie ohne Angaben von Gründen Ihr 14 Tägiges Widerrufsrecht in Gebrauch nehmen. Diese Belehrung wird Ihnen normalerweise automatisch nach Erhalt der Bestellbestätigung in Textform zugesandt. Dies ist erstmal rechtlich bindend und gilt in erster Linie für alle Online-Händler. (ausgenommen sind Privatverkäufer)

So viel erst mal dazu!
Daher empfehle ich Ihnen erstmal einen Zweizeiler anzufertigen und den entweder per Fax (falls vorhanden) oder per Post (Einschreiben) zu schicken. Idealer weiße sogar mit dem zu beanstandeten Produkt. Sollte der Händler binnen 30 Tage nach Bekanntgabe des Widerrufs nicht zahlen, befindet sich der Händler automatisch in Zahlungsverzug! Nach Ablauf von 30 Tagen können Sie sogar 5% Verzugszinsen rechtlich geltend machen.

17.04.2013 | 07:16
von ReclaBoxler-5585972 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das 14-tätige Widerrufsrecht ist mir durchaus bekannt, nur interessiert das diesen Verkäufer wenig. Trotz Widerruf keine Reaktion!
In seinen AGBs wiederum steht, dass 'Verbrauchsprodukte' nicht zurückgenommen werden können.


17.04.2013 | 12:17
von Frank E. | Regelverstoß melden
Wenn Sie den Widerruf per Einschreiben fristgerecht abgeschickt und einen entsprechenden Nachweis hierfür haben, gilt dies natürlich für akzeptiert. unabhängig ob der Händler damit einverstanden ist oder nicht!

Die Frage ist nun ob es sich Tatsächlich um ein Verbrauchsprodukt handelt oder nicht! Verbrauchsprodukte sind nämlich laut HGB klar definiert und vom Widerruf ausgeschlossen. Dies trifft zb. bei Obst u. Gemüse oder allgemein Verderbliche Ware zu. Ausgenommen sind natürlich Produkte, die nicht Verderben o. zumindest nicht schnell verderben werden und in Originalverpackung sind! Beispiel: Zigaretten!

Dies ist hier Fraglich! Da man auf dem Bild sehr schön sieht, das die Ware abgepackt wurde und sich nicht in der Ursprünglichen Verkaufsverpackung befindet. Zudem suggeriert die Homepage bzw. Webshop den Eindruck, dass es sich um Originalware handelt, was definitiv nicht der Fall ist, da es schon vom Händler "Portioniert" wurde.

Die Übliche Vorgehensweise:

Schreiben Sie ein Brief (per Einschreiben) und setzten Sie eine angemessene Frist von 14 Tagen um Erstattung des Kaufpreises (inkl. der angefallen Gebühren "Einschreiben"). Zeigt der Verkäufer nach verstreichen der Frist keine Reaktion, müssen Sie nochmals per Einschreiben eine Frist von 7 Tagen setzten. Ignoriert er auch dies, können Sie einen Gerichtlichen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Spätestens darauf muss der Verkäufer reagieren und mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

29.05.2013 | 22:24
von Ana Hahn | Regelverstoß melden
Abzocke bei Räuchermischungen. Gelieferte Ware entspricht zu 100 % NICHT dem, was Teltown anbietet. Bilder im Internet sind Original, das ist aber auch das Einzigste. Hoffentlich raffen sich noch mehr Betrogene auf, GEMEINSAM können wir evtl. solche Machenschaften bremsen, die sowas von GELDGIERIG sind. Dieser Shop ist eine GROßE SCHANDE gegenüber den anderen, welche auch das verkaufen, was sie anbieten!



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