532 Views | 13.07.2013 | 11:38 Uhr
geschrieben von Anja Albrecht

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)

Flugverspätung

Für den 5. Mai hatte ich für mich und meine Mitarbeiterin einen Flug bei AirBerlin (8254) nach Wien und am 7. Mai wieder zurück gebucht. Gesamtpreis 436,50 €.

SCHLAGWORTE

Der Flug sollte um 19.35 Uhr in Nürnberg abfliegen. Vor Ort erst bekamen wir die Nachricht, daß der Flug sich verspätet. Neue Abflugzeit: 22.55 Uhr - 3 Std. und 20 Minuten später.

Das hieße statt um 20.45 Uhr wären wir erst nach Mitternacht in Wien. Von dort sollten wir mit einem Mietwagen nach Niederösterreich fahren.

Durch die immense Verspätung war klar, daß wir den Mietwagen auch nicht bekommen würden, der Schalter in Wien dort schließt um halb zwölf. Wir wären also ohne Leihwagen um Mitternacht in Wien gestanden.

Neben der ärgerlichen Wartezeit wurde mit uns vor Ort unverschämt umgegangen, von Air Berlin war niemand zuständig, es hieße, wir sollen und halt nachher beschweren. Durch die Verspätung konnten wir in Wien auch nicht wie vereinbart unser Fototeam, das aus Frankfurt und Zürich kam treffen, die 5 Personen mussten ohne uns weiterfahren. Die Teambesprechnung, die wir für den nächsten Shootingtag dringend benötigten, entfiel (die Besprechung war auf der Fahrtstrecke geplant) musst am nächsten Morgen nachgeholt werden - verbunden mit längerer Arbeitstzeit von Fotograf und Models und dadurch höhere Shooting-Kosten.

Um weiteren Schaden abzuwenden entschlossen wir uns mit einem privaten PKW zu fahren, den wir in Nürnberg vor Ort geparkt hatten. Da ich an diesem Tag schon geschäftlich eine Strecke Nürnberg - Pforzheim - Nürnberg gefahren bin, bedeutete es für mich eine riesen Anstrengung noch nochmals die unvorhergesehenen rund 500 km nach Niederösterreich zu fahren. Die Kosten für den PKW (Benzin, Maut, Nutzung) mussten wir auf eigene Rechnung tragen.

Diese Umstände schilderte ich AirBerlin. Die Fluggesellschaft ist nicht bereit, mir die per Kreditkarte gezahlten Flüge und die Kosten für den Mietwagen rückzuerstatten. Angeblich weil bei Flugverspätungen von unter 3 Stunden da keine Entschädigung vorgesehen ist. Das kann doch nicht sein. Der Flug war mehr als 3 Stunden verspätet. Wir hatten einen echten Schaden - Kosten des eigenen PKWs, längere Fototeamarbeitszeit, Mietwagen, den wir nicht nutzen konnten. Und AirBerlin ist noch nicht einmal bereit, die Kosten für die Flüge rückzuerstatten und die Mietwagenkosten zu begleichen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Rückerstattung der Flugkosten in voller Höhe inkl. aller Gebühren, Erstattung der Leihwagenkosten, Entschädigung wegen Privatpkw-Nutzung in Form von Bonusmeilen


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


13.07.2013 | 12:16
von Ines Janssen | Regelverstoß melden
Hallo,

bei Flugverspätungen sind die Entschädigungszahlungen ja sehr genau definiert.

Ich bin gelernte Reiseverkehrskauffrau, kann aber natürlich keinen Rechtsanwalt ersetzten.
In den Fluggastrechten ist definiert, dass ab einer Verspätung von 3 Stunden eine Entschädigung gezahlt werden muss. Neben der Entschädigung für die Verspätung kann Schadensersatz für die aufgeführten Kosten geltend gemacht werden. Schwierig ist, dass ist von dem Flug zurück getreten seit. Die Frage ist: hat man Euch über Eure Fluggastrechte aufgeklärt?
Nachdem Ihr AirBerlin bereits kontaktiert habt, ist der nächste Weg das Luftfahrtbundesamt. Sie sind die Beschwerdestelle für solche Angelegenheiten. Hier gibt es ein fertiges Formular, dass ausgefüllt werden kann: www.lba.de/SharedDocs/Downloads/Formulare/Z5/Formulare/Einheitsformular_261_pdf.html?nn=23302

Falls Ihr nicht selbst einen Rechtsanwalt einschalten wollt, hier gibt es eine Seite, die sich darauf spezialisiert hat. Will hier keine Werbung dafür machen, falls Interesse daran besteht bitte eben melden (ist nicht meine Seite, habe damit nichts zu tun, ist nur ein Tipp).

Gruß
I. Janssen



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!