Von primamobile beantwortete Beschwerde. | 484 Views | 30.08.2013 | 14:30 Uhr
geschrieben von Carola Leighton

primamobile GmbH (Berlin)

Angebot einer Sim-Karte für drei Monate ohne Vertrag

Bestell-/Kundennummer: 240717653

Bekam kurz vor Weihnachten 2012 einen Anruf von primamobile mit dem Angebot eine Simkarte für drei Monate zu erhalten mit kostenfreien Anrufen in das gesamte deutsche Mobil- und Festnetz.

SCHLAGWORTE

Ich fragte mehrfach nach und bekam versichert, dass sich kein Vertrag anschließen würde, weil primamobile mit der Leistung überzeugen wollte. Nach drei Monaten würde die karte gesperrt werden, wenn ich nicht Schritte einleiten würde, um einen vertrag mit primamobile zu erhalten.

Im Januar 2013 bekam ich die Karte mit einem Anschreiben, dem zu entnehmen war, dass ich sehr wohl einem Vertrag zugestimmt hatte. Ich kündigte umgehend schriftlich und bat um eine Eingangsbestätigung. Als diese nach einer Woche noch nicht eingegangen war, rief ich bei primamobile an und bat um die Eingangsbestätigung. Mir wurde mitgeteilt, dass die Kündigung eingegangen war, primamobile aber keine schriftlichen Bestäigungen herausgeben würde. Das akzeptierte ich und war schockiert, als ich dann im April die erste Rechnung erhielt. Diese war zudem von meinem Konto abgebucht worden.

Primamobile war zuvor primacall gewesen und hat auf eine Einzugsermächtigung zurückgegrifffen, die dort vorlag, weil ich bis 2007 einen Handyvertrag mit primacall hatte. Dieses Geld rief ich zurück und informierte meine Bank. Als ich Primamobile anrief wurde mir mitgeteilt, dass es weder einen Nachweis über meine Kündigung gäbe, noch mein Anruf bzgl der Kündigung aufgezeichnet worden sei. Letztendlich zwang mich primamobile einen Zweijahresvertrag sowie Anwaltsgebühren in Höhe von 650,92€ zu zahlen. Die Sim-Karte habe ich nie eingesetzt.

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Meine Forderung an primamobile GmbH: Erstattung sämtlicher Auslagen in Höhe von 650,92 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.09.2013 | 15:00
Firmen-Antwort von: primamobile GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Leighton,

wir haben Ihre Anfrage aufmerksam zur Kenntnis genommen und den Sachverhalt nochmals eingehend geprüft.

Sie haben uns im Dezember 2012 den Auftrag erteilt, Ihnen einen Mobilfunktarif von primamobile zur Verfügung zu stellen. Richtig ist, dass Sie diesen die ersten drei Monate kostenfrei testen konnten. Sie wurden jedoch auch darüber aufgeklärt, dass sich daran ein 24-montiger Vertrag anschließt, wenn Sie nicht mit einer 4-Woche-Frist zum Ende des dritten Monats kündigen. Dies ging auch aus der Auftragsbestätigung hervor, die Sie auch nach Ihrem eigenen Vortrag erhalten haben. Jedoch ging innerhalb der Frist keine Kündigung bei uns ein. Ein Anruf, in dem Ihnen dies bestätigt worden sein soll, ist in unserem System nicht verzeichnet und muss daher bestritten werden. Auch die Aussage, man habe Ihnen erzählt, dass keine Kündigungsbestätigungen geschickt werden, kann hier nicht nachvollzogen werden, da diese sehr wohl dem Kunden überlassen werden. Zudem wurden Sie mehrfach gebeten, einen Nachweis der Kündigung vorzulegen, was nicht erfolgt ist. Die Kündigung wäre dann beanstandungslos umgesetzt worden.

Fakt ist, dass wir Ihnen eine SIM-Karte und alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt haben. Die Nichtnutzung liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich. Der Tarif wurde für Sie aktiviert, so dass wir unserer Leistungspflicht nachgekommen sind. Sie haben zudem den Vertrag vollständig bezahlt. Dies ist vor dem Hintergrund, dass Sie von einem Nichtbestehen ausgehen, nicht nachvollziehbar.

Wir möchten an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass primamobile und primacall zwei voneinander unabhängige Unternehmen sind. Ein Vertragsverhältnis mit primacall und eine dort etwaig vorliegende Einzugsermächtigung hat keinerlei Einfluss auf ein Vertragsverhältnis mit primamobile.

Wir bedauern sehr, dass Sie mit uns unzufrieden sind, können einer Vertragsauflösung und Ihrer damit verbundenen Bitte um Rückzahlung geleisteter Beträge jedoch nicht nachkommen. Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen, uns einen Nachweis Ihrer Kündigung zu übersenden. In diesem Fall würden wir den Sachverhalt natürlich nochmals neu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr primamobile Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


10.09.2013 | 17:09
von Carola Leighton noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Primamobile reitet in der Antwort genau auf dem Punkt herum, den ich nicht beweisen kann. Wäre es mir möglich gewesen die Kündigung zu beweisen, hätte ich einen Rechtsanwalt einschalten können. Das Problem war, dass ich die Kündigung nicht als Einschreiben geschickt hatte und dementsprechend über keinen Nachweis einer Kündigung verfügt habe.




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