Durch Vodafone gelöste Beschwerde. | 287 Views | 03.09.2013 | 17:03 Uhr
geschrieben von Stephan Seifert

Vodafone GmbH (Düsseldorf)

CallYa Guthaben sei verfallen, wird nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: CallYa Nr:015225980508

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG München (AZ: 29 U 2294/06) vom 22.06.2006 und das Urteil des LG Düsseldorf vom 23.08.2006 (Az.:12 O 458/05), weise ich Sie darauf hin, dass mein Prepaid-Guthaben in Höhe von 50,-- € nicht verfallen darf. Mit beiden Urteilen wurden entsprechende Verfall-Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt.
Ich fordere Sie daher auf, mir bis zum 17.09.13 zu bestätigen, dass mein Prepaid-Guthaben nicht verfallen wird. Ich bitte um Auszahlung auf mein Konto, die CallYa Karte habe ich Ihnen bereits geschickt.

Für den Fall, dass ich keine positive Antwort von Ihnen erhalte, behalte ich mir gerichtliche Schritte vor.

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Meine Forderung an Vodafone GmbH: Auszahlung des Prepaid-Guthabens in Höhe von 50,-- €.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


06.09.2013 | 16:35
von Stephan Seifert gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Geld wurde mitlerweile überwiesen.




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