Durch Kabel BW gelöste Beschwerde. | 243 Views | 30.12.2013 | 15:44 Uhr
geschrieben von Philipp Oehler

Kabel BW GmbH (Pforzheim)

Falsche Angabe der Mindestlaufzeit bei Telefonbestellung

Bestell-/Kundennummer: 017642605700 / 837934801

Ich habe Ende September einen Internetanschluss bei KabelBW bestellt. Leider hat es SEHR lange gedauert, bis dieser aktiviert wurde (letztendlich erst am 16. Dezember). Zuvor habe ich Ende November aus "Kulanz" eine Simcard mit einer 500mb Internetflat von KabelBW erhalten, nachdem ich mich telefonisch beschwert hatte.

SCHLAGWORTE

Der Herr an der Hotline hat mir die Einrichtungsgebühr und einen Monat gutgeschrieben und er versicherte mir, dass diese Sim monatlich kündbar ist. Somit würden für mich keine Kosten entstehen, wenn ich die Sim zu Ende Dezember kündige. Unter diesen Umständen willigte ich ein. Dies wurde auch auf Band aufgezeichnet.

Nun habe ich gekündigt, und in der Kündigungsbestätigung wurde mir der 19.03.14 als Kündigungstermin genannt. Beim Nachschauen in den AGBs hat sich tatsächlich herausgestellt, dass eine dreimonatige Kündigungsfrist besteht. Ich wurde am Telefon glatt angelogen, und habe nicht das bekommen, was ich bestellt habe.

Im Hinblick dessen, dass dies ja eigentlich eine Kulanzregelung ihrerseits war, ist das wirklich unmöglich. Darauf hätte ich gerne verzichten können.

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Meine Forderung an Kabel BW GmbH: Entweder sofortige Kündigung wie telefonisch vereinbart, oder Erstattung der Gebühren bis zum Ende der Laufzeit


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


31.12.2013 | 04:03
von Philipp Oehler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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