MAINGAU Energie GmbH (Obertshausen)
Nicht eingehaltene versprochene Bonuszahlung bei Stromwechsel
Bestell-/Kundennummer: 118.641.978.-1
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte über meine Erfahrungen beim Stromwechsel zum Anbieter Maingau Energie GmbH objektiv berichten.
Der Anbieter bewarb im Novmeber 2013 den Stromwechsel u. a. mit folgenden Bonusversprechen:
- Sofortbonus inHöhe von 50,-- €, Auszahlung 6 Wochen nach Lieferbeginn
- Treuebonus in Höhe von 100,-- € nach Belieferung von 12 Monaten und
einem Mindesjahresverbrauch von 2500 kWh
Am 20.11.2013 veranlasste ich den Wechsel und erhielt vom Anbieter eine Auftragseingangsbestätigung, in der die oben genannten Bonusversprechen explizit aufgeführt sind.
Als voraussichtlicher Lieferbeginn wurde der 05.12.2013 angegeben. Einige Tage später erhilet ich dann vom meinem bisherigen Versorger die Bestätigung zur Kündigung zum 04.12.2013.
Dafür war die Sache für mich zunächst erledigt, da auch der Netzversorger zum 04.12.2013 um Mitteilung des Zählerstandes bat.
Folglich erhielt ich einige Tage später meine Endabrechnung des bisherigen Versorgers.
Erst als ich Mitte Dezember immer noch keine Nachricht von Maingau erhalten habe, rief ich dort an und mir wurde mitgeteilt, dass der Netzversorger dem Wechsel noch nicht zugestimmt hat. Daraufhin äußerte ich, dass dies nicht sein könne, da ich bereits die Endabrechnung erhalten habe.
Erst jetzt sicherte mam mir nach Klärung einen Rückruf zu. Diesen erhielt ich zwar nicht aber am 20.12.2013 "ergänzende Vertragsunerlagen zu meinem Antrag auf Energiebelieferung" (Text vom Original übernommen).
Demnach erfolgte der Bezug seit 05.12.2013 und die ertmalige Abschlagszahlung am 31.01.2014.
Na ja, dachte ich, jetzt ist alles klar. Der Abschlag wurde wie angekündigt per Lastschrift eingezogen. Nur meinen Treuebonus, versprochen 6 Wochen nach Lieferbeginn (der war am 05.12.2013) habe ich auch heute, 12 Wochen nach Lieferbeginn, immer noch nicht erhalten.
Ich habe daraufhin den Abschlag in Höhe von 71,-- € am 08.02.2014 wegen Widerspruch storniert und am 08.02.2014 dies dem Versorger in einer E-Mail mitgeteilt. Ich erklärte in dieser E-Mail die Aufrechnung (71,-- € Abschlag abzüglich Bonus 50,-- €) und teilte mit, dass ich unmittelbar den fehlenden Betrag in Höhe von 21,. -.- € zahlen werde.
Antwort, auch auf eine weitere Mail am 21.02.2014 habe ich natürlich keine erhalten.
Jedoch einen Mahnung über den vollen Betrag mit entsprechenden Gebühren und der Kündigungsandrohung.
Ich habe dann unmittelbar den gesamten Abschlagsbetrag in Höhe von 71,-- € ohne Mahnkosten am 20.02.2014 gezahlt.
So soeht also Kundenkommunikation im Sinne der Maingau aus. Dem Kunden wird nicht geantwoortet, dafür werden jedoch unberechtigte Mahnungen verschickt.
Fazit:
Was nutzen mir in der Werbung Bonusversprechen der Maingau, die nicht eingehalten werden?
Nun bin ich mal auf eine Stellungnahme (wenn diese erfolgt) gespannt.
P. S.
Meine Veröffentlichung hier habe ich der Maingau in meiner Mail vom 21.02.2014 mit einer Friststellung zum 26.02.2014 angedroht. Rückmeldung wie gewohnt jedoch keine erhalten.
04.03.2014 | 13:32
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Kundin,
wir bedauern den von Ihnen geschilderten Sachverhalt sehr und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Am 27.02.2014 haben wir Ihnen per E-Mail eine Antwort übermittelt. Darin bestätigten wir den Eingang Ihrer Abschlagszahlung. Weiterhin teilten wir mit, dass sämtliche Mahn- und Rücklastschriftgebühren von uns storniert wurden.
Aufgrund eines internen Systemfehlers wurde Ihr Sofortbonus in Höhe von 50,00 EUR nicht fristgerecht ausgezahlt. Die Überweisung des Betrages wurde zwischenzeitlich veranlasst.
Gerne können Sie sich bei Rückfragen unter den in der E-Mail vom 27.02.2014 angegebenen Kontaktdaten an uns wenden. Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Freundliche Grüße aus Obertshausen
MAINGAU Energie
Mahnkosten und sonstige Gebühren wurden storniert.
Der Bonusbetrag in Höhe von 50,-- €ist zwischenzeitlich meinem Konto gutgeschrieben.
FAZIT:
Ende gut, alles gut. Der Weg hätte jedoch einfacher gehen können. Ich hoffe, dass es wirklich der benannte Einzelfall war.