almado-ENERGY GmbH (Köln)
Keine Bonusgewährung trotz 12-monatiger Belieferung
Bestell-/Kundennummer: 1121106560
Im Herbst 2012 schloss ich mit vorgenannter Firma einen "Power Pack B"-Tarif über 5400 kw (Arbeitspreis: 20,95 ct) ab. Dieser Tarif wurde auf der Almado-Homepage mit 848,32 Euro angepriesen (wobei ein Neukundenbonus von 25 % eingerechnet war). Der Brutto-Jahrespaketpreis betrug demnach 1131,30 Euro. Es wurde ein monatlicher Abschlagsbetrag von 103 Euro festgelegt (was bei 11 Abschlägen 1133 Euro ergibt).
Es haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.
Versorgungsbeginn war der 01.02.2013. Die Kündigung erfolgte von mir im August 2013 zum Ablauf des 31.01.2014, wobei sich Almado mit der Kündigungsbestätigung ca. 3 1/2 Wochen Zeit ließ.
Obwohl Almado bereits nach elf geleisteten Abschlägen (= 1133 Euro) schon mehr als den Jahrespaketpreis vereinnahmte, wurde trotzdem noch ein 12. Abschlag in Höhe von 103 Euro abgebucht. Nachdem auf Fristsetzung nicht reagiert wurde, ließ ich den unberechtigten 12. Abschlag zurückbuchen.
Den Zählerstand des 31.01.2014 meldete ich am 01.02.2014 an Almado und den Netzbetreiber.
Da bis 16.03.2014 keine Abrechnung einging, beanstandete ich dies per Einschreiben. Als prompte Reaktion bekam ich per E-Mail eine Schlussrechnung, wobei der vorgenannte Neukundenbonus nicht berücksichtigt wurde. Stattdessen wurde mir eine Gebühr i. H.v. 3 Euro für die Lastschriftrückbuchung in Rechnung gestellt, so dass sich nun ein Rechnungsbetrag von 1134,10 Euro ergäbe (1131,10 + 3 Euro). Almado fordert mich nun allen Ernstens auf, bis 31.03.2014 den Fehlbetrag von 1,10 Euro (1134,10 - 1133 Euro) zu begleichen.
Was soll man von einem solchen Geschäftsgebaren halten?
Da Almado wohl meint, machen zu können, was es will, werde ich ich auf jeden Fall nach Ablauf der Frist die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Aber ich werde um mein Geld kämpfen und in 2 1/2 Wochen die Schlichtungsstelle einschalten!
Sobald die 4 Wochen vorüber sind, werde ich mich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Bleibt außerdem abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft Köln ein solches Geschäftsgebahren bewerten wird.
Und siehe da: Am 24.04. ging von almado eine E-Mail ein, wonach man es "bedauere, dass ich diesen Weg gehen musste". almado wies ferner darauf hin, dass dies auch für mich mit potentiellen Kosten verbunden sei und man nun prüfe, ob ich den Antrag nicht missbräuchlich gestellt und infolgedessen für die Verfahrenskosten selber aufzukommen hätte, wie z. B. bei nicht ausschließlich privater Nutzung durch Kleingewerbetreibende.
Ich wünsche almado jedenfalls ganz viel Freude beim Recherchieren.
Bin gespannt, zu welchem Ergebnis die Schlichtungsstelle kommt.
Ich kann jedem nur raten, sich nicht von almado verschaukeln zu lassen!