206 Views | 24.03.2014 | 17:34 Uhr
geschrieben von Dennis Janssen

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (München)

Versprochener Rabatt verweigert - keinerlei Einsehen

Bestell-/Kundennummer: DE10939139

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

seit vielen Jahren schon bin ich zufriedener Kunde (DSL und Handy) von O2 gewesen. Als ich vor längerer Zeit über einen Wechsel nachdachte, fragte ich erst O2, ob man mir ein besseres Angebot machen könnte. Das ist auch geschehen, ich bekam 5,00 € Grundgebührrabatt jeden Monat.

Kürzlich habe ich mich von meiner Lebensgefährtin getrennt und wollte den Anschluss an sie übertragen. Das lief auch prima. Dann stellte sich die Frage: In der neuen Wohnung O2 oder ein anderer Anbieter.

Aufgrund meiner hohen Sympathie zu O2 fragte ich telefonisch: Wenn ich wieder zu O2 gehe mit dem neuen Vertrag, darf ich meinen Grundgebührrabatt behalten?

Die Antwort von O2 war: Ja! Natürlich. Man werde das sofort in die Wege leiten.

Da dies nur eine kleine Info war, wollte ich sicherer gehen und rief etwas später noch einmal an. Alle Gesprächsdetails hatte ich festgehalten in einem Gesprächsprotokoll. Ein Herr "Turner" gab mir die Auskunft, alles sei in die Wege geleitet und im Januar mit Übertragung des alten Vertrags erhalte ich den Rabatt.

Kürzlich erfuhr ich durch Zufall, dass dieser Rabatt in meinem Vertrag nicht existiert. Blauäugig habe ich mich auf das Rabattversprechen verlassen und keine schriftliche Bestätigung gefordert.

Als ich nun versuchte, den versprochenen Rabatt durchzusetzen stieß ich auf taube Ohren. Damit reichte es mir, ich fechtete den Vertrag wegen "arglistiger Täuschung" an. Das beste was O2 einfiel:
"Die Widerrufsfrist ist überschritten". Es ist wohl nicht nötig, den Unterschied zwischen Anfechtung und Widerruf zu erklären.

Ich habe eine harte Lektion, etwas zu spät, gelernt. Vertraue keinem kommerziellen Unternehmen, nehme keine mündlichen Versprechungen an.

Nun habe ich alle Verträge ordentlich gekündigt und bereits begonnen, meine Erfahrungen im Freundeskreis zu benennen. Aber noch frage ich mich: Bin ich an die falschen Mitarbeiter genannt?

Ist O2 vielleicht immer noch das kulante, freundliche Unternehmen dass ich kennengelernt habe? Als letzten Schritt einer friedlichen Einigiung stelle ich hier noch einmal meine Forderung. O2 soll zu seinem Wort stehen und mir den versprochenen Rabatt gewähren. Dann und nur dann, kann O2 erwarten, dass ich je wieder einen Vertrag abschließe oder Empfehlungen ausspreche.

Mit freundlichen Grüßen
Dennis Janssen

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Meine Forderung an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG: Gewährung der 5,00 € Grundgebührrabatt - im Gegenzug nehme ich meine Kündigung zurück.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


31.03.2014 | 18:22
von Dennis Janssen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher habe ich keinerlei Reaktion zu der Beschwerde bekommen.




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