Durch Hermes endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 671 Views | 17.05.2014 | 15:57 Uhr
geschrieben von Hermesgeschädigter

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Hermes stellte mir mein Paket heute wie Müll vor die Tür

Ich hatte bei notebooksbilliger.de bestellt und habe *leider* zu spät gesehen, dass die mit Hermes verschicken.

SCHLAGWORTE

Naja, mein Paket war dann erst mal ein paar 100 km in die falsche Richtung, wurde ausgeliefert, aber der Fahrer konnte in der fernen Stadt die Adresse nicht finden (hat 2 Tage gedauert). Naja, nach 7 Tagen wurde dann heute "zugestellt".

Naja, "zugestellt" heißt, das Paket (Absender notebooksbilliger.de, Aufschrift "FRAGILE HANDLE WITH CARE" wurde wie ein Müllsack vor die Haustür gestellt.

Ganz richtig, vor die Haustür an die Straße. Von jedem gut zu sehen, egal ob im vorbeifahrenden Auto oder zu Fuß. Und von jedem problemlos mitzunehmen.

Im Briefkasten fand ich einen Zetten "entsprechend ihrer Vollmacht abgestellt".
Ich habe NIEMALS eine solche Vollmacht erteilt!

Sie von Hermes haben damit gegen § 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) verstoßen. Danach müssen Paketsendungen PERSÖNLICH UND NUR AN BERECHTIGE PERSONEN übergeben werden. Außerdem muss danach eine TÄGLICHE ZUSTELLUNG erfolgen.

Nachdem wir schon aus einem Fall vor Ostern Strafantrag wegen Unterdrückung einer Postsendung nach § 206 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch gestellt haben und Sie ihr Verschulden daraufhin anerkannt und Schadenersatz zur Vermeidung einer Klage geleistet haben, frage ich mich, ob Sie bzw. die Auslieferungsfahrerin eigentlich gar nichts lernen?

Und kommen Sie mir nicht mit Ihrer Standard-Antwort "Bitte beschweren Sie sich doch auf unserer Webseite, damit das nicht so viele Leute mitbekommen". NEIN, das will ich nicht. Ich möchte mich öffentlich beschweren, damit sich endlich bei Ihnen etwas ändert und mit meinem Eigentum anders umgegangen wird!

Ich will endlich, dass Hermes aufhört, mein bezahltes Eigentum, was jemand anders dummerweise an Hermes übergeben hat, wie Müll vor die Tür zu stellen, tagelang irgendwo rumliegen zu lassen ohne es zu befördern und willkürlich bei völlig Fremden abzugeben.

Alternativ will ich, dass die Händler sich endlich Gedanken machen, ob es angesichts der 4800 Beschwerden allein hier nur über Hermes noch mit dem Qualitätsmanagement zu vereinbaren ist, überhaupt mit Hermes zu verschicken.

Hier ist das Tracking:
https://tracking.hermesworld.com/?TrackID=74129109830143

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Beantwortung: Warum verstößt Hernes u. a. gegen § 3 PUDLV und schert sich einen Dreck um die Interessen und Wertsachen der Kunden?


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.05.2014 | 09:23
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

bitte senden Sie uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf myHermes.de

https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/kontakt

oder wenden Sie sich direkt an unseren Community Support auf Twitter https://twitter.com/hermesDE

Herzliche Grüße,

Ihr Hermes Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (5)


17.05.2014 | 18:12
von Dorfschlumpf | Regelverstoß melden
Zuständige Behörde für die Einhaltung der PUDLV ist die Bundesnetzagentur.

17.05.2014 | 20:53
von Dorfschlumpf | Regelverstoß melden
Leider stehen diese Rechte, wie viele Vorschriften heutzutage, nur auf dem Papier.
Sie sind nicht direkt einklagbar und Zuwiderhandlungen gegen die PUDLV sind nicht Bußgeldbewertet.
Außerdem versuchen die Postdienstleister durch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vorschriften teilweise zu unterlaufen.
Dies, obwohl eine Vertragöffnungsklausel in der Vorschrift nicht besteht und dies insoweit unzulässig ist.

Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde tut sich daher ziemlich schwer bei der Durchsetzung der Vorschriften und kann dies hauptsächlich nur im Rahmen des Verwaltungsverfahrens.
Allerdings scheint dort auch noch niemand auf die Idee gekommen zu sein durch entsprechende Anordnung (en), ggf. auch mit Zwangsgeldandrohung und Festsetzung, die Beachtung der Vorschriften durchzusetzen.

Die Bundesnetzagentur untersteht dem Ministerium FÜR Wirtschaft.
Auch hier ist man nicht sonderlich um die Rechte des Verbrauchers bemüht.

Hier gilt es vielleicht einmal etwas Druck über den Petitionsausschuß zu machen.
Auch sollte der Verbraucherschutz mit eingebunden werden.

18.05.2014 | 09:49
von Daniel Huisenga | Regelverstoß melden
Man hat sie auf dem Kieker, ich habe mal die letzten Beschwerden über Hermes gelesen und bei jedem Kommentar von "Hermesgeschädigter" steht: wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft. Meines Erachtens hat da die Fa. Hermes ihre Finger im Spiel, denn seit einigen Tagen kommentieren die nicht mehr öffentlich, sondern verweisen auf ihre Homepage oder auf Twitter.

19.05.2014 | 22:35
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


07.06.2014 | 23:08
von Hermesgeschädigter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.06.2014 | 23:09
von Hermesgeschädigter endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Neben dem Strafantrag habe ich jetzt auch zivilrechtliche Schritte gegen Hermes eingereicht. Wollen doch mal sehen, ob Ihre Kopf-in-den-Sand-koste-es-den-Kunde-was-es-wolle-Taktik gewinnt, liebe Hermes-Entscheider.




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