Von Bosch Car Service beantwortete Beschwerde. | 644 Views | 31.07.2014 | 09:11 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4185244

Bosch Car Service

Unbeauftragte Leistungen abgerechnet

Ich habe im Oktober ein Fahrzeug über eine Bosch Car Service Filiale (Pirna) gekauft. Im Juli (nach 10 Monaten und bei einem Gesamt-km-Stand von rund 90tkm) ist mein Audi A6 mit einem Motorschaden liegengeblieben.

SCHLAGWORTE

Dank Bosch Mobilitätsgarantie bin ich in die nächstgelegene Bosch Werkstatt (Limbach - Oberfrohna) gebracht worden.

Mein Auftrag: Diagnose stellen und den verursachenden Fehler nach Rücksprache mit mir beheben.

Meine Probleme mit Bosch Car Service:

1) außer Ratschlägen keinerlei Unterstützung / Gewährleistung etc. von der verkaufenden Bosch - Filiale

2) von der reparierenden Bosch - Filiale kommt eine Rechnung, in der neben der Fehlerbeseitigung noch andere Arbeiten an Bauteilen berechnet sind, die weder fehlerverursachend, noch sicherheitsrelevant o. ä. sind.

Konkret:

Diagnose: AGR Ventil defekt

Rechnung: u. a. Kosten für Injektorprüfung und -einstellung (rund 160€), Kosten für Diagnose + Arbeitsleistung (450€)

--> Gesamt-Rechnungsbetrag inkl Material: 1200€

In Summe kann ich mit heutigem Stand vom Bosch Car Service nur abraten. Weder bei einem Verkauf (keinerlei Unterstützung bei Motorschaden 10 Monate nach Kauf) noch bei einer Werkstatt (Berechnung von nicht beauftragten Leistungen)

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Meine Forderung an Bosch Car Service: Abzug der nicht beauftragten Leistungen, finanzielle Beteiligung über Gewährleistung


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
23.09.2014 | 13:38
Firmen-Antwort von: Bosch Car Service
Abteilung: Automotive Aftermarket

Sehr geehrter Herr Trommler,
aus den uns übersandten Unterlagen sowie nach dem Gespräch mit der Geschäftsführerin des Bosch Car Service (im folgenden BCS) Bernhard stellt sich für uns folgender Sachverhalt dar:
- Sie haben am 18.10.2013 beim BCS Bretschneider in Pirna einen Audi A6 erworben.
- BCS Bretschneider gewährt 1 Jahr gesetztliche Gewährleistung auf Gebrauchtfahrzeuge mit Beweis lastumkehr nach den ersten sechs Monaten. Beweislastumkehr bedeutet, dass der Käufer des Fahrzeuges
nach 6 Monaten beweisen muss, dass bereits zum Zeitpunkt des Kaufs ein Sachmangel vorlag.
- Eine Gebrauchtwagengarantie haben Sie nicht abgeschlossen.

Demzufolge haben Sie gegenüber dem BCS Bretschneider keinerlei Gewährleistungsanspruch.

- Der BCS Bernhard diagnostiziert ein defektes AGR-Ventil (AGR steht für Abgasrückführung) und baut in diesem Zusammenhang auch die Pumpe-Düse-Einheiten zur Überprüfung aus.
- Sie wurden im Vorfeld vom BCS Bernhard über Art und Umfang der Arbeiten sowie Kosten informiert
- Sie hatten telefonisch den Arbeiten zugestimmt

Durch das defekte AGR-Ventil, wurden dauerhaft Rußpartikel bzw. Abgase
in die Verbrennung eingeführt, wodurch die Einspritzdüsen verkoken. Der Aus-/Einbau der Pumpe-Düse-Einheiten sowie deren Überprüfung sind somit unmittelbar im Zusammenhang mit dem Defekt des AGR-Ventils zu sehen.

Wir bedauern daher, dass wir in dieser Angelegenheit nichts für Sie tun können und bitten Sie Ihren Eintrag bei Reclabox wieder zu entfernen bzw. zu korrigieren.

Gerne können Sie sich auch an die Schiedsstelle der zuständigen KFZ-Innung wenden, um eine neutrale Einschätzung des Reparaturverlaufes zu erhalten. Informationen hierzu finden Sie unter www.kfz-schiedsstellen.de

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