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1458 Views | 04.09.2014 | 16:20 Uhr
geschrieben von Frank Krissel
Habe am 05.07.2014 ein paar Schuhe beim Deichmann in Koblenz gekauft. Wollte sie heute reklamieren weil sich beim rechten Schuh der Absatz löst, was meiner Meinung nach 2 Monaten noch nicht passieren darf.
Die Verkäuferin rief den Chef an, der in einer anderen Filiale war und sagte ich solle sie doch zum Schuhmacher bringen. Die Antwort war für mich eine Frechheit gewesen. Müsste der Deichmann die Schuhe zurück nehmen, waren ja noch nicht mal 2 Monate alt.
Meine Forderung an Deichmann:
Umtausch oder Geld zurück
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Vorausgesetzt natürlich, Sie haben den Kaufbeleg noch.
F. M. - ´mal wieder OHNE WORTE!
Man sollte hier praxisbezogen denken.