Durch Hermes endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 238 Views | 15.12.2014 | 17:50 Uhr
geschrieben von Ruth Minzenbach

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Hermes will Transportschaden nicht begleichen

Bestell-/Kundennummer: 44332068033

Ich habe am 28.11 meine Tonbandgerät Revox A 77 an die Firma SpringAir in Niederzissen zur Reparatur geschickt. Der Versand erfolgte mit Hermes.

SCHLAGWORTE

Nach einigen Tagen informierte mich die Firma SpringAir, dass das Gerät beschädigt bei ihnen angekommen ist. Ein Teil des Holzfuniers ist abgebrochen. Ob dies reparabel ist, ist noch nicht abzusehen. Die Firma SprigAir versicherte mir, dass an der Außenverpackung offensichtlich nichts zu sehen war. Da das Gerät beim Einpacken diesen Schaden noch nicht hatte, beim Empfänger jedoch mit dem Schaden ausgepackt wurde, kann der Schaden nur auf dem Transport entstanden sein.

Ich habe das Gerät mit der Originalverpackung verschickt, da ich das Gerät erst am 13.10.2014 bei der Firma SpringAir gekauft hatte.

Zunächst wurde das Gerät mehrfach mit Noppenfolie umwickelt und dann in einen Karton gelegt. Alles Leer- und Zwischenräume wurden dann mit Füllmaterial gefüllt. Dieser Karton kam in einen 2. Karton, der ebenfalls dann ganz ausgefüllt wurde.

Der Schade n am Gerät kann deshalb nur durch einen Sturz des Pakets aus grüßerer Höhe verursacht worden sein.

Eine Schadenskarte liegt natürlich nicht vor, da wie gesagt bei der Anlieferung bei der Firma SpringAir nichts von aussen erkennbar war.

Ich habe dann bei der Firma Hermes eine Regulierung des Schadens beantragt.

Relativ schnell bekam ich folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Minzenbach,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14.12.2014

Mein Name ist Sybille Pietzschke und ich bin gern für Sie da. Es tut mir sehr leid, dass Ihre Sendung beschädigt ist. Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten sind mir bewusst und ich bedauere es sehr.

Hermes ist es anhand der von Ihnen gemachten Angaben nicht möglich, eine Haftung für den Schaden zu übernehmen.

Dabei beziehen wir uns zunächst auf das Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. auf die Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge (CMR), nach denen offensichtliche Schäden sofort bei Zustellung angezeigt und durch die zustellende Person bestätigt werden sollten. Ggf. erhalten der Empfänger entsprechende Schadenkarte.

Eine Schadenkarte liegt mir nicht vor. Auch ist bei Hermes eine Beschädigung der Außenverpackung Ihres Paketes nicht registriert, so dass wir hieraus resultierend von einem ordnungsgemäßen Transportverlauf ausgehen dürfen.

Für die Verwendung einer unzureichenden inneren Verpackung kann Hermes leider keine Haftung übernehmen.

Hier verweisen wir u. a. ausdrücklich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die entsprechenden Verweise auf die Verpackungsbedingungen, nach denen die Sendung entsprechend ihres Inhaltes sowie der Art und Dauer der Beförderung geschützt und verpackt sein muss.

Bitte haben Sie daher Verständnis, dass Hermes in diesem Fall eine Haftung nicht übernehmen kann.

Herr Minzenbach, bei weiteren Fragen stehen meine Kollegen und ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Herzliche Grüße aus Hamburg

Sybille Pietzschke

Kundenservice

Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH

Dies ist wohl die Standardantwort zum Abwimmeln von Ansprüchen.

Offensichtlich hat man bei der Firma hermes nicht mal die Zeit gehabt, meine Reklamation vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

Ich werde dies nicht so einfach auf sich beruhen lassen und scheue auch nicht davor, einen Rechtsanwalt einzuschalten und den Rechtweg zu beschreiten.

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Erstattung der Kosten für die Reparatur und falls eine Reparatur nicht möglich Schadensausgleich


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Kommentare und Trackbacks (4)


22.12.2014 | 14:10
von Ruth Minzenbach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hermes findet immer neue Gründe, um meine Ansprüche zurückzuweisen.
Bleibt wohl doch nur der Weg zum Anwalt.


22.12.2014 | 14:31
von Ruth Minzenbach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Anbei die weiteren Mails von Hermes.
Sehr geehrter Herr Minzenbach,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.12.2014.
Mein Name ist Stefanie Jagow und ich bin gern für Sie da. Es tut mir sehr leid, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist. Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten sind mir bewusst und ich bedauere es sehr.

Hermes kann auch nach erneuter Prüfung Ihrer Angaben dem Wunsch nach Haftungsübernahme nicht entsprechen.

Dabei beziehen wir uns auf die von Ihnen geschilderten Verpackungsmaßnahmen, welche leider nicht geeignet sind, den Inhalt ausreichend zu fixieren und zu polstern.

Die Ware ist in der Verpackung so zu sichern, dass diese gegen die üblichen Transportbelastungen geschützt ist. Die Sendungen werden im Transport maschinell sortiert (bei Sperrgut manuell), gedreht, gewendet, gestoßen und gestapelt und sind entsprechend durch die Verpackung zu schützen.

Fragile Inhalte wie benötigen eine umfangreichere Innenverpackung. Sie sollte aus mindestens zwei (besser drei) verschiedenen Komponenten bestehen. Neben Luftpolsterfolie bieten sich Formschäume, Styropor etc. an, die den Inhalt fixieren und schützen. Zwischen dem Inhalt und allen Kartonwänden ist eine ausgepolsterte Dämmungszone (mehrere cm breit) erforderlich. Der Karton muss außerdem vollständig ausgefüllt sein. Zeitungspapier z. B. ist für die Fixierung und Dämmung ein unzureichendes Material.

Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass Hermes in diesem Fall nicht anders entscheiden kann.

Herr Minzenbach, bei weiteren Fragen sind meine Kollegen und ich gern für Sie da.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Herzliche Grüße aus Hamburg

Stefanie Jagow
Sehr geehrter Herr Minzenbach,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19.12.14.

Mein Name ist Pamela Hirschfeld und ich bin gern für Sie da. Es tut mir sehr leid, dass Sie mit unserer Entscheidung unzufrieden sind. Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten sind mir bewusst und ich bedauere es sehr.

Leider können wir auch nach erneuter Prüfung Ihrem Wunsch nach Haftungsübernahme nicht entsprechen.

Dabei beziehen wir uns auf § 438 des Handelsgesetzbuches bzw. auf Artikel 30 der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge (CMR), nach denen verdeckte Transportschäden innerhalb von sieben Tagen nach Auslieferung schriftlich zu melden sind. Eine fristgerechte Schadenmeldung Ihrerseits können wir nicht nachvollziehen, da die Sendung am 04.12.14 zugestellt und der Schaden erst am 12.12.14 angezeigt wurde.

Des Weiteren wurde in diesem Fall weder durch uns eine Beschädigung der Außenverpackung registriert noch von dem Empfänger im Rahmen der Zustellung angezeigt, so dass wir unstreitig von einem normalen Transportverlauf ausgehen und keine Rückschlüsse auf Unregelmäßigkeiten ziehen können. Somit sind auch keine unsachgemäße Handhabung oder grobe Sturz-, Fall- oder Gewalteinwirkungen nachvollziehbar. Wäre dies der Fall gewesen, hätte das Paket zumindest relevante Aufschlag- bzw. Quetschspuren aufweisen müssen.

Unter Berücksichtigung der unbeschädigten Außenverpackung müssen wir daher von einer unzureichenden Innenverpackung ausgehen.

Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass Hermes in diesem Fall nicht anders entscheiden kann.

Herr Minzenbach, bei weiteren Fragen stehen meine Kollegen und ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Herzliche Grüße aus Hamburg

Pamela Hirschfeld

Kundenservice

Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH

Ist insgesamt eher peinlich für Hermes.


29.12.2014 | 15:23
von Ruth Minzenbach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider habe ich nichts von der Firma Hermes gehört.


12.01.2015 | 15:53
von Ruth Minzenbach endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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