Durch DHL gelöste Beschwerde. | 657 Views | 15.01.2015 | 11:55 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8274215

DHL (Bonn)

Vertragsbruch?

am 30.12.14 wurde in Lübeck ein fachgerecht originalverpacktes Paket (Wert 500,-) in der Postfiliale von dhl zur Beförderung eingereicht. Statt es dem Empfänger in Wedemark zuzustellen, wurde es entgegen dem Beförderungsauftrag an den Absender retourniert. Eine offizielle Begründung gab es nicht, woraufhin der Absender die Annahme verweigerte mit dem Hinweis an dhl, ihren bezahlten Auftrag auszuführen. Statt das Paket dem Empfänger zuzustellen, ging es nach Angabe des telefonischen dhl service stattdessen in ein dhl eigenes Paketsammellager nach Marburg, während die dhl Sendungsverfolgung die Zustellung an den Empfänger in Hagen, ca. 250 km entfernt vom Versandziel, ausweist. Das Paket gilt seit dem als verschollen, obwohl man weiß, dass es in Marburg im Depot liegt. Die Zustellungsberechtigung an den Empfänger ist erloschen. Das Paket darf nicht mehr transportiert werden.

SCHLAGWORTE

Empfänger und Absender bemühen sich derzeit gemeinsam, dhl davon zu überzeugen, das Paket wieder auf den Tranportweg zu bringen. DHL verneint diese Möglichkeit, weil jetzt zuerst die Nachforschung eingeleitet werden müsse. Absurder geht es nicht!

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Meine Forderung an DHL: Regress wird sich vorbehalten


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


16.01.2015 | 04:41
von ReclaBoxler-8274215 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.01.2015 | 20:02
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
"Ein dicker Hund" ist das schon, was Sie hier zu berichten haben. Leider gehen in derartigen "Mammut-Unternehmen" viele Beschwerden ganz einfach 'unter'! Auch dhl weiss natürlich ganz genau: Einen Anwalt nehmen sich in solchen Fällen die Wenigsten; kommt einem doch 'die Brühe' teurer zu stehen als 'das Fleisch'! Selbst, wäre ich in einer derartigen Situation zugegeben, ebenfalls ratlos. Einzig die Strategie, telefonisch freundlich das Herz eines zuständigen, höheren dhl Mitarbeiters "zu erobern", könnte hier u. U. weiterhelfen (?)! Andererseits greift bei Verlust des Paketes, doch eindeutig die zugesicherte Versicherungssumme, denn nicht Sie haben 'das Paket verloren. ' Allerdings stehen Zeit und Ärger in keinem vernünftigen Verhältnis, sofern Kunden versuchen, von Dienstleistern ihre Rechte einzufordern - LEIDER eine bittere Realität.

17.01.2015 | 00:16
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Merkwürdig-skurriler Beitrag dieses "Alfonso Zitterbacke. "Möglicherweise arbeitet[e] er für DHL und bekam beim Lesen des Beitrages das "Große Zittern in beide Backen! "Warum soll/muss ein Beschwerdeführer damit "herausrücken", ob er Absender oder Empfänger war. Ob ich Ihnen, Herr Zitterbacke, die Katze zuerst vom Kopf oder vom Schwanz her zu beschreiben versuche, es bleibt die gleiche Katze oder aber ein Kater. Zitat des Beschwerdeführers: "Absurder geht es nicht! "Wir leben [längst] in Absurdistan, und ich bin mir sicher: Steigerungen sind jederzeit möglich ;-)

Bleiben Sie am Ball und kämpfen Sie mit dem Kraken: DHL

20.01.2015 | 16:04
von ReclaBoxler-8274215 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unter außerordentlichem Einsatz von Absender und Empfänger konnte das Paket mit fast 3-wöchiger Verspätung ordnungsgemäß zugestellt werden.


25.01.2015 | 22:29
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Glückwunsch.

"Ende gut - alles gut! "

Die unnötig verlorene Zeit zum Telefonieren, sich aufreibend mit eigentlich unnötigem Ärger befassen zu müssen; - all das "vergütet" uns D H L mit der nächsten, fälligen Preiserhöhung!



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