518 Views | 12.02.2015 | 11:10 Uhr
geschrieben von Martina Heyer

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Rail & Fly: Schwarz gefahren

Bestell-/Kundennummer: 34546168

Unter obiger Buchungsnummer wurde eine Flugreise gebucht. Die Schweizer Anschrift in der Schweiz war ab-in-den-Urlaub.de bekannt. Für uns war ein wesentliches Vertragsbestandteil, dass wir mit der Bahn zum Flughafen fahren konnten.

SCHLAGWORTE


In der Rechnung steht:
Rail & Fly inklusive: Fahrtberechtigung im deutschen Verkehrsverbund
und in der 2. Klasse des Nah- und Fernverkehrs der Deutschen Bahn
innerhalb Deutschlandsinklusive Basel (SBB)und Salzburg!

Somit gingen wir davon aus, dass wir einen kostenlosen Transfer zum Flughafen/retour gebucht haben.

Bei der Hinfahrt hatten wir keine Kontrolle.

Auf der Rückfahrt wurden die Tickets kontrolliert und die Schaffnerin sagte uns, dass wir "schwarz" fahren, denn das Fly & Rail Ticket sei nicht gültig für die Fahrt von Gelterkinden nach Basel.

Wir konnten gerade noch eine Geldbusse wegen Schwarz-Fahrens abwenden, jedoch mussten wir den Betrag von 29,20 CHF zahlen.

Diese Beschwerde wollten wir per E-Mail an ab-in-den-Urlaub.de senden: Nirgends finden wir eine E-Mail-Adresse, aus der Service-Hotline wurden wir raus geworfen nach einem Standardtext, der zu unserem Problem nicht passte. Über das Kontaktformular möchten wir nicht schreiben, denn hier haben wir keine Möglichkeit eines Versendenachweises.

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Erstattung der Bahngebühr von 29,20 CHF


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Kommentare und Trackbacks (4)


19.02.2015 | 12:06
von Martina Heyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Fa. hat angerufen und will noch eine mail senden, darauf warten wir noch. Sie sind der Meinung, dass wir selbst Schuld sind. Voucher für BahnTickets waren jedoch in den Reiseunterlagen, wo sie bei einer Schweizer Adresse keinen Sinn machen. Wir sind der Meinung, dass der Veranstalter damit nicht werben darf, wenn er an einen Schweizer Kunden sendet. Das ist irreführend.


19.02.2015 | 12:10
von Martina Heyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Email erhalten, für uns nicht gelöst:

Wenn Voucher für Zug zum Flug an einen Schweizer Kunden gesendet werden, ist das zumindest irreführend.

Es muss auf der Anmeldeplattform eindeutig hervorgehen, dass dieses Angebot nur für Deutsche gilt. Das ist jedoch bei Buchung nicht bekannt. Es wird fleißig mit Zug zum Flug geworben.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Heyer


05.03.2015 | 12:19
von Martina Heyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Obwohl uns an unsere Schweizer Adresse Voucher für den Zug zum Flug gesendet wurden und während des gesamten Buchungsvorganges geworben wurde mit Zug zum Flug - also auch bei Bekanntwerden unserer Schweizer Heimadresse - waren die Voucher nicht gültig.


26.03.2015 | 12:33
von Martina Heyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Firma hat im Prinzip ausgesagt, dass wir selbst Schuld seien. Sie senden anscheinend die Voucher auch an Schweizer Kunden, obwohl sie in der Schweiz nicht gültig sind.




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