536 Views | 12.06.2015 | 10:15 Uhr
geschrieben von Florian Ribka

REWE Markt GmbH (Bornheim)

Verdorbene Lebensmittel und irreführende Preisausschilderung

Ich habe im REWE Markt Kinderschokolade gekauft. Zuhause stellte ich fest, dass sie abgelaufen war und die Schokolade mit einer weißen Schicht überzogen war. Als ich wieder zum REWE kam, wurden diese zwar anstandslos umgetauscht, die neuen Riegel waren jedoch fast flüssig (zu warme Lagerung). Eine Woche später kaufte ich im gleichen Markt Ritter-Sport. Dieser war noch haltbar, jedoch auch mit einer weißen Schicht überzogen und schmeckte ekelhaft. Es war mir zu dumm, diese schon wieder umzutauschen. Wieder eine Woche später wollte ich im REWE Grillzangen kaufen. Ausgeschildet waren sie für 2,99 €. Nur einen Meter weiter hingen die gleichen Zangen für 3,49 €. Ich habe die Etiketten verglichen - gleiche Nummer. An der Kasse waren meine Begründungen ergebnislos - ich musste 3,49 € für die Zangen bezahlen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an REWE Markt GmbH: Kriegen Sie Ihren Laden mal unter Kontrolle, sonst muss sich das Gesundheitsamt darum kümmern.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


03.07.2015 | 11:50
von Florian Ribka noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die müssen meine Beschwerde nicht lösen, die sollen einfach was ihn dem Laden ändern damit das nicht ständig passiert. Ich geh da nicht mehr einkaufen




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!