REWE Markt GmbH (Berlin)
Diskriminierung eines Stammkunden und Androhung von Hausverbot
REWE Markt, Schivelbeiner Str. 38, 10439 Berlin
Der Security-Angestellte fragte mich nach meinem fehlenden Mund-Nasenschutz. Ich gab an, dass ich aus gesundheitlichen Gründen keine Maske über Mund und Nase tragen darf. Darauf hin wollte dieser Herr mein Attest sehen. Ich gab ihm zu bedenken, dass ich rein rechtlich nicht dazu verpflichtet bin, ihm mein Attest zu zeigen. Woraufhin sich eine Mitarbeiterin Ihres Marktes in äußerst unfreundlichem Ton in das Gespräch einschaltete. Diese Mitarbeiterin drohte mir sogar mit Hausverbot, wenn ich mein Attest nicht zeigen würde.
Das ist Dikriminierung! Sie können froh sein, dass ich Ihre Mitarbeiterin nicht anzeige.
Fakt ist: In keiner Corona-Verordnung ist geregelt, dass
- …die Gründe, die Mund-Nasen-Maske nicht zu tragen, auf Aufforderung anzugeben oder nachzuweisen wären.
- … die Ladeninhaber etc. berechtigt oder verpflichtet wären, die Gründe für das Nicht-Tragen einer Mund-Nasen-Masken zu erfragen.
- … Ladeninhaber etc. berechtigt oder verpflichtet wären, sich Atteste oder andere nachweise vorlegen zu lassen.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Bitte schulen Sie Ihre Mitarbeiter!
Ich bin es leid, immer wieder belästigt zu werden, denn:
- Ich trage keine Maske.
- Ich muss keine Maske tragen, für mich gilt ein Ausnahme-Tatbestand.
- Sie dürfen mich nicht nach den Gründen, die Maske nicht zu tragen, fragen, da dies bereits diskriminierend nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre.
- Ich muss Ihnen aus Datenschutzgründen keine Bescheinigungen etc. vorlegen.
- Wenn Sie mich hier nicht einkaufen lassen, mich rauswerfen und/oder mir ein Hausverbot erteilen, werde ich Sie auf Entschädigungszahlung und Unterlassung/Beseitigung nach dem AGG und/oder nach § 1004 BGB i. V.m. Art 2 Absatz 2 i. V.m. Art 1 Absatz 2 GG (Grundgesetz) in Anspruch nehmen.
- Wenn Sie mich zwingen, eine Maske zu tragen, werde ich eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen.
Ich erwarte von Ihnen umgehend mindestens eine Entschuldigung - wenn Sie mich als Kunde nicht verlieren wollen.
Beim nächsten Einkauf erwarte ich geschulte und freundliche Mitarbeiter, die mich nicht auffordern, ein Attest vorzuzeigen.
Kunden Hausverbot zu erteilen - jeder Einzelhändler hat das Recht dazu. Einzelhändler haben auch das Recht, einen Kunden nicht zu bedienen! Das sollten Sie wissen!
Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln. Welcher Zacken bricht Ihnen aus der Krone, wenn Sie berechtigt sind ohne Maske unterwegs zu sein, dem Sicherheitspersonal die Bestätigung kurz zu zeigen?
Es hätte bestimmt nicht so lange gedauert, wie die Zeit die Sie mit dem Diskutieren verbracht und die Leute von der Arbeit abgehalten haben.
Der Inhaber kann selber entscheiden ob er sie reinlässt oder nicht.
Auch mit Attest würde ich sie nicht reinlassen.
Ich muss bei den Äußerungen der Kommentatoren zum größten widersprechen. Einzelhändler haben nur Eingeschränktes Hausrecht und dürfen sie nur bei Diebstahl, Beleidigungen gegenüber dem Personal oder sonstige Störungen aussprechen. Aber nicht so wie es Besitzer von Clubs und Diskotheken, indem sie nach Gusto entscheiden dürfen, wer rein darf und wer draußen bleiben muss.
Hier nochmal zum nachlesen:
https://www.ferner-alsdorf.de/hausverbot-im-supermarkt/