710 Views | 18.06.2015 | 19:04 Uhr
geschrieben von Jana Möhlen

REWE Markt GmbH (Köln)

Beschwede über Verkäuferin

Als ich vor einem Monat bei unserem rewe Markt in Duisburg Walsum war, haben mein Freund und ich mitbekommen wie eine Verkäuferin mit ihrer Kollegin über die kunden Lautstark gelästert haben und als wir sie dann drauf angesprochen haben, meinte sie nur "bitte verlassen Sie den Laden, sie haben Hausverbot"

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Meine Forderung an REWE Markt GmbH: Bitte das Hausverbot aufheben lassen


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


19.06.2015 | 00:08
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Wurde das Hausverbot im Beisein von Zeugen und / oder schriftlich oder im Beisein einer Amtsperson ausgesprochen? Wenn nicht, besteht keine Notwendigkeit, dem Folge zu leisten.
Insbesondere, wenn Ihre Personaliern nicht einmal erfasst wurde.

05.11.2015 | 13:05
von Tom K. | Regelverstoß melden
Entscheidend ist nicht die Anwesenheit von Zeugen oder einer Amtsperson, die schriftliche Ausformulierung des Hausverbotes oder die Feststellung der Personalien. Entscheidend ist, ob die Verkäuferin Inhaberin des Hausrechts ist und somit ein wirksames Hausverbot aussprechen kann.



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