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Bereits im Oktober 2015 habe ich eine Beschwerde gegen die Barmer GEK bei Ihnen ins Netz gestellt. Die Barmer GEK kassiert von meiner Rente Pflichtbeiträge, fordert aber gleichzeitig auch noch Freiwilligenbeiträge von mir. Da ich diese nicht bezahle, erhalte ich von der Barmer GEK keinen Versicherungsschutz.

Ich klagte vor dem Sozialgericht Münster, was sich nicht für zuständig erklärte. Verweis an das SG Berlin. Hier bemühte sich Richterin S. mir weiß zu machen, dass die Barmer GEK völlig zu Recht handelt. Eine Beschwerde an das Landessozialgericht wurde ebenfalls zurückgewiesen und zwar mit der Begründung, dass die Barmer GEK glaubhaft machen konnte, dass sie im Recht ist.

Was sie aber glaubhaft gemacht hat, wurde mir niemals mitgeteilt, dafür aber eine Beschwerde an das Bundessozialgericht für nicht möglich erklärt. Also konnte ich mich nicht mehr wehren. Verantwortlich sind für diese Rechtsbeugung folgende Richter des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg: P., Dr. S., W.

Ich gratuliere Barmer GEK zu solchen Verbündeten!

Fakt ist: Ich bin 69 Jahre alt und werde bestraft, weil ich im Jahre 2011 Rentner geworden bin und seit dieser Zeit die Barmer GEK mich als Mitglied abgelehnt hat, dann aber in 2013 mich als Pflichtmitglied erklärt, von der Rente die Beiträge kassiert, aber dennoch zusätzlich noch Freiwilligenbeiträge kassieren will und mich weder kranken- noch pflegeversichert.

Ich frage mich, ob Deutschland eine Bananenrepublik ist und die o. g. Richter auf der Gehaltsliste der Barmer GEK stehen?





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