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Meinen Vertrag bei easybell habe ich diese Woche zum Ende März 2019 gekündigt. Da easybell dafür bekannt ist, gerne mal Beträge unberechtigt abzubuchen (siehe Beschwerde-Nr.: 112021, 177376), habe ich auch die Einzugsermächtigung widerrufen. Gleichzeitig bezahlte ich die Rechnung für den laufenden Monat sowie für den kommenden Monat, also bis zum Vertragsende vollständig (dies waren konkret 87,00 Euro plus 34,95 Euro für März).

Soweit, so gut - würde man als Kunde normalerweise denken. Nicht im Falle von easybell! Als ich Rechnungen im Voraus bezahlte, fragte ein easybell-Mitarbeiter namens S. R. wörtlich, "stammt das Geld aus einem Bankraub oder warum wollen Sie es unbedingt loswerden? ". Naja, vielleicht sind bei manchen Unternehmen solche Anmerkungen normal, wenn man als Kunde einen ausländisch klingenden Namen hat. Jedenfalls erscheint mir so eine Einstellung ziemlich unseriös.

Dass ein Unternehmen in so seinem Fall aber ankündigt, den unter Angabe der Kundennummer überwiesenen Betrag nicht akzeptieren zu wollen (!), ist aber schon abenteuerlich.

easybell will die Zahlung irgendwann zurücküberweisen, um den gleichen Betrag trotz der widerrufenen Einzugsermächtigung demnächst rechtswidrigerweise doch abzubuchen.

Allen Ernstes beruft sich ein Mitarbeiter namens S. R. darauf, dass eine für die nächste Woche, also nach dem 11. Februar 2019 geplante Lastschrift nicht gestoppt werden kann. Obwohl die einschlägige Einzugsermächtigung vier Tage vorher widerrufen wurde! Dass ein Unternehmen bewusst unberechtigt Beträge von einem wildfremden Konto abbucht, überschreitet schon eine gewisse Grenze und wirft Fragen auch in strafrechtlicher Hinsicht auf. Da die Vertragsentgelte bezahlt worden sind, könnte in so einem Fall auch von Abzocke die Rede sein.

Ich persönlich denke nur an Vernunft, Seriosität, Korrektheit - diese Eigenschaften treffen m. E. auf easybell in so einem Fall sicherlich nicht zu.





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