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Am Sonntag, den 05.05.2019, gegen 12:00 Uhr habe ich bei der Autovermietung Sixt einen Ford-Transporter gemietet und ihn am Abend desselben Tages an der gleichen Stelle, wo er vorher geparkt war, abgestellt und den Schlüssel in den dafür vorgesehenen Safe eingeworfen. Die Vermietungsstation war zu dem Zeitpunkt geschlossen.

Am 08.05.2019 erhielt ich zunächst per E-Mail die Mitteilung, dass am Fahrzeug ein Schaden festgestellt wurden und ich eine Stellungnahme hierzu abgeben solle. Der Schaden ist der Bruch von Glas am Seitenblinker am Außenspiegel der Fahrerseite.

Der Schaden wurde nicht von mir verursacht, sondern muss in der Nacht von Sonntag auf Montag, nachdem ich den Mietwagen geparkt und den Schlüssel in den dafür vorgesehen Rückgabe-Safe eingeworfen habe, in geparktem Zustand durch ein vorbeifahrendes Auto entstanden sein. Da ich als Fahrer links im Wagen sitze, ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Schaden am linken Spiegel entsteht, ohne dass ich es merke. Es gibt auch eine Zeugin, die während der gesamten Nutzung des Mietwagens dabei war und bestätigen kann, dass es keinerlei Zwischenfälle gab.

Nach Prüfung meiner Stellungnahme hat Sixt mich am 27.05.2019 zu einer Zahlung von 153,03 Euro aufgefordert. Aufgrund meiner Rückmeldung habe Sixt den gesamten Vorgang noch einmal gründlich geprüft. Sixt müsse diese Beschädigung weiterhin meiner Anmietung zuordnen und möchte mir diese Entscheidung auch nachvollziehbar begründen. Der Schaden wurde am Ende meiner Mietzeit durch die Rückgabestation festgestellt und dokumentiert.

Mit der Fahrzeugübernahme übergebe Sixt stets eine Unterlage (Mietvertrag, Übergabeprotokoll oder Parkplatzkarte), auf der alle gegebenenfalls am Fahrzeug befindlichen Beschädigungen aufgeführt sind. Ich sei, auch in meinem eigenen Interesse, angehalten, den Fahrzeugzustand bei Übernahme für mich selbst zu überprüfen. Sixt liegen keine Einwände zum dokumentierten Zustand bei der Übernahme vor. Darauf, dass der Schaden vermutlich während des Parkens nach Rückgabe des Schlüssels passiert ist, geht Sixt nicht ein.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Zahlungsaufforderung zu Unrecht ergangen ist und bitte Sie, diese aufzuheben. Ich sende heute, am 29.05.2019, auch einen schriftlichen Widerspruch gegen Haftung wegen unverschuldeter Schäden am Mietwagen an Sixt.





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