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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe einen Stromliefervertrag vom 1.7.2018 bis 30.6.2019 bei ihnen abgeschlossen mit einem Sofortbonus und einem Treuebonus.

In ihren E-Mails vom 20.8. und 22.8. haben sie mir mitgeteilt, dass mir der Bonus i. H.v. 15% (312,83€) aufgrund einer angeblichen Photovoltaikanlage nicht zusteht.

Der von meiner Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird vollständig in das öffentliche Netz eingespeist. Somit liegen zwei physikalisch getrennte elektrische Einrichtungen (Hausstromnetz und Photovoltaikanlage) vor. Dadurch ist sichergestellt, dass die Stromabnahmestelle, auf die der Vertrag sich bezieht, ausschließlich privat genutzt wird.

Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OK Köln (AZ: 6 U 132/16) haben geurteilt, dass Einschränkungen in den AGBs unzulässig sind und daher ist es auch nicht zulässig, den Neukundenbonus zu verwehren. Zudem haben deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen bestätigt, dass es sich bei Photovoltaikanlagen nicht um ein Gewerbe handelt, wenn kein planmäßiger Geschäftsbetrieb (wie in meinem Fall) vorliegt. Ich erwarte die korrigierte Stromabrechnung und die Überweisung meines Guthabens bis zum 09.09.2019, in Höhe von 312,83€

Mit freundlichen Grüßen

G. Heidrich





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