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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18.10.2019 habe ich bei Media Markt Braunschweig einen Kühlschrank Bosch KGV39VL33 gekauft. Als ich den Kühlschrank ausgepackt habe, sahen wir, dass der Kühlschrank zwei Beulen hat und am Griff einen Mangel.
Aufgrund der Mängel / Beulen, welche mich sehr stören (genau im Sichtbaren Bereich – siehe Foto) und dem Mangel am Griff (siehe Foto), möchte ich den Kühlschrank so nicht nutzen. Das Erscheinungsbild wird durch die Beulen stark beeinträchtigt. Zudem hat der Griff noch einen Mangel.

Als ich am 18.10.2019 den Kühlschrank in Braunschweig bei Media Markt reklamieren wollte, da ich Ihn auch dort gekauft habe - verwies die Dame mich an den Kundenservice und nahm meine Reklamation nicht an. Der Online Kundenservice, leitete jedoch meine Reklamation an Media Markt in Braunschweig weiter und teilte mir mit, dass der Media Markt in Braunschweig dafür zuständig ist. Es sollte ein kostenfreier Austausch erfolgen. Bis Media Markt Braunschweig die Reklamation bearbeitet hat, mussten diverse Anrufe / E-Mails an das Unternehmen erfolgen - bis dann am 30.10.2019 der Kühlschrank auf meinen Namen erneut bestellt wurden ist.

Am 07.11.2019 habe ich dann endlich ein Anruf bekommen, dass der Kühlschrank kostenfrei Ausgetauscht werden soll. Als ich dann die Lieferadresse den Herrn M. (Verkaufsleiter) teilte er mir mit, dass es ja nicht gleich um die Ecke ist - daher müsste er das absprechen (ca. 40 min Autofahrt). Bis heute hat sich diesbezüglich keiner gemeldet 13.11.2019.

Als ich heute im Markt angerufen habe, um nachzufragen - wann endlich der Kühlschrank ausgetauscht wird - war das Gespräch nicht sehr angenehm, da den Herrn mein Anliegen nicht interessiert hat. Er wusste nicht, ob der Kühlschrank überhaupt im Markt ist - ich allerdings habe eine E-Mail am 06.11.2019 erhalten, dass der Kühlschrank angekommen ist. Dem Herrn war nicht bewusst, dass man als Verbraucher gebrauch vom § 437 BGB Gebrauch machen kann und ein Anrecht auf kostenfreien Austausch hat.

Eine Diskussion zwecks der Reklamation im Markt war erfolglos - man wird aufgefordert sich an den Hersteller bzw. Online Kundenservice per E-Mail oder Anruf zu wenden.

Der Kühlschrank wurde nicht in Betrieb genommen (man teilte mir mit, wenn ich den nutze, ist ein Austausch nicht möglich), er steht nutzlos in meiner Wohnung.

Ich erachte Ihr Vorgehen als nicht kundenorientiert. Ich fordere Sie daher auf, den Kühlschrank unverzüglich auszutauschen.

Ich hoffe, dass Sie dieser noch freundlich formulierten Bitte Folge leisten und ich von einer Mandatierung meines Rechtsanwaltes absehen kann.





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