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Enstroga hat mir mitgeteilt, dass mir der Neukundenbonus i. H. v. 15% aufgrund einer Photovoltaikanlage nicht zusteht.

Der von meiner Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird vollständig in das öffentliche Netz eingespeist. Somit liegen zwei physikalisch getrennte elektrische Einrichtungen (Hausstromnetz und Photovoltaikanlage) vor. Dadurch ist sichergestellt, dass die Stromabnahmestelle, auf die der Vertrag sich bezieht, ausschließlich privat genutzt wird.

Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OLG Köln (AZ: 6 U 132/16) haben geurteilt, dass Einschränkungen in den AGB unzulässig sind und daher ist es auch nicht zulässig, den Neukundenbonus zu verwehren. Zudem haben deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen bestätigt, dass es sich bei Photovoltaikanlagen nicht um ein Gewerbe handelt, wenn kein planmäßiger Geschäftsbetrieb (wie in meinem Fall) vorliegt.

Wir behalten uns rechtliche Schritte vor, falls der Bonus die nächsten Tage nicht auf unserem Konto eingeht!





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