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Meinen Vertrag über die Stromversorgung durch EWE Vertrieb GmbH habe ich fristgerecht zum 24. März 2021 gekündigt. Eine Endabrechnung ist bis zum heutigen Tag nicht erfolgt!

Am 22. April habe ich erstmals eine korrekte Abrechnung und zeitnahe Überweisung meines Guthabens angefordert. Außer einer Eingangsbestätigung habe ich nichts vom Unternehmen gehört. Daraufhin habe ich nochmals sowohl am 05. Mai, als auch am 12. Mai die entsprechende Abrechnung samt Überweisung mit Fristsetzung angemahnt. Die Reaktion ist gleich Null.

Da auch EWE Vertrieb GmbH an die gesetzliche Vorgabe nach §40 Abs. 4 EnWG gebunden ist, hätte die mir zustehende Abrechnung spätestens am 05. Mai 2021 vorliegen müssen!

Sollte auch jetzt innerhalb eine Woche keine Reaktion erfolgen sehe ich mich gezwungen den gesamten Sachverhalt meinem Anwalt zu übergeben.

P. S.: Alle relevanten Unterlagen (Vertrag, Kündigung, Kündigungsbestätigung) liegen mir selbstverständlich vor.





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