Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben die Strom- und Gasrechnung 6 Wochen nach Ende der Vertragslaufzeiten am 31.10.21 noch nicht erstellt.
Ich erwarte eine sofortige Erstellung der Abrechnungen und die Auszahlung eines möglichen Guthabens. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. Insbesondere das Einschalten der Schlichtungsstelle Energie.