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Mehrfach hab ich Ihnen mitgeteilt, pro Tag der Unterbrechung des DSL-Anschlusses ist eine Entschädigung von 10,-- € nach TKG §59 Abs. 4 zu leisten.

Durch eine Teilerstattung hat sich der Betrag auf 58,72 € verringert, bis zum 24.07.23 erwarte ich die Zahlung.

Sollte die Zahlung nicht erfolgen, werde ich das Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

Eine Vermittlung durch die Vermittlungsstelle der Bundesnetzagentur wurde durch die Telekom abgelehnt.

Wie kann sich eine marktbeherrschende TK über die bestehenden Gesetze der TK hinwegsetzen, diese ignorieren!





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