Es sind bereits über 11 Wochen seit Beendigung meines Stromvertrages (31.12.2023) vergangen.
Trotz mehrerer schriftlichen Mahnungen warte ich immer noch auf eine Schlussrechnung und Auszahlung eines Guthabens.
Am heutigen Telefonat und an Telefonaten davor erfuhr ich, dass "der Vertrag noch nicht abrechnungsfähig ist".
Ich fordere Sie letztmalig zur Erstellung der Schlussrechnung und Auszahlung des Guthabens bis 01.04.2024!
Die danach entstandenen Kosten des Rechtsweges werden Sie tragen!