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Almado (immergrün) verweigert unbegründet die Belieferung zu den genannten Koditionen trotz gültigen Stromliefervertrag vom 27.03.2013. Stattdessen versucht Almado (immergrün) mich mit erheblich schlechteren Konditionen aufzunehmen.

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Sehr geehrte Damen und Herren

Ihrer Ablehnung der Vertrags-Nr.: 21303031588 widerspreche ich hiermit und bestehe auf eine Belieferung gem. den unseres Vertrages vom 27.03.2013 vereinbarten Bedingungen. Sie haben mir ein Angebot unterbreitet und ich habe dieses angenommen. Damit ist der Vertrag gemäß Ihrem Stromliefervertrag vom 27.03.2013 rechtskräftig Zustande gekommen (s. beiliegende Auftragsbestätigung_146262. pdf).

In Ihrer E-Mail vom 23.04.2013 – 19:33 schreiben Sie: "Falls die von Stromio GmbH übermittelte Vertragsbindung unzutreffend ist, bitten wir um Nachricht." Dieser Aufforderung bin ich unverzüglich nachgekommen. Die Bedingungen gem. Ihrer AGB_V9_121213; Pt. 2 « Wirksamwerden des Vertrages, Lieferbeginn » sind damit erfüllt. Dadurch gibt es auch keinen erkennbaren Grund, dass Sie mir nun die Strombelieferung ab nächstmöglichen Termin, somit den 01.06.2013, zu den vereinbarten Konditionen gem. Vertrags-Nr. 21303031588 vom 27.03.2013 verweigern.

Ich glaube, dass Sie sich an Ihrer eigenen Aussage: « So geht es weiter » halten: Zitat: « Die Wechselformalitäten – vor allem die Abstimmung mit dem bisherigen Versorger an Ihrer Abnahmestelle sowie mit Ihrem Netzbetreiber – übernehmen wir für Sie. Anschließend kommen wir automatisch wieder auf Sie zu und informieren Sie dann auch über den genauen Lieferbeginn, die exakte Abschlagshöhe sowie die Fälligkeiten der einzelnen Abschlagsbeträge. »

Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Vertragsrücktritt um ein Missverständnis handelt und freue mich nun auf die Erfüllung. Sollten Sie den Vertrag Widererwarten nicht erfüllen wollen, so sehe ich mich leider gezwungen, die Schlichtungsstelle Energie anzurufen. Vorbehalten bleibt eine Festellungsklage und ggf. Geltendmachung von Schadensersatzansprüche durch die Nichterfüllung.

Im Falle eines Rechtsstreites ist dieses Schreiben, vergangener Schriftverkehr, Stromliefervertrag (Auftragsbestätigung vom_146262. pdf) vom 27.03.2013 und AGB's dem Gericht vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
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Nachtrag:

Wir haben einen gültigen Stromliefervertrag, der einzuhalten ist. Sollten Sie mir die Belieferung verweigern, so werde ich in jedem Falle die "Schlichtungsstelle Energie" anrufen und ggf. flankierend eine Feststellungsklage mit entsprechenden Schadenersatzansprüchen einleiten.





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