Startseite > Handel > Möbelhäuser > ROLLER > gelöste Beschwerde-Nr.: 100359
Durch ROLLER gelöste Beschwerde. | 456 Views | 29.06.2015 | 14:48 Uhr
geschrieben von Patrizia Schulz

ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)

Atembeschwerden durch Dämpfe aus neuen Schlafzimmermöbeln

Bestell-/Kundennummer: 90 63CT/ C60109

Am 23.5.2015 wurde von der Firma ROLLER GmbH & Co. KG ein Stauraumbett (06250029), zwei Nachtische (04240130 08) und Lattenroste (03600027), dazu eine Kaltschaummatratze (01110018 03) geliefert. Am 10.06.2015 lieferte das Möbelhaus Roller einen Drehtürenkleiderschrank (01940268).

SCHLAGWORTE

Ich lüfte seit Wochen ausgiebig das Zimmer aber der Geruch verschwindet nicht. Der Kleiderschrank hat am Anfang extrem chemisch gestunken.

Meine Beschwerden fingen schleichend an mit brennen Augenlidern, Trockenheit im Hals und Lippen.

Seit mehreren Tagen wird es schlimmer so das mir faßt Luft weg bleibt.

Seit es in den Atemwegen brennt, schlafe nicht mehr in meinen neuen Schlafzimmer.

Was für Stoffe für die Firma Roller verarbeitet wurden, weiss ich nicht. Ich habe alle Fenster Tag und Nacht auf und betrete mein Schlafzimmer nur noch mit Atemschutz. Ich halte mich nur kurz darin auf und trotzdem brennt es in meinem Hals und den Atemwegen. Kurz, mein Schlafzimmer ist zur Zeit unbenutzbar für mich.

Ich habe meinen Hausarzt aufgesucht, da mich diese Symptome beunruhigen. Auch habe ich einen Termin bei einem Rechtsberater gemacht, da in bei einer anderen Reklamation (kurz vorher) von Roller keine Antwort bekam. Weder schriftlich noch telefonisch.

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Sofortige Ruecknahme der Schlafzimmer Moebel und Geld zurueck


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.06.2015 | 14:48
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Schulz,

es tut uns leid, dass Sie leider so starke Beschwerden haben. Wir werden Ihre Beschwerde umgehend an die Kollegen weiterleiten und Sie bitten, Ihren Fall schnellstmöglich zu bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ROLLER-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


05.07.2015 | 07:25
von Patrizia Schulz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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