828 Views | 04.08.2015 | 22:12 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6544795

Media Markt (Ingolstadt)

Gewährleistung abgelehnt

Ich erwarb Anfang des Jahres ein Smartphone.

SCHLAGWORTE

Im Juni tauchten plötzlich sporadisch Displayprobleme auf, bis das Display komplett dunkel blieb. Von außen waren keine Displayschäden erkennbar. Das Gerät wurde gebrauchsüblich behandelt, insbesondere also weder hoher Feuchtigkeit noch hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt.

Das Gerät wurde von Media Markt in eine Werkstatt geschickt, um ein Gutachten erstellen zu lassen. Eine Gewährleistungsfall wurde laut Mediamarkt durch die Werkstatt verneint. Mir wurde angeboten, das Display für 200 Euro reparieren zu lassen. Für das Gutachten wurden mir 20,-- Euro in Rechnung gestellt, obwohl im Gutachten keinerlei Details zu möglichen Fehlerursachen angegeben waren.

Der mich betreuende Media-Markt-Mitarbeiter teilte mir mit, dass bei Displayschäden grundsätzlich jede Gewährleistung abgelehnt werde, da hier immer von einer Fehlerverursachung durch den Kunden ausgegangen werde.

Das Gerät wurde dann in eine zweite Werkstatt geschickt, um zu überprüfen, ob eine kostengünstige Reparatur möglich ist.

Ich habe den Marktleiter auf die Beweislast seitens des Verkäufers innerhalb der ersten 6 Monate angesprochen, und gefragt ob die Werkstatt zur Begutachtung das Gerät überhaupt geöffnet habe. Er sagte, dass er das nicht wüsste und es für Media Markt leider nicht möglich sei, detaillierte Gutachten der Werkstätten zu erhalten.

Detaillierte Gutachten, welche die Fehlerverursachung durch den Kunden belegen, würden nur bei Gerichtsverfahren angefertigt werden. Von rechtlichen Schritten hat mir der Marktleiter allerdings abgeraten, da solche Prozesse erfahrungsgemäß sehr langwierig seien, teuer wären und sich daher in den seltensten Fällen lohnen würden.

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Meine Forderung an Media Markt: Gewährleistung oder Freigabe des Gutachtens mit Begründung der Gewährleistungsablehnung.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


05.08.2015 | 09:38
von ReclaBoxler-4378195 | Regelverstoß melden
Das ist typisch MediaMarkt, weswegen ich dort keine Elektroartikel mehr kaufe. Da sind viele Onlinehändler günstiger und kulanter. Die bestehen auch auf 3-malige Nachbesserung (wenn sie das mal tun), obwohl laut BGB der Käufer nur 2-mal das akzeptieren muss. Wenn Rechtsschutz vorhanden, auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Leider kann so ein Prozess locker auch mal 5 Jahre dauern (Danke Deutschland!), aber glaube kaum, dass die das durchziehen werden.

10.09.2015 | 14:08
von Michael Knoll / skype: nicht.a... | Regelverstoß melden


15.09.2015 | 22:16
von ReclaBoxler-6544795 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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