Durch SEG Hausgeräte gelöste Beschwerde. | 534 Views | 13.09.2015 | 18:45 Uhr
geschrieben von Marion Graebe

SEG Hausgeräte GmbH (München)

Siemens SX66M055 Defekte Heizung nach 3,5 Jahren (Fehler E:09)

Bestell-/Kundennummer: BE269987

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

eigentlich hatte ich mich ja schon total frustriert darauf eingestellt eine neue Spülmaschine anzuschaffen, allerdings habe ich nun hier in den verschiedensten Berichten gelesen, dass ich mit meinem Unverständnis bezüglich der Haltbarkeit meiner Siemens Spülmaschine nicht alleine bin.

Es sind alleine auf diesem Portal etliche Berichte vorhanden, die meinen Erfahrungen nahezu 1:1 entsprechen. Man könnte fast glauben, das es sich bei den defekten Heizungspumpen, welche scheinbar regelmäßig kurz nach Ablauf der Gewährleistung mit dem Fehlercode E:09 kaputt gehen, um einen gewollten Fehler handelt.

Aber von Anfang an:

Im April 2012 haben wir uns eine neue Küche mit Markengeräten von Siemens gekauft. Jetzt, am 10. August 2015, hat unsere Spülmaschine SX66M055 (Neupreis lag um 550,- €) nach Benutzung die Fehlermeldung E09 angezeigt. Ich konnte zunächst mit der Meldung nichts anfangen. Merkte aber, dass das Geschirr nicht richtig trocken wurde. Ein Blick ins Internet ergab: Heizungspumpe defekt.

Am 11.08.2015 habe ich die die Hotline von Siemens angerufen und mitgeteilt, welche Fehlermeldung die Maschine anzeigt und dass dies ja wohl auf eine defekte Heizungspumpe hinweist. Da die Maschine noch nicht so alt war, und augenscheinlich doch ein erheblicher Schaden entstanden war, fragte ich, ob die Firma Siemens die Reparatur auf Kulanz durchführen könnte.

Die Dame am Telefon erklärte mir, dass könne sie nicht entscheiden. Eine solche Entscheidung würde durch den Werkskundendienst vor Ort entschieden. Dieses habe ich dann so hingenommen und wir haben einen Termin vereinbart.

Dieser Termin fand am 17.08.2015 statt. Der Techniker kam und breitete sein "Werkzeug" aus (Es handelte sich um ein Laptop und ein Diagnosegerät). Er öffnete die Frontklappe der Maschine auf und drückte auf ein paar Knöpfen rum. Es erschien die bekannte Fehlermeldung E:09, welche ich ja auch bei der Hotline schon angegeben hatte. Weitere Arbeitsschritte der anschließend berechnenten "Überprüfung" konnte ich nicht feststellen.

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Ich fragte ihn nun auch nach einer Kulanzregelung aufgrund des Alters der Maschine. Der Techniker tippte unendlich viele Daten in seinen mitgebrachten Laptop und erklärte mir, dass der Preis 339,- € inkl. Mehrwertsteuer sei. Als Kulanz bot er eine Reduzierung diese Betrages um 75,- € an. Die Reparatur reduzierte sich somt auf 249,- € Euro.

Zugleich präsentierte er mir eine Rechnung für Anfahrt und Diagnose von 79,- €. Die Dame am Telefon sagte übrigens nicht, dass die Überprüfung kostenpflichtig sei. Somit waren wir wieder bei 343,- €.

Ich wollte nicht, dass er die Heizung sofort austauscht, sondern ich wollte mich noch mit meinem Mann besprechen.

Das Beste kam aber jetzt: Der Kundendienstmonteur versuchte nun mir doch tatsächlich einen zusätzlichen Versicherungsvertrag über eine Garantieverlängerung meiner übrigen Siemens-Geräte aufzuschwatzen. Es sei ja schließlich möglich, dass alle nach und nach kaputt gehen könnten. WAHNSINN!

Baut Siemens die Geräte so, dass sie alle kurz nach der regulären Gewährleistungszeit defekt sind? Dann kann man ja mit einem Vertrag über eine verlängerte Garantiezeit auch richtig Geld machen.

Ich bin momentan so richtig frustriert und spüle meine Sachen zur Zeit mit der Hand.

Ich gedenke, in nächster Zeit meine Geräte durch Billig-Geräte zu ersetzen, dann tut es auch nicht so weh, wenn sie kaputt gehen. Warum sollte man Siemensgeräte kaufen? Einen günstigen Geschirrspüler bekommt man ja bereits für 260 Euro. Dann habe ich wieder zwei Jahre Garantie. Das ist dann immer noch günstiger als eine Reparatur nach drei Jahren.

Mit freundlichen Grüßen,

Marion Graebe

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Kommentare und Trackbacks (1)


13.09.2015 | 21:58
von Marion Graebe gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


13.09.2015 | 21:58
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