Mindfactory AG (Wilhelmshaven)
Gewährleistungspflicht bei Defekt wird nicht nachgegangen
Ich erwarb bei Mindfactory ein Mainboard. Nach ca. 4 Monaten erlag ein Spannungsregler dem Hitzetod. Mindfactory weigert sich das Board auszutauschen mit der Begründung, dass Mindfactory keine Gewährleistungspflicht bei Produktionsfehlern zu leisten habe:
"Hersteller- bzw. Produktionsfehler können nur über den Hersteller reklamiert werden, da dieser die Garantie trägt und für diese Schäden zuständig ist. Es handelt sich dann nicht um einen Gewährleistungfall, sondern um einen Garantiefall. "
Dies ist in meinen Augen völliger Unsinn, da das Gewährleistungsrecht den Verbraucher genau vor solchen Fällen schützen soll.
Da der Defekt innerhalb der ersten 6 Monaten auftrat, liegt die Beweislast bei Mindfactory. Auf Nachfrage eines QS Protokolls des Boards, welches unter Umständen Mindfactory entlasten könnte wurde zugegeben, dass diese Daten nicht verfügbar sind. Die Beweisführung seitens Mindfactory lautet:
"Wir hatten Ihnen zuvor einen unbeschädigten Artikel übersendet.
Somit kann die Ware nur in Ihrem Verantwortungsbereich beschädigt worden sein. "
Zusammengefasst: Da die Ware unbeschädigt geliefert wurde, ist bewiesen, dass die Ware bei Lieferung keinen Mangel aufwies. Bei aller Liebe, aber hier wird man als Kunde schlicht für dumm verkauft. Im nachhinein spricht das Netz gegenüber Mindfactory eine deutliche Sprache, leider war die preisliche Verlockung zu groß.
Wiedermal gilt: Wer billig kauft, kauft 2mal.
18.11.2015 | 11:11
Abteilung: Kundenservice
Hallo Herr Baumann,
die Aussage ist rechtlich korrekt, warum Sie sich jedoch beschweren ist nicht verständlich. Ihr Mainboard wurde doch zur Reparatur bzw. zum Austauch an den Hersteller weitergeleitet.
Wenn das Board nach 4 Monaten anfängt zu rauchen, weil die Spannungswandler defekt sind, kann das auch bei diesem Modell an einer unzulässigen zu hohen Übertaktung liegen. Wenn das nicht der Fall war, ist der Hersteller in der Pflicht nachzubessern. Dennoch macht eine Beschwerde noch keinen Sinn, weil das Ergebnis der Prüfung noch nicht feststeht.
Bitte haben Sie etwas Geduld.
Wie schon zum x-ten mal geschrieben ist es für mich als Käufer uninteressant was der Hersteller zu tun oder zu lassen hat. Sie als Verkäufer sind mein Ansprechpartner und Sie als Verkäufer sind verantwortlich das eine Reparatur/Austausch innerhalb meiner angemessen gesetzten Frist von 3 Wochen erfolgt.
Da bei ca. 80€ Streitwert eine gerichtliche Auseinandersetzung unrentabel erscheint, kann ich zumindest durch meine öffentliche Beschwerde darauf aufmerksam machen, dass die Mindfactory AG nicht nur einen unfassbar miesen Reklamationsservice bietet, sondern sich auch gegen geltendes deutsches Recht wiedersetzt.
Und Sie dürfen sich auch sicher sein, unabhängig davon wie dieser Vorgang ausgeht, dass der komplette Mailverkehr veröffentlicht wird. Mit einem Verbraucherschutzverein stehe ich diesbezüglich schon in Kontakt.
Sobald das Geld eingetroffen ist, wird die Beschwerde als gelöst markiert.