Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 369 Views | 25.04.2016 | 08:15 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1163317

primastrom GmbH (Berlin)

Kündigung wird nicht bearbeitet

Bestell-/Kundennummer: 7890047526

Wir sind am 31.01.2016 umgezogen und haben fristgerecht von unserem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht, da wir in der neuen Wohnung bei der Stromversorgung abhängig von unserem Vermieter sind und damit keinen Einfluss haben. Primastrom erkennt das einfach nicht an. Wir haben etliche Male den neuen Mietvertrag und andere Schreiben geschickt. Die Reaktion? Weitere Abbuchungen und Mahnungen.

SCHLAGWORTE

Dann die Hotline. Keiner kennt die AGBs. Beim x-ten Anruf sagte mir jemand, dass wir natürlich Recht haben und nächste Woche unsere Abrechnung kommt. Nächsten Tag kommt wieder Post mit irgendwelchem Forderungen. Wieder ein Anruf bei der Hotline. Der Sachbearbeiter kam mir gleich patzig, dass das alles in Ordnung ist und er nichts von seinem Kollegen weiß und ich die AGBs nicht richtig verstehen würde.

Wenn die nächsten Tage keine korrekte Abrechnung kommt, hoffe ich, dass der Staatsanwalt die AGBs so deutet, wie sie da stehen. Soll der sich darum kümmern, wenn Primastrom das nicht macht. Ich kann nur jeden von diesem Unternehmen abraten.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Kündigung und Abrechnung zum 31.01.2016.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.05.2016 | 15:32
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte/r Reclaboxler/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zufriedene Kunden liegen uns sehr am Herzen. Wir haben Ihre Beschwerde daher mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall noch einmal umfassend geprüft.

Bitte beachten Sie, dass ein Umzug während der Mindestvertragslaufzeit keinen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt. Ein Umzug berechtigt nur dann zur sofortigen Kündigung, wenn das Lieferhindernis in die Sphäre des Lieferanten fällt. Eine bereits bestehende vertragliche Bindung am neuen Standort wie in Ihrem Fall hat hingegen nicht der Lieferant zu vertreten und stellt daher auch keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Ihr Vertrag hat noch eine Mindestlaufzeit bis zum 19.01.2017. Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen sind Sie also grundsätzlich verpflichtet, die vereinbarten monatlichen Grundgebühren bis zum 19.01.2017 zu leisten.

Selbstverständlich möchten wir uns aber für die verzögerte Bearbeitung Ihres Umzugs entschuldigen. Zudem haben wir uns in Anbetracht der Gesamtumstände entschlossen, Ihnen aus Kulanz ein Vergleichsangebot zu unterbreiten und gegen eine angemessene Abschlagssumme den Vertrag sofort zu beenden. Das Angebot wird Sie in den nächsten Tagen per Post erreichen. Etwaige vorherige Schreiben können Sie insofern als gegenstandslos betrachten.

Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir die Angelegenheit damit einvernehmlich beenden können, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


25.04.2016 | 11:39
von ReclaBoxler-9433196 | Regelverstoß melden
Standard bei PrimaStrom.
Ich wünsche gute Nerven!

09.08.2016 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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