primamobile GmbH (Berlin)
Primamobile zieht Klage zurück! AG Bonn
Diese Information ist sicher auch für andere Geschädigte o. g. Unternehmens von Interesse.
Dies insbesondere dann, wenn sie aufgrund nicht kompletter Lieferleistungen, falscher Abrechnungen o. ä. Ihren 24-Monatsvertrag mit einer vorgeschalteten 3-monatigen sogen. Testzeit kündigen wollen. Dies aber von primamobile abgelehnt wird, da die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Stellen Sie daraufhin trotzdem Ihre Zahlungen ein, werden Sie i. d.R. von der beauftragten Kanzlei ADVOVOX, Berlin möglicherweise auch mit überhöhten und falschen Gesamtforderungen in Form eines Mahnbescheides und bei Widerspruch mit einer Klage (wie in diesem Fall) beglückt.
Dies war auch in meinem Fall so.
primamobile nahm nunmehr sang- und klanglos seine Klage auf Zahlung angeblich offener Forderungen bis zur Leistungseinstellung seitens primamobile und weiter geltend gemachten Schadenersatz bis zum Ablauf der Mindestvertragszeit (hier 24 Monate nach 3-monatiger kostenloser Testzeit) zurück.
Die Begründung des Gerichts (AG Bonn) zur Empfehlung der Klagerücknahme hierzu:
"Das Gericht sieht in der Konstruktion, eine 24 Monate Mindestlaufzeit vorzusehen, und dieser Laufzeit einen Zeitraum von 3 Monaten voranzustellen, in dem bi 4 Wochen vor Ablauf gekündigt werden kann, einen Verstoß gegen § 309 Nr. 9 BGB. " Der Vertrag sei damit insgesamt ohne Mindestlaufzeit abgeschlossen worden und konnte daher von jeder Vertragspartei jederzeit gekündigt werden. Demzufolge sei die Klägerin nicht berechtigt weitere Leistungen nach der Kündigung und darüberhinaus Schadenersatz bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu verlangen.
Das Gericht rät der Klägerin vor diesem Hintergrund zur Klagerücknahme.
Dieser dringenden Empfehlung kam die Klägerin am 11.5.16 nach.
O. g. Begründung des Gerichts dürfte also auch für all die Fälle interessant sein, wo primamobil den verspäteten Eingang der Kündigung behauptet oder diese tatsächlich auch verspätet war bzw. ist.