808 Views | 03.07.2016 | 13:48 Uhr
geschrieben von Tim Kramkowski

Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)

Versuchter Betrug, Abzocke, Verweigerung der Gewährleistung

Bestell-/Kundennummer: Rechnung 1115224, Rechnung 1115219 , Rechnung 8700037

Februar 2016 2 Handys bei Otto bestellt, umgehend per Rechnung bezahlt. Leider funktionieren beide Mobiltelefone nicht oder nicht richtig. Wlan schaltet sich ständig aus, handy startet immer wieder neu, Akku bereits nach wenigen Stunden trotz Stromsparmodus leer. Kaufpreis 125 sowie 130 Euro

SCHLAGWORTE

Reklamation an Otto, plötzlich wurde das Kundenkonto eingeschränkt. Bestellungen trotz einwandfreier Schufa und immer pünktlich gezahlter Rechnungen nur noch per Vorauskasse möglich. Beanstandungen bleiben ohne Antwort. Einschreiben an Otto ebenfalls ohne Antwort, stattdessen werden 10 Euro Mahngebühren erhoben.

Telefonisch wird mitgeteilt, man solle die Handys zurückschicken und dann neue per Vorauskasse bestellen. Dann würde eine Gutschrift auf dem Kundenkonto erfolgen. Das ist nicht der gesetzliche Sinn von Gewährleistung und Garantie.

Handys wurden mittlerweile retourniert, eine Gutschrift lässt auf sich warten. Antwort seitens Otto gibt es ebenfalls nicht.

Im November 2015 einen Staubsauger bestellt. Bereits bei Lieferung wurde die kaputte Staubsaugerdüse beanstandet und um Nachbesserung / Austausch / Ersatz gebeten. Auch hier telefonisch von Otto mitgeteilt, man solle den Staubsauger zurückschicken, einen neuen per Vorauskasse bestellen, dann würde eine Gutschrift erfolgen. /Kaufpreis ca 440 Euro, per Ratenzahlung. Wir haben zwei Hunde im Haushalt und können nicht wochenlang auf einen Ersatz warten.

Einschreiben an Otto sowie Aufforderung zur Nachbesserung / Gewährleistung blieben bis heute reaktionslos.

Einzig Mahngebühren vom 3.6. über 7 Euro und 30.6. über 10 Euro ohne auch nur eine erhaltene Mahnung werden erhoben.

Wir haben Otto nun aufgefordert für Nachbesserung zu sorgen und die Gutschrift über beide Mobiltelefone auf dem Kundenkonto zu veranlassen, da so lange dies nicht erfolgt, keine weiteren Zahlungen mehr geleistet werden.

Sollte keine Nachbesserung erfolgen, wird es eine Kaufpreisminderung von mind. 50 % geben.

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Meine Forderung an Otto (GmbH & Co KG): Gutschrift der retournierten Handys, Gewährleistung/Nachbesserung, Storno der Mahngebühren, Entschädigung


 
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