Von ROLLER beantwortete Beschwerde. | 517 Views | 23.09.2016 | 11:46 Uhr
geschrieben von Andreas Behrensw

ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)

Keine Ware am Abholtermin

Bestell-/Kundennummer: 9038GL

Boxspringbett online verfügbar, im Markt ist aber keins!

Boxspringbett am 03.09.2016 online gekauft, da es online im Markt verfügbar ist und als Geburtstagsgeschenk für meine Frau als Überaschung gedacht war.

SCHLAGWORTE

Abholschein am 4.09. per E-Mail bekommen für den 5.09.2016.

80 km gefahren da es ja Sofort Verfügbar ist, dann im Markt: kein Bett verfügbar und noch besser es wird von dem Verkäufer storniert obwohl ich es nicht stornieren wollte. Werde telefonisch mit Online -Shop verbunden dort heißt es suchen sie sich doch ein anderes aus.

Ich habe gesagt ich gehe zum Anwalt! Interessiert niemanden, machen Sie doch.

Zu Hause angekommen und auf der Hompage steht "mein Bett ist im Markt verfügbar"?

Auch zwei Tage später noch.

Selbst durch EHI wird kein Kompromiss erreicht. Roller blockt und wiegelt ab.

Den Mitarbeitern sind von den Vorgesetzten die Hände gebunden! Kein Preisnachlaß!

Nach langen hin und her immer noch kein Erfolg.

EHI wird nochmal eingeschaltet und erreichen kein Kompromiss.

Nach dem ich nicht locker gelassen habe wurde mir am 19.09. per Mail mitgeteilt ich könne mein Bett ab den 21.9. im Markt abholen.

Nach fast drei Wochen ohne Bett (da wir unser am 5.9. abgebaut und weggegeben hatten)

und auf einer Matratze auf den Boden geschlafen, das Bett selber abgeholt sonst hätte es noch 7 Tage gedauert mit Spedition, eventuell länger!

Aus kalkulatorischen Gründen keine Wiedergutmachung, nicht einmal für vergebens gefahrenen km. Kundenzufriedenheit ist uninteressant.

Eindeutig Lieferverzug von Roller.

Ich hätte zurücktreten sollen und Ersatz beschaffen können. Die Preisdifferenz hätte Roller übernehmen müssen, genauso wie 0,30€ für vergebens gefahrenen km und die Anwaltskosten.

Aber aus kalkulatorischen Gründen nicht möglich!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Fahrkosten Erstattung und für 3wochen ohne Bett eine Wiedergutmachung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.09.2016 | 11:46
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

es tut uns leid, dass es bei Ihrer Bestellung zu solchen Problem gekommen ist. Wir werden Ihre Kritik an die entsprechende Stelle weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ROLLER-Kundenservice

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (5)


26.09.2016 | 17:21
von Andreas Behrensw noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Kritik weiterleiten?
Die entsprechenden Stellen sagen aus kalkulatorischen Gründen nichts möglich!
Ich habe bereits mehrere mal telefoniert und E-Mail Kontakt gehabt, bei Roller gibt es nur die Worte: Aus Kalkulatorischen Gründen nichts möglich"
Wenn bei Roller richtig kalkuliert würde gäbe es garkeine Probleme!
Ich erwarte immer noch eine Wiedergutmachung da ich nicht sofort storniert und den Anwalt frei Hand gegeben hatte.


03.10.2016 | 19:08
von Andreas Behrensw noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider Antwortet Roller bei unzufriedenen Kunden nur mit vordefinierten Antworten und wartet bis diese sich nicht mehr melden (tot schweigen)
Ein einlenken und Fehler einzugestehen ist wohl nicht die Firmenpolitik.
Mein Gedanke ist "Warscheinlich bekommt jeder in den Höheren Positionen ein Bonus für erfolgreich abgewiegelten Kunden"
Vorgesetzte sind komischerweise nie erreichbar!
Ich warte weiter auf eine Wiedergutmachung und Kostenerstattung!
Problem nicht gelöst!


11.10.2016 | 07:04
von Andreas Behrensw noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Roller antwortet nicht!
Firmenpolitik:
Der unzufriedene Kunden gibt irgendwann auf!
Reclamationen nicht beachten!

Ich habe jetzt der Verbraucherschutz informiert, hätte ich gleich machen sollen!


25.10.2016 | 07:33
von Andreas Behrensw noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Roller Antwortet nicht mehr und hofft wohl das ich es einfach vergessen werde. Keine Kulanz, oder Wiedergutmachung von Roller!
Werde weiter warten auf Vergütung für den Ärger und Benzin/Fahrtkosten und Zeit Aufwand.
Problem nicht gelöst!


17.11.2016 | 18:52
von Andreas Behrensw noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion mehr von Roller.
Es gibt keine Anzeichen für eine Wiedergutmachung.
Traurige Geschäftspolitik!




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