Durch primacall gelöste Beschwerde. | 329 Views | 19.10.2016 | 13:16 Uhr
geschrieben von Björn Leffler

primacall GmbH (Berlin)

Mahnung auf nicht gezahlte Mahngebühren trotz gezahlter Rechnung

Bestell-/Kundennummer: 8980742339

Ich bin seit über zwei Jahren Kunde bei Primacall. Bis auf gewisse Anfangsschwierigkeiten beim Einrichten des Anschlußes und bereits eingezogener Grundgebühren hat es bis zum jetzigen Zeitpunkt ohne Auffälligkeiten funktioniert. Ich überweise seither meine Rechnung da ich der Fa. Primacall, aufgrund des unberechtigtem Einzuges trotz einer Email an die entsprechende Abteilung und dem Hinweis über die Fehlfunktion des Anschlußes beim Einrichten, die Einzugsermächtigung wieder entziehen musste.

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Jetzt habe ich die Rechnung für August versehentlich einen Tag zu spät überwiesen (siehe Primacall_Überweisungsnachweis). Und bekomme daraufhin eine Mahnung über die nicht gezahlten Mahngebühren (siehe Primacall_Mahnung).

Ich habe mich dann per Mail an die Fa. Primacall gewandt, natürlich mit Überweisungnachweis (siehe Primacall_Email) und daraufhin leider keine Antwort erhalten.

Stattdessen bekomme ich jetzt die letzte Mahnung.

Jetzt einmal ein paar Punkte die die Fa. Primacall scheinbar nicht richtig weiß. "Die Zahlungsfrist für Rechnungen ist gesetzlich über § 286 BGB geregelt. Rechnungen sind mehr oder weniger sofort fällig. Nach dem § 286 III BGB müssen Rechnungen innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem bezeichneten Fälligkeitsdatum bezahlt werden. " Man kann diese Frist natürlich in Absprache mit dem Kunden anpassen. Das macht die Fa. Primacall auch auf ihrer Rechnung indem Sie einfach sieben Tage als Zeitraum angeben. Nur leiden steht in den AGB´s der Firma weiterhin 6 Wochen (siehe Primacall_AGB).

Also ich habe meine Rechnung nachweislich beglichen, habe auch bereits die für September erhalten und wie immer in voller Höhe bezahlt. Zudem habe ich die Fa. Primacall darüber in Kenntnis gesetzt was passiert ist und niemand reagiert. Ich würde es sehr begrüßen wenn man von Seiten der Fa. Primacall zu einer Klärung im Stande wäre.

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Meine Forderung an primacall GmbH: Erlassen der Mahngebühren


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.10.2016 | 09:44
Firmen-Antwort von: primacall GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Leffler,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zufriedene Kunden liegen uns sehr am Herzen. Wir haben Ihre Beschwerde daher mit Bedauern zur Kenntnis genommen und möchten uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Sie haben unsere Rechnung vom 24.08.2016 mit einer Zahlungsfrist bis zum 31.08.016 erhalten. Den Betrag aus der Rechnung vom 24.08.2016 haben Sie am 01.09.2016 überwiesen. Durch die eintägige Verspätung wurde ein Mahnlauf ausgelöst und Sie haben unsere Mahnungen vom 05.09.2016 und vom 19.09.2016 erhalten. Nachdem uns jedoch Ihr Widerspruch erreichte, wurde Ihr Fall analysiert und die Mahngebühren kulanterweise storniert. Wir haben Sie über die Stornierung der Mahngebühren mit Schreiben vom 17.10.2016 in Kenntnis gesetzt.

Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit damit vollumfänglich geklärt zu haben, und freuen uns weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primacall-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


26.10.2016 | 12:33
von Björn Leffler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrtes Primacall Team,
ja das ist richtig. Ich habe die Stonierung erhalten. Das hat sich hier zeitlich etwas überschnitten.

Bitte verzeihen Sie die Unannehmlichkeiten.




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